Amtsblatt 1893/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Jänner 1893
Amt«-H Matt der k. k. Rezirkshauptmannschast 8teyr. Ur. 4. Steyr, am 26. Jänner 1893. Z. I1SI. An die Gemeinde-Worftefiungen. Kundmachung der Landsturm-Verzeichnisse. Mit diesem Amtsblatts werden den Gemeinde - Vor- stehungen gemäß Z 8, Punkt 22 der Landsturm-Organisations- Vorschriften die hierämtlich überprüsten Verzeichnisse der im Jahre 1874 geborenen einheimischen Lanbsturmpflichtigen und die Verzeichnisse der gänzlich Unbekannten sammt allen Beilagen mit dem Austrage übersenvet, dieselben durch acht Tage auizulegen und dies durch Anschlag aus der Gemeinve- Amtstafel und sonst übliche Weise allgemein zu verlautbaren. Nach Ablauf des Auflagetermines sind die Verzeichnisse sofort wieder anher vorzulegen. Steyr, am 24. Jänner 1893. Z- 1179. An sämmtliche hochwürdige Pfarrämter. Zur Verfassung der Volksbewegungs - Tabellen im Jabre 1893 werden den hochwürdigen Pfarrämtern unter Einem die erforderlichen Drucksorten übersenvet. Steyr, am 24. Jänner 1893. Z. 875. Air ilie Gemmnle - Aochekimgm. Placatieruug von Dienstvermittlungs - Anzeigen in den Gemeinde-Kanzleien. Der Verein zur Errichtung von Dienstboten,Asylen in Wien hat bei der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei um die Bewilligung und Vermittlung nachgesucht, dass die an dienstsuchende Mädchen und Frauen gerichteten gedruckten Anzeigen des Vereines, betreffend Unterkunft und Verpflegung sowie DienststellenVermittlung im Dienstboten-Asythauie in Wien VI, Mittelgasse 24, in den Gemeindekanzleien Ober- österreichs dauernd angebracht werden. Laut der Note der k. k. niederösterreichischen Statt- Halterei in Wien vom 30. December 1892, Z. 79.582, hat der genannte Verein gemäß Z 1 der von dieser k. k. Statt- halterei bestätigten Statuten den Zweck, Unterkunstsanüalten (Asyle) zu errichten und zu erhalten, in welchen Dienstboten weiblichen Geschlechtes, welche ohne Dienststellen sind, oder während der Abwesenheit ihrer Dienstgeber Unterstand und Verpflegung finden können, serners sich mit der Dienstver- minlung zu besassen. In Entsprechung des erstgedachten Zweckes hat der Verein in Wien, VI, Mittelgaffe 24, da- erste Dienstboteu-Asyl gegründet und mit 5. October 1891 eröffnet, welches für 55 Pfleglinge eingerichtet ist und seit der Gründung von Adolf Preidl, einem Beamten der öster reichisch-ungarischen Staatseisenbahn-Gesellschaft, und seiner Gatltn Maria Preidl geleitet wird. Um auch der zweiterwähn ten Ausgabe nachzukommen, hat der Verein um die Concession zur Dienstvermittlung für Dienstboten weiblichen Geschlechtes gewöhnlicher Kategorien mit dem Standorte in Wien noch gesucht. Diese Concession wurde dem Vere <ne mit dem Erlasse der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 12. November 1891, Nr. 65.807, ertheilt, und wurde die genannte Marie Preidl als verantwortliche Leiterin dieser Dienstboten-Ver mittlung genehmigt. Gemäß tz 3, Punkt 4 und 5 der Vereinsstatuten, wird das errichtete Dienstboten-Asyl, beziehungsweise die mit dem selben vereinigte Dienstvermittlung derart betrieben, dass der Verein nur bestrebt ist, die Selbstkosten durch diesen Betrieb hereinzubringen und auf jeden materiellen Gewinn verzichtet' So wird von den betreffenden Pfleglingen sür Unterkunft und Verpflegung per Tag nur ein Entgelt von 40 kr. be ansprucht, wogegen für die Dienstvermittlung die Pfleglinge nichts und nur die Dienstgeber 1 fl. Einschreibgebür zu entrichten haben. Da sohin dem Verein das Streben nach Erwerb und Gewinn ferne liegt, und da derselbe auf die in seinem Alylhaus untergebrachten Dienstmädchen thatsäch lich einen moralischen Einfluss ausübt und daher eme für die Gesellschaft sehr ersprießliche Thätigkeit entwickelt, so wurde diese Thätigkeit auch von der k. k. Polizei-Direction in W.en unterstützt. Es wurde nämlich dem Vereine über sein Ansuchen von der k. k. Polizei - Direction anläsSlich der unterm 31. August 1891, Nr. 63.523/1, erfolgten Genehmigung der Hausordnung und des Journalformulares die Placatieruug des Dienstboten-Asyles im Centralmeldungsamte und in den Meldungsämtern der Polizei-Commissariate, sowie weiters gestaltet, dass Auszüge aus der gedachten Hausordnung bei Einhändigung der Dienstbücher durch die Wiener - Polizei behörde ausgefolgt werden. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Jänner l. I., Z. 142/1, welche mit Rücksicht hier auf die Placatieruug der fraglichen Anzeige nach ß 23 des Pressgesetzes bewilligt, setze ich hieoon die Gemeinde - Vor sehungen mit der Einladung in die Kenntnis, die ihnen zukommende Anzeige deS Vereines an entsprachen ec Stelle in der Gemeindekanzlei anzubringen. Steyr, den 19. Jänner 1893.
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