Amtsblatt 1893/2 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 12. Jänner 1893

Z. I4.7S7. An sämmtliche Gemeinde-Worstehungen. SMäl-vtrpflrgskoffcu in Kärnte». Zviolge ErlaffkS der hoben k. k. Stollballerei m Linz vom 13. v. M., Z. I8 889 II, wird den Gemeindk-Bocste- hunqen der AuSweiS über die läqlichen VerpffegSaebüren in den allgemeinen öffenllichen Kranken-Anffalle» Kärnlens pro I8SS bekannl gegeben. A « » w rI s über die täglichen VerpflegSgebür - n in den allgemeinen össenllichen Kranken-Anst allen Kärnlens pro 1893. Landes-Krankenbon« in KlaaenknrN 317 Betten, Ver- pftegikosten per Kops und Tagt I. klaffe 3 fl„ II. klaffe 70 kr. ES bestehen nur 3 BerpstegSclaffen. LandeS-Jrrenanstall in Klagensuri: 3K3 Bellen, Ver- pstegskoile« per Kops und Tag: I. klaffe 3 st., II. klaffe I st. SO kr., III. klaffe 70 kr. Kaiser Fraaj-Joses-Spilal in Billach: 104 Bellen, Ber- pfiegskoken per Kops und Taa : I. klaffe 3 st., II. klaffe 70 kr. K« bestehen nur zwei BerpstegSclaffen. Erzherzogin Marie - Valerie > Spilal in Wolfsberg: 100 Bellen, Verpstegskosteu per Kopl und Tag: I. klaffe 68 kr. ES besteht nur eine VeipflegSclaffe. K. k. Landesregierung für Körnten : Franz Freiherr o. Achmidi-Iadicrow. Steyr, den 4. Jänner 1893. Z. 14.3k«. An sämmtliche Gemeinde - Jorstehungen und k. k. Gendarmerieposten - Kommanden betreffend das Meldungswesen. Aus Berichten, welche dem hohen k. k. Ministerium für Landesvertheidigung in Angelegenheit der Stellungs- Restanten seitens mehrerer Landesstellen erstattet wurden, hat das hohe k. k. Ministerium des Innern entnommen, dass ein Theil der Stellungspflichtigen zur regelmäßigen Stellung deshalb nicht erscheint, weil die Zustellung der Vorladungskarten zur Stellung nickt rechtzeitig erfolgen kann. Dieser Uebelstand ist nach Ansicht mehrerer Landes ­ stellen einerseits der mangelhaften Handhabung des Mel ­ dungswesens seitens der hiezu berufenen Organe, anderer ­ seits der unbefugten Auswanderung Stellungspflichnger, namentlich nach Amerika und Russland, zuzusckreiben. Da es im Interesse unserer Monarchie, sowie im In ­ teresse der genauen Durchsührung des Stellunqsgeschäftes gelegen ist, dass die Stellungs Pflichtigen stets rechtzeitig und möglichst vollzählig am Assentplatze erscheinen, so wurde die k. k. Bezirkshauptmannschaft zufolge deS Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 1. November v. I., Z. 25.348, angewiesen, zum Zwecke der thunlichsten Beseiti' gung des erwähnten Uebelstandes dafür Sorge zu tragen, dass die Meldungsvorschriften im hiesigen Bezirke strenge gehandhabt werden, und dass bei Uebertretungen derselben unnachsichtlich die gesetzliche Amtshandlung eingeleitet werde. In dieser Beziehung wird im allgemeinen auf die Bestimmungen des zweiten Abschnittes der Ministerial-Ver- ordnung vom 15. Fearuar 1857 (R.-G.-Bl. Nr. 33), be ­ treffend das Meldungswesen, 5 bis 17, insbesondere aber auf den die Meldepflicht rücksichtlich der Dienstboten, Gesellen und sonstigen Gewerbe-, Arbrits - Beschästigungs« Gehilfen und der Lehrlinge normierenden tz 12, sowie auf die Aenderungen daran vorzeichnende Mimsterialverordnung vom 15. Jänner 1860 (R.-G.-Bl. Nr. 20), dann aus die die Meldung der Dienstboten und GewerbSgehüsen gegen ­ wärtig regelnden Bestimmungen der 31 bis 34, 37 und 39 der oberösterreickiscken Dienstboten - Ordnung vom 1. März 1874 (L.-G. u. V.-Bl. 3), beziehungsweise aus den tz 88 2 des ir» Abänderung und Ergänzung der Gewerbe- Ordnung erlassenen Gesltzes vom 8. März 1885 (R.-G.-Bl. Nr. 22) hingewiesen. Weilers kommen aber speciell für den vorerwähnten Zweck auck die einschlägigen Bestimmungen des WehrgesetzeS und der Wehrvorschristen I. Theil (namentlich die tz§ 35, 38 vorletzter und letzter Aoiatz, dann Z 64 des Wehrgesetzes, sowie die U 23, 89, 90 94:9, 103, 109, 110 und 116 : 2 der Wehrvorschristen l. Theil) und rücksichtlich der im Aus ­ lande befindlichen Stellungspflichtigen und Recrutierungs- flüchtlinge die beiden im Landesgesetz- und VerordnungSblatte ex 1872 Nr. 5 und 23 verlautbarten Slatthalterei-Kund- machungen vom 5. Februar 1872, Z. 1128, beziehungsweise vom 26. Juli 1872, Z. 7139, in Betracht. Es werden daher zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalter« in Linz vom 7. December 1892, Z. 17.112, die vorerwähnten, das Meldungswesen normierenden Be ­ stimmungen behufs allgemeiner Verlautbarung republiciert und die Gemeindevorstehungen auf die ihnen obliegenden Pflichten besonders aufmerksam gemacht. Hiebet sehe ich mich veranlasst, die mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalter« in Linz vom 17. October 1878, Z. 2514/Präi-, genehmigten hierämtlichen , das Meldung-- wcsen im politischen Bezirke Steyr betreffenden speciellen Anordnungen vom 19. December 1878, Z. 5361, behufs neuerlicher Verlautbarung in Erinnerung zu bringen. Steyr, am 4. Jänner 1893. ää Z. 14.934 An alle Gemeinde - Jorstehungen betreffend die Einführung von Unfallverhütung» - Vor ­ schriften dei mechanischen Auszüge». Die Arbeiter-Unsallversickerungs-Anstalt in Salzburg hat hieher einen Antrag aus Durchführung von Unfallver- hütunasvorfchristen bei den mechanischen Auszügen (Fahr ­ stühlen), welche in Fabriken un) sonstigen gewerblichen Be ­ trieben in Verwendung stehen und bei welchen sich schon öfters sehr schwere Unfälle ereigneten, gestellt. Die Gemeinde-Borstehungen werden daher aufgesordert, jene Betriebe, bei welchen derartige mechanische Aufzüge existieren, bis läng lens 20. Jänner 1893 hieher bekannt ­ zugeben, eventuell bis dahin die Fehlanzeige zu erstatten. Steyr, am 3. Jänner 1893. Z. 222. An die hochwürdigen Pfarrämter, Gemeindevorstehungen und Grtsschuträthe. Nachweisungen über Stiftnugen. Infolge der hohen Erlässe des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 22. Juni 1892, Z. 1128, und

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