Amtsblatt 1892/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. Dezember 1892

Nezirkshauptmannschafl 8leyr. Ur. »2. Steyr, am 29. December 1892. Z. 14.018. Einladung zur Pränumeralion aus das Amtsblatt der k. k. Bezirks- hauptmannschast Steyr für das Jahr 1893. Mit I. Jänner 1893 beginnt der X. Jahrgang des gedruckten Amtsblattes, welches wöchentlich einmal und zwar jeden Donnerstag erscheint. Dasselbe enthält die Verlaut ­ barung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarr ­ ämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde - Vorsehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betreffender Verordnungen und Instruktionen und Ausforschungen. Außerdem können in das Amtsblatt auch Kund ­ machungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, sow.it sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis für das Amtsblatt beträgt ganzjährig 2 fl. 50 kr., für einzelne Nummern 5 kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt seitens der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung hwmit ein und ersuche, die Pränumerationsbeträge ehebaldig st hieher ein- zu senden. Steyr, am 4. December 1892. Z. 14.976. Air sLmmtliöie Oememile-VorsteltMgm. DaS hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 4. December 1892. Z. 29.248, die nach tz 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 (N.-G.-Bl. 113) von den Gemeinden für das Wichsgesetzblatt zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1893 auf den Betrag pr. 2 fl., d. i. zwei Gulden ö. W. per Exemplar festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 17. d. M., Z. 18.918/VII, mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, diesen Betrag mittelst Gegenschein nach dem unten stehenden Formulare längstens bis 15. Jänner 1893 anherzusenden. Steyr, 27. December 1892. Gegenschein. Ueber 2 fl., welche zwei Gulden von der gefertigten Gemeinde Vorste' ung in Gemäßheit der Bestimmung des H 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, R.-G. Bl. Nr. 113, als Vergütungsbetrag für 1 Exemplar des Reichsgesetzblattes pro 1893 über Aufforderung der k. k. Bezirkshauptmann- schaft Steyr vom 27. December 1892, Z. 14.976, eingezahlt worden sind. Gemeinde - Uovstehnng ................... am ... Jänner 1893. (4,. 8.) Der Gemeinde-Vorsteher: Z. 12.505. An die Hemeinde-Worsteyungen. Dieselben werden hiemit aus die Kundmachung des k. k. Statthalters von Oberösterreich vom 24. October 1892, Z 16219, betreffend die Zuerkennung des Oeffent- li chkvitsrechtes für die als Cholera-Epidemie- Spitäler bestimmten und verwendeten G e- nreinde-Kronkenanstalten und Spitalsabthei- lungen in Oberösterreich, ausgenommen im Landes- gesetz- und Verordnungsblatte Nr. 31, besonders aufmerksam gemacht. Steyr, am 22. December 1892. Z. 14.928. An sämmtlilke Oememile-Aorsteliimgm. Dieselben werden angewiesen , nachstehende Kund- machuug, betreffend den Vergütungsbetrag für die Verpfle ­ gung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge, auf die ortsübliche Messe zu v rlautbaren. Steyr, 22 D cember 1892. Z. 19.182/VU. Kundmachung des k. k. Statthalters im Erzherzogthume Oesterreich ob der EnnS, betreffend den Vergütungsbetrag für die Verpflegung der Militärmannschaft vom Officiers-Stellvertreter abwärts auf dem Durchzuge vom 1. Jänner bis letzten December 1893. Das hohe k. k. Ministerium für Landesverthewigung hat im Einvernehmen mit dem hohen k. und k. Reichskriegs ­

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2