Amtsblatt 1892/52 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. Dezember 1892
Nezirkshauptmannschafl 8leyr. Ur. »2. Steyr, am 29. December 1892. Z. 14.018. Einladung zur Pränumeralion aus das Amtsblatt der k. k. Bezirks- hauptmannschast Steyr für das Jahr 1893. Mit I. Jänner 1893 beginnt der X. Jahrgang des gedruckten Amtsblattes, welches wöchentlich einmal und zwar jeden Donnerstag erscheint. Dasselbe enthält die Verlaut barung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarr ämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde - Vorsehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betreffender Verordnungen und Instruktionen und Ausforschungen. Außerdem können in das Amtsblatt auch Kund machungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, sow.it sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis für das Amtsblatt beträgt ganzjährig 2 fl. 50 kr., für einzelne Nummern 5 kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt seitens der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung hwmit ein und ersuche, die Pränumerationsbeträge ehebaldig st hieher ein- zu senden. Steyr, am 4. December 1892. Z. 14.976. Air sLmmtliöie Oememile-VorsteltMgm. DaS hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 4. December 1892. Z. 29.248, die nach tz 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869 (N.-G.-Bl. 113) von den Gemeinden für das Wichsgesetzblatt zu leistende Vergütung für den Jahrgang 1893 auf den Betrag pr. 2 fl., d. i. zwei Gulden ö. W. per Exemplar festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 17. d. M., Z. 18.918/VII, mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, diesen Betrag mittelst Gegenschein nach dem unten stehenden Formulare längstens bis 15. Jänner 1893 anherzusenden. Steyr, 27. December 1892. Gegenschein. Ueber 2 fl., welche zwei Gulden von der gefertigten Gemeinde Vorste' ung in Gemäßheit der Bestimmung des H 9 des Gesetzes vom 10. Juni 1869, R.-G. Bl. Nr. 113, als Vergütungsbetrag für 1 Exemplar des Reichsgesetzblattes pro 1893 über Aufforderung der k. k. Bezirkshauptmann- schaft Steyr vom 27. December 1892, Z. 14.976, eingezahlt worden sind. Gemeinde - Uovstehnng ................... am ... Jänner 1893. (4,. 8.) Der Gemeinde-Vorsteher: Z. 12.505. An die Hemeinde-Worsteyungen. Dieselben werden hiemit aus die Kundmachung des k. k. Statthalters von Oberösterreich vom 24. October 1892, Z 16219, betreffend die Zuerkennung des Oeffent- li chkvitsrechtes für die als Cholera-Epidemie- Spitäler bestimmten und verwendeten G e- nreinde-Kronkenanstalten und Spitalsabthei- lungen in Oberösterreich, ausgenommen im Landes- gesetz- und Verordnungsblatte Nr. 31, besonders aufmerksam gemacht. Steyr, am 22. December 1892. Z. 14.928. An sämmtlilke Oememile-Aorsteliimgm. Dieselben werden angewiesen , nachstehende Kund- machuug, betreffend den Vergütungsbetrag für die Verpfle gung der Militärmannschaft auf dem Durchzuge, auf die ortsübliche Messe zu v rlautbaren. Steyr, 22 D cember 1892. Z. 19.182/VU. Kundmachung des k. k. Statthalters im Erzherzogthume Oesterreich ob der EnnS, betreffend den Vergütungsbetrag für die Verpflegung der Militärmannschaft vom Officiers-Stellvertreter abwärts auf dem Durchzuge vom 1. Jänner bis letzten December 1893. Das hohe k. k. Ministerium für Landesverthewigung hat im Einvernehmen mit dem hohen k. und k. Reichskriegs
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