Amtsblatt 1892/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Dezember 1892

4 Zufolge Erlasses des h. k. k. Landesfchulrathes vom 18. December l. I., Z. 3839, erhalten sämmtliche Schul ­ leitungen den Auftrag, binnen acht Tagen zu berichten, ob in ihrer Schülerbibliothek sich das betreffende Buch vorfindet oder nicht. Im bejahenden Falle ist das Buch auSzuscheiden und unverzüglich dem k. k. Bezirksschulrathe einzusenden. Hiebei haben die Schulleitungen gleichzeitig zu berichten, ob die Revision der Schülerbibliotheken seinerzeit nach den Weisungen der hohen Ministerial-Verordnung vom 16. De ­ cember 1885, Z. 23.324, durch den Leiter, beziehungweise die Lehrer jeder Schule erfolgt ist, oder ob die Prüfung der Bücher der Schülerbibliotheken zur Gänze oder theil- weise durch die Mitglieder der Zweigvereme vorgenommen wurde. Hiebei wird neuerdings eingeschärst, das Bücher in die Schülerbibliothek nur dann eingestellt werden dürfen, wenn dieselben durch den Leiter, beziehungsweise die Lehrer der Schule geprüft und als hiezu geeignet be ­ funden wurden, was durch Namensfertigung im Kataloge zu bestätigen ist. K k. Bezirksschulrath Steyr, am 18 December 1892. Z. 1721/B-Sch-R. An sämmtliche Hrtsschulräthe und Schulleitungen. Der hohe k. k. LaMesschulrath hat mit dem Erlasse vom 14. December l. I., Z. 3399 — 3625, anher eröffnet, dass zufolge Sitzungsbefchluffes vom 9. December !. I., die Karte des politischen und Schulbezirkes Steyr, ent ­ worfen von F. Kulstrunk, Maßstab 1 :300.000, Verlag von F. Kutschern in Steyr, als Lernmittel für die Hand der Schüler als zulässig erklärt wurde. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Aufträge in Kenntnis gesetzt, in Hinkunst bei der Behandlung deS heimatkundlichen Unterrichtes das genannte Lernmittel zu benutzen und die OrtSschulräthe werden angewiesen, der Schulleitung die erforderliche Anzahl von Exemplaren für arme Schüler zur Verfügung zu stellen. K k. Bezirksschulrath Steyr, am 18. December 1892. Der Eir.zelnpreis ist 3 kr. per Stück, welcher sich bei größerem ezuge, bei Abnahme von 100 Exemplaren auf 2'/- kr., bei Abnahme von 1000 Exemplaren auf 2 kr. per Stück herabmindert. Dieses Lehrmittel wird bestens zum Gebrauche empfohlen. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 18. December 1893. Z. 14.533. Au sämmtliche Gemeinde-Uorstehungen u. k. k. Gendarmerie-Posten-Communden. Ausforschung des SteNungspflichtigen Johann Weigl. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesverthechigung vom 5. December 1892, Z. 22.943 und 5081 /II d, hat die k. k. Statthaltern für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 10. November 1871 in Pürkau un Bezirke Römerstadt geborenen und dahin zuständigen Johann Weigl, welcher zur Stellung im Jahre 1892 nicht erschienen ist, angesucht. Derselbe ist ein Sohn des Johann Weigl, Häuslers in Pürkau, und der Agatha Weigl, Tochter des Johann Brauner, Häuslers in Pürkau; er stand in Erfurth, Pro ­ vinz Sachsen, in Arbeit, hat jedoch anfangs Mal 1892 diesen Ort verlassen und befindet sich auf der Wanderschaft. Der genannte Stellungspflichtige ist von großer Statur, hat längliches Gesicht, blaue Augen, dunkles Haar und ist mit einer Reiselegitimation versehen. Die nach diesem Stellungspfiichtigen im Verwaltungs ­ gebiete von Mähren gepflogenen Nachforschungen sind bisher ohne Erfolg geblieben. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom II. December 1892, Z. I8.975/IV, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Rich ­ tung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stelluugspflichtigen aufgefühct erscheint, seiner Stellungspflicht genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis Mitte Jänner 1893 anher zu berichten. Z. 1717/B.-Sch.-N. An die Grtsschulrätye u. Schulleitungen. Steyr, am lü. December 1892. Mit Erlafs des hohen k. k. Finanz-Ministeriums vom 4. November, Z. 5419, wurde die Kunst-Anstalt G. Freytag und Berndt, Wien, VII., Schottenfeldgasse 64, durch Ueber- lassung authentischer Vorlagen beauftragt, ein Tableau „Das neue Geld" in correcter Darstellung herauSjUgeben. Dasselbe bildet in seiner übersichtlichen Zusammen ­ stellung ein fasslicheS, praktisches Lehrmittel, wodurch der Schuljugend schon jetzt baL richtige Verständnis für das neue Münzsystem, nebst der Umrechnung in die bisher gang ­ baren Münzsorten, sowie in Mark- und Frank-Währung auf leichte Weise beigebracht werden kann. leichzeitig aber wird hiermit die Schule viel bei- tragen, dass die allgemeine Kenntnis für tue neuen Münz ­ sorten in die breiten Schichten der Bevölkerung getragen und das Publicum dadurch vor Täuschung und Schaden bewahrt werde. Z. 14.851. Au sämmtliche Gemeinde - Uorstchungen «. k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden. Ausforschung des Stellungspfiichtigen Eduard Franz Gtauzel. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Lanvesvertheidigung in Wien vom 3. December 1892, Z. 22.869 und 5068 II d, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 8. September 1865 in Olmütz veborenen und nach Mähnsch- Altstadt im Bezirke Mährisch-Schönberg heimatszuständigen Eduard Franz Stanzel, welcher zur Stellung bisher nicht erschienen ist, angesucht.

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