Amtsblatt 1892/51 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. Dezember 1892

Amt8- k. k. Rezirk8hauptmaMfchasi 81eyr. Ur. 31. Äteyr, am 38. December 1893. Z. 14.018. Einladung zur Pränumeration aus das Amtsblatt der k. k. Bezirks- hauptmannschast Steyr sür das Jahr L8S3. Mit 1. Jänner 1893 beginnt der X. Jahrgang des gedruckten Amtsblattes, welches Wöchentlich einmal und zwar jeden Donnerstag erscheint. Dasselbe enthält tue Verlaut ­ barung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarr ­ ämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulrötye und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betreffender Verordnungen und Justructionen und Ausforschungen. Außerdem können in das Amtsblatt auch Kund ­ machungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis für das Amtsblatt beträgt ganzjährig 2 fl. 50 kr., sür einzelne Nummern 5 kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt seitens der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerationsbeträge ehebaldigst hieher ein- zuienden. Steyr, am 4. December 1892. Z. 14.753. M sämmtlillie OEeimle-llockelumM imil k. k. Oeirilariicerie-postea-EommMilei». Auswanderung nach Brasilien. Nach einer Mittheilung des hohen k. und k. Ministeriums des Äeußern hat die brasilianische Regierung am 2. August l. I. mit der Gesellschaft „Compania Metropolnana" einen Comract abgeschloffen, nach welchem diese Gesellschaft binnen zehn Jahren die Einwanderung Einer Million Menschen nach Brasilien bewirken soll. Die Einführung von Einwanderern in Brasilien war bisher trotz wiederholt geplanter Reformen in den Händen von Privat-Unternehmern, mit denen die brasilianische Re ­ gierung seit 1888 zahlreiche, aber ganz verschiedenartige Verträge abgeschloffen hatte. Diese Verträge sollen jetzt durch den erwähnten neuen Vertrag aufgehoben werden. Die wichtigsten Punkte des letzteren sind, dass die Com ­ pania Metropolitana sich verpflichtet, in 10 Jahren vom 1. Jänner 1893 angefangen 1 Million Einwanderer aus Europa und den portugisischen und spanischen Kolonien in die Häfen von Brasilien einzuführen; die jährliche Einfüh ­ rung darf weder 100.000 übersteigen, noch unter 50.000 Zurückbleiben; daS Verhältnis der eingesührten Familien muss 90"/« Ackerbauer und 10"/« Handwerker betragen; es dürfen jährlich nicht mehr als 60"/« einer und der ­ selben Nationalität eiugesührt werden. Ferners enthält der Contract genaue Bestimmungen, wie die eingesührten Familien zusammengesetzt sein müssen und wie viel die Regrerung der Gesellschaft für jeden Ein ­ wanderer je nach dessen Älter zu bezahlen habe. Einzelne Individuen dürfen nicht eingeführt werden, sondern nur Familien. Hiebei ist es der brasilianischen Regierung lediglich um Gewinnung von Arbeitskräften für den Kaffeebau zu thun, da seit Abschaffung der Sclaverei dieselben fehlen und auch sehr viele Emgewanderte wegen der ungünstigen Verhältnisse Brasilien wieder verlass n. Die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Brasilien sollen den Einwanderern ganz besonders un ­ günstig sein. Die Lohaverhältniffe haben sich sehr zu Ungunsten der Arbeiter verschlechtert, indem dieselben infolge der Ent ­ wertung des brasilianischen Papiergeldes und in Anbetracht der großen Theuerung selbst der allernothwendigsten Artikel dem Arbeiter kaum die Existenz, geschweige denn einen Sparpfennig sichern. Die Nahrungsmittel sind in jüngster Zeit wieder theurer geworden, die Einwanderer, die zumeist nur dazu bestimmt lind, um die früheren Sclaven zu ersetzen, haben vielfach Entbehrungen zu leiden, müssen harte Arbeit ver ­ richten und sei en sich hiernach gezwungen, in die Heimat zurückznkehren. So haben erst im Monate August d. I. mehr als 10.000 Immigranten Brasilien wieder verlassen. Besonders erwähnenswert ist, dass ein Theil des Ein- wanderungsstromes nach den Staaten des Nordens Per- nambucco, Espirito, Santo und Bahia zu lenken getrachtet wird, obzwar erfahrungsgemäß das Klima dieser Länder sür den Europäer tödtlich wirkt. Infolge Eclassis des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 18. November l. I., Z. 26.912, und Statt- Halterei-Erlasies vom 12. December l. I., 18.077/11, werden

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