Amtsblatt 1892/50 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. Dezember 1892
LezirkshauMonnschaft 8leyr. Nr. so. Steyr^ am 13. December 1892. Z. 14.018. Einladung zur Pränumeration aus das Amtsblatt der k. k. Bezirks- hauptmannschast Steyr für das Jahr 18S3. Mit 1. Jänner 1893 beginnt der X. Jahrgang des gedruckten Amtsblattes, welches wöchentlich einmal und zwar jeden Donnerstag erscheint. Dasselbe enthält tue Verlaut barung geeigneter Zuschriften an die hochwürdigen Pfarr ämter, allgemeine Erlässe an die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräthe und Schulleitungen, Kundmachungen wichtiger, das öffentliche Interesse betreffender Verordnungen und Jnstructionen und Ausforschungen. Außerdem können in das Amtsblatt auch Kund machungen anderer Behörden, sowie Inserate ausgenommen werden, soweit sie das öffentliche Interesse berühren. Der Pränumerationspreis für das Amtsblatt beträgt ganzjährig 2 fl. 50 kr., für einzelne Nummern ö kr. Die Expedition dieses Blattes erfolgt seitens der Haas'schen Buchdruckerei in Steyr. Ich lade zur Betheiligung hiemit ein und ersuche, die Pränumerationsbeträge ehe baldigst hieher ein- zusenden. Steyr, am 4. December 1892. Z. 14.136. An «lie Gemeiniü-AorstkkMgm ites Gerickts- KeMes Steyr. für Schüler der k. k. Fachschule und Versuch« - Anstalt Kteyr. Ebenso wie in den früheren Jahren hat die Direction der k. k. Fachschule und Versuchsanstalt in Hjeyr mit Note vom 7. December l. I., Z. 282, das Ersuchen gestellt, auch Heuer zweien Schülern dieser Anstalt ein Stipendium von je 50 fl. zu widmen, und dieses Ersuchen insbesondere damit begründet, dass die Frequenz der Anstalt von 51 auf 70 TageSschüler gestiegen ist, von denen eine Anzahl den 8 Landgemeinden des GerichtSbezirkes Steyr angehbrt, welche gänzlich mittellos und einer Unterstützung sehr bedürftig ist. Von dem seinerzeit gegründeten Fonde erliegen bef dem Umstände, als im Vorjahre nur 1 Schüler mit einem Stipendium betheilt werten konnte, circa 56 fl. bei» k. k. Steueramte Steyr. ES könnte daher der Betrag von 100 fl. in der Ülrj ausgebracht werden, das- der zum vorhandenen Fondsreste von 56 fl. noch fehlende Restbetrag pr. 44 fl. von den acht Gemeinden zu gleichen Theilen hierämtlich erlegt, und sohin die Gesammtsumme pr. 100 fl. bis zur Flüssigmachung der beiden Stipendien fruchtbringend angelegt bleibt. In sicherer Voraussetzung, dass die Herren Gemeinde- Vorsteher wie in den Vorjahren zur Förderung des JnstituteS der Fachschule und Versuchsanstalt gerne diese kleinen Schärf» lein beitragen werden, lade ich die Herren Gemeindevorsteher ein, den entfallenden Betrag bis Ende Jänner l. I. zum besagten Zwecke hieher übermitteln zu wollen, und werde ich seinerzeit nicht ermangehy,, von dem Vorschläge der In- stituts-Dir?etion betreffend Verleihung der beiden Stipendien Mittheilung zu machen. Steyr, am 13. December 1892. Z. 14.112. A« sämmtliche Gememde-Uorftrhimge« «. k. k. Geudarmrrie-V"ste«-Commairde« betreffend de» Ausschauk von Obstursstweirreu. In jüngster Zeit ist es mehrfach vorgekommen, dass Wein, d. i. Traubenwein, mit Obstmost oder Obstwein (meist mit Apfelmost oder Apfelwein) vermischt und dieses Getränke unter der Bezeichnung von Wein zum Verkaufe oder AuS- schanke gebracht wurde. Von einzelnen Erzeugern solcher Getränke ist sogar ein schwunghafter Handel mit denselben betrieben worden, was mit Rücksicht auf den sehr niedrigen Preis dieser Ge tränke erklärlich erscheint. Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass durch einen solchen Vorgang ebensowohl die Interessen der Eonsumenten wie jene der Weinproducenten, nicht minder aber auch der reelle We.inhandel geschädigt! werden, wie eS auch unzweifel- häft erscheint, dass der erwähnte Vorgang unter die Bestim mungen, yesHesetzeS vom 21, Juni 1880„R.-G.'Bl. Nr, und insbesondere unter jene des 8 1, Punkt 2 der Durch - führungs-Verordnung zu demselben vom 16. September 1880, R.-G.Bl. Nr. 121, fällt.
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