Amtsblatt 1892/49 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Dezember 1892
3 v) von den nachstehenden Affentjahrgängen, u. zw.: 1889 jene unmittelbar Eingereihten, bei welchen die Ge- sammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 8, 1887 jene, bei welchen dieselbe 12, 1885 und 1884 jene, bei welchen diese 16, und 1882 jene, bei welchen diese Ge- sammtdauer 20 Wochen nicht übersteigt; endlich 6) die Affentjahrgänge 1892, 1889 und 1886 der Ersatz-Reserve der k. k. Landwehr, betreffs des letztbezeichneten Jahrganges mit Ausnahme jener, bei welchen die Gesammt- dauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 8 Wochen übersteigt, ferner von den Affentjahrgängen 1890 und 1891 jene, welche noch keiner Waffenübung bergezogen wor den sind. L. Berittene Landwehr-Truppen. Beider Landwehr-Cavallerie ist im Jahre 1893 zur Waffenübung in erster Linie die nicht active Mannschaft deö Affentjahr- ganges 1882 und nach Bedarf auch solche Leute des Affent- Jahrganoes 1881 heranzuziehen, welche eine oder mehrere der gesetzlich vorgeschriebenen Waffenübungen in der Reserve des Heeres, beziehungsweise in der Landwehr, aus was immer für Ursachen nicht abgeleistet haben. Die Einberufung der unmittelbar aus der Landwehr hervorgegangenen Dragoner und Uhlanen (Füßler), dann der nicht activen Mannschaft der Laudesschützen zu Pferd und jene der berittenen Schützen in Dalmanen ist wie bei den Landwehr Fußtrupp.m durchzuführen. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberbsterreichischen Statthalterei Linz vom 26. November b. I., Z. 18.018/1V, werden hievon die Gemeinde - Vorstehungen zur allgemeinen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. L-teyr, den 2. December 1892. Z. 13908. An sämmtliche Gemeinde - Dorüehungen u. k. k. Gendarmerie-Koken-Kommanden. In Anbetracht des nahezu gänzlichen Erlöschens der Cholera im deutschen Reiche und der mit dem Erlasse des hoben k. k. Handelsministeriums vom 18. November 1892, Z. 57.521, im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Ministerium oes Innern erfolgten Aufhebung sämmtlicher Beschränkungen hinsichtlich des Eisenbahnverkehrs von Rei senden aus dem deutschen Reiche wird die mit der Verord nung vom 25. August 1892, Z. 19.380 (intimiert mit Slattbalterei-Erlass vom 28. August, Z. 12.767), ungeord nete fünftägige ärztliche Beobachtung der aus dem deutschen Reiche augekommenen Personen aufgehoben. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und die k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden aus Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministerium des Innern vom 28. November 18S2, Z. 28.497, infolge Statthalterei-Erlasses vom 30. No vember l. I., Z. 18.381/V, zur weiteren Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. December 1892. Z. 13.905. An sämmtliche Gemeinde - Worstefiungen und k. k. Gendarmerieposten-Kommanden. Laut der Note der k. k. Statthalterei in Brunn vom 19. v. M., Z. 39.975, an die h. k. k. Statthaltwei in Linz wurde der Hebamme Eva Zapletal, verehel. Sedlak in Prödlitz, welche wegen Verbrechens der Abtreibung der Leibesfrucht zu schwerem Kerker in der Dauer von 3 Mo naten verurteilt wurde, das Hebammendiplom abgenommen. Infolge hohen Statthalterei - Erlasses vom 29. l. I., Z. 18.313/IV, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten Commanden zur Verhütung eines all fälligen Missbrauches in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 5. December 1892. Z. 12.826. An sämmtliche Gemeindc-Morkeyungen zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung. Thierseuchen - Ausweis in der Berichtsperiode vom 26.October bis 26. November 1892. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch, Bestehen und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Braunau: Gememde und Ortschaften Burgkirchen; Gemeinde Moosdorf, Ortschaft Juvendorf: Ge meinde Ranshosen, Ortschaft Au und Blankenbach : Gemeinde Helpsau-Uttendorf, Ortschaft Brunnweg ; Gemeinde und Ort- schüft Rohrbach; Gemeinde Traubach, Ortschaft Werden- poinr. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaft Breitenbruck; Gemeinde Hagenberg, Ortschaft Veichter; Ge meinde und Ortschaft Prägartsdors ; Gemeinde Selker, Ort schaft Wögersdorf und Mohrersdorf ; Gemeinde Untergaisbach, Ortschaft Odergaisbach. 3. Bezirk Freistadt: Gemeinde Dietrichschlag, Ortschaft Langbruck; Gemeinde Hirschbach, Ortschaft Gossen- reit; Gemeinde Lasberg, Ortschaften Grensberg und Paben. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde lllrichsberg, Ort schaften Berdetschlag , Seitlschlag und Stangl; Gemeinde und Ortschaft Julbach. 5. Bezirk Schärding: Gemeinde Bruck, Ortschaft Waasen. 6. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Frankenburg, Ortschaft Leff'gen. Aich 7. Bezirk Wels: Gemeinde Tauskirchen, Ortschaften und Untertratbach. 2. Lungenseuche. Ausbruch, Bestehen und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Grünbach, Ort schaften Grünbach, Mitterbach, Obergaßberg, Lichtenau; Gemeinde Lasbecq, Ortschaft NeikerSdorf und Edlau; Ge meinde Leopoldschlag, Ortschaften Mardetschlag und Dorf Leopoldschlaq ; Gemeinde Reichenthal, Ortschaft Haidl; Ge meinde Waldburg, Ortschaft Freudenthal; Gemeinde Haag, Ortschaften Prendl und Spörbüchl. ind- 2. Bezirk Perg: Gemeinde Erdmannsdorf, Ort schaff Schnabling.
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