Amtsblatt 1892/49 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. Dezember 1892
2 In der Zeit zwischen 1. Februar und Ende März hat sich eine aus dem Herrn Gew inde - Vorsteher und zwei durch die Gemeinde - Vertretung aus ihrer Mitte gewählten, womöglich zu den Pferdebesitzern gehörenden Ver trauensmännern bestehende Commission aus Grund des Claffi- ficationS-Ausweises und deS Tauglichkeits Verzeichniffes von der Richtigkeit der von den Pferdebesitzein gemachten An gaben zu überzeugen. Sodann ist der Claffificattons - Ausweis abzuschließen, sind aus dem Tauglichkeits-Verzeichn sie jene Werde auSzu- scheiden, welche aus der Gemeinde getreten sind, und sind beide Behelfe behufs Ueberprüsung zuverlässig bis 1. April 1893 hieher einzusenden. Ick erwarte von den Herren Gemeinde-Vorstehern die strenge Uekerwachung der Anzeige und Evidenz der Pferde. Schließlich verweise ich die Gemeinde - Vorstehungen auf die hierämtlichen Erlässe vom 16. August und 7. Oc- tober 1892, Z. 9679 und 11.384, Amtsblatt Nr. 33 und 11, nach welchen sich dieselben genau zu halten haben. Steyr, 3. December 1892. Z. 14.019. An sämmtliche Gemeinde - Uorkchungen. Ginfendirrrg der Ausmeise znm Ueterinär- Iahresderichte pro 1892. Die Gemeinde-Vorstehung'n werden hiemu ausgefordert, die zum Veterinär-Jahresberichte pro 1892 nö-diaen Aus weise und Berichte bis 15. Jänner 1893 längstens anher vorzuleqen. Ich verweise demnach die Gemeinve-Vorstehungen aus die hierämtlichen Erlässe vom 17. November 1889, Z. 11.800 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1889), vom 9. Juni 1890, Z. 6210 (Amtsblatt Nr. 23 ex 1890), insbesondere vom 12. und 14. December 1-91, Z. 14-146 und 14.034 (Amtsblatt Nr. 50 ex 1891), und beauftrage daher jene Gemeinde- Vorstehunaen, bei welchen die Vieh- und Fleischbeschau Aerzten, Thierärzten und Cnrschmieden übertragen ist, die tabellarischen Ausweise über das Vorkommen der Tuberculoie dem Veterinär-Jahresberichte beizulegen. Behufs richtiger Ausfüllung der Tabellen ist den Be schau Organen die im Amtsblatte Nr. 50 ex 1891 bei liegende, mit Beispielen ausgesüllte Tabelle zur Benützung zu überlasten. Steyr, den 3. Dec mber 1892. Z. 13.167. Nil sämiMilt« Oememcke-AorstekMgek Ueber alle landsturmpflichtigen Zimmerleute, welche sich im eigenen Bezirke dauernd aushalten und nach den Bestimmungen des ß 25, Pkt. 127 der Vorschrift, betreffend die Organisation des Landsturmes zu besonderen Dienst leistungen für Kriegszwecke herangezogen werden können, find Nominal . Confignationen mit den Rubriken: Namen, Landsturmjahrgang, Post-Nr. der Sturmrolle, Zuständig keitsgemeinde und Aufenthalt, -- binnen 8 Tagen anher vorzulegen. Auf den Landsturmjahrgang 1850 wird nicht reflektiert. Steyr, am 2. December 1892. Z.l 4.035. An die hochwürdigen Pfarrämter und Gemeinde - Umgehungen. Special-Ortsrepertoricu von Oberösterreich. Die k. k. statistische Centralcommiffion beschäftigt sich mit der Herausgabe neuer Special-Ort-repertorien für die einzelnen Länder auf Grund der Ergebnisse der jüngst durch- gesührten Volkszählung. Diese Special-Ortsrepertorien gehen an Ausführlichkeit über das seit Längerem veröffentlichte allgemeine Ortschasts- Verzeichnis weit hinaus, indem dieselben alle Ortsbestand theile, soweit sie feststebende topographische Namen führen, enthalten, und bei jedem derselben die Häuserzahl, die Be wohner nach Geschlecht, Religion und Umgangssprache, dann rie bestehenden Unterrichtsanstalten, Seelsorge-Sta tionen und Verkehrsanstalten (Post-, Telegraphen-, Tele phon-, Eisenbahn-, Dampfschiff-Stationen) angeden. Der Ladenpreis dieses Werkes ist vorläufig nur an nähernd mit circa 4 fl. bezeichnet und wird je nach dem sich ergebenden Umfange billigst festgesetzt und überdies allen Aemtern und Behörden, welche durch ihre Vorgesetzte Ober behörde bestellen, ein 20°/oiger Nachlass gewährt. Da auch für die hochw. Pfarrämter und die Gemeinde-Aemter dieses Special-Ortscepertorium vorzügliche Dienste leisten wird, so lade ich selbe zur Pränuwsrierung ein, und erwarte ich im Falle der Bestallung Bericht bis 12. December l. I., woraus sohin die Bestellung der Gesammtexemplare bei der hohen k. k. Statthaltern erfolgen wird. Steyr, am 5. December 1892. Z. 13 904. Än llie Omeinile - AorjiekMgm. Waffenübungen der Landwehr im Jahre 1893. Zufolge des Erlasses vom 19. November l. I., Nr. 21.688 und 4895/Vl ex 1892, hat das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung aus Grund des H 7 deS Gesetzes vom 24. Mai 1883 (R. G.-Bl. Nr. 87) über die k. k. Landwehr in den im Reichsrathe vertretenen König reichen und Ländern, beziehungsweise deS §14, alinea 4, des für Tirol und Vorarlberg erlassenen Gesetzes vont 23. Jänner 1887, betreffend das Institut der Landesver- theidigung, sowie endlich mit Bezug auf den § 54 des Wehrgesetzes vom Jahre 1889 hinsichtlich der im Jahre 1893, in der Dauer von vier Wochen, vorzunehmcnden Waffen übungen Nachstehendes angeordnet: Bei den Landwehr-Fußtruppen hat je eine, an die Frühjahrs-Necruten - Ausbildung anschließende Vorwaffenübung , dann eine Hauptwaffenübung stattzu- finden. Hiezu werden für die Einberufung in Aussicht ge nommen: rr) alle unmittelbar in die k. k. Landwehr Eingereihten der Affentjahrgänge 1892, 1891, 1890, 1888, 1886, 1883, betreffs des letztbezeichneten Jahrganges mit Ausnahme jener, bei welchen die Gesammtdauer der bis jetzt abgeleisteten Waffenübungen 20 i ochen schon übersteigt d) der aus der Reserve des Heeres in die Landwehr übersetzte Affentjahrgang 1882; weiters
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