Amtsblatt 1892/48 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Dezember 1892

7 Verordnung vom 8. November d. I., Z. 53.961, die Ver ­ fügung getroffen, dass im Sinne der Bestimmungen des ß 3, Absatz k, Punkt 6, die im Einvernehmen mit den übrigen k. k. Ministerien und Centralstellen erlassene Handels- ministerial-Berordnung vom 17. October 1869, Z. 17.900, R.-G.-Bl. Nr. 159, telegraphische Anzeigen an die politischen Behörden über da- Austreten choleraverdächtiger ErkrankungS und Todesfälle (CholeraouSbruch), mögen diese Anzeigen Don k. k. Behö den selbst oder von den Gemeindevorstehern, Aerzten, endarmerie-Commonden und anderen öffenilichen Organen, von Eisenbahnstationen oder endlich vvn Privat ­ personen aufgegeben werden, bei der Beförderung in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern als gebürenfreie Diensttelegramme zu behandeln sind. Die Telegraphen - Annahmestellen haben jedoch bei Aufgabe von derlei Telegrammen darauf zu achten, dass dieselben aus den unumgänglich nothwendigen Umfang ein ­ geschränkt bleiben. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 16. November l. I., Z. 17.547/V, setze ich hievon die Gemeindevorstehungen zur eigenen Wissenschaft und be ­ hufs Verlautbarung in die Kenntnis mit dem Beifügen, dass die erwähnte Verordnung auch in Nummer 46 der Wochen- fchrift „Dar österreichische Sanität-wesen" verlautbart wird. Steyr, am 24. November 1892. Z. 13.585. Nn llie Oememlle'AorstckMM. Lanöcsumlage pro 1893. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller ­ höchster Entschließung vom 28. September 1892, die Be ­ schlüsse des oberösterreichischen Landtages vom 1., 2. und 9. April 1892, mit welcher für das Jahr 1893 zur Be ­ deckung der Abgänge beim Landes-Anlehens-, Laudesschul-, und LandeSfonde die Eiuhebung einer Landesumlage von zusammen 40"/° und zwar für den Landesanlehensfond von 8°/o, für den Landesschulfond von 20°/o und für den LandeSsond 12°/o auf die direkten Steuern sammt Zuschläge festgesetzt wird, allergnädigst zu genehmigen geruht. Infolge Erlasses der h. k. k. oberösterreichischen Statt ­ halterei in Linz vom 16. November l. I., Z. 15.206/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. November 1892. Z. 13.253. Nn ilie Oemeincke - Aorstkliimgm. Vtrpflkgrkosteu im Lpitale zu Strakonitz. Mit Zustimmung der k. k. Statthalterei hat der LandeS- ausschuss des Königreiches Böhmen die VerpflegS'axe für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Strakonitz vor ­ läufig bis auf weiteres mit dem Betrage von 56 kr. per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. d., Z. 17 204/11, in Kenntnis. Steyr, am 22. November 1892. Z. 13.664. An die hochw. Pfarrämter, die Gemeinde- Aorstefiungen, Artsschulräthe und Schul ­ leitungen. Seine Excellenz der Herr k. k. Minister für CultuS und Unterricht hat mit dem hohen Erlasse vom 17. October l- I-, Z 21.572, die nachstehend benannten Eonservatoren Ludwig Gyri, Architekten in Linz (II. Section), Konrad Meindl, Stiftsdechant in Reichenberg (II. Section), Wil ­ helm Pailler, Pfarrvicar in St. Peter am Wimberg (II. Section) und Gustav Ritzinger, Director der k. k. vereinigten Fachschule in Steyr (II. Section), auf weitere fünf Jahre m diesem Ehrenamts bestätigt. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 18. November l. I., Z. 17.428/11, wird diese- mit Beziehung aus den hierämtlichen Erlass vom 12. August 1887, Z. 8175, Amtsblatt Nr. 23, verlautbart. Steyr, am 2b. November 1892. Z. 13.358. An sämmtliche Gemeinde-Dorsteßungen zur Kenntnisnahme. In der Ortschaft Zeitlham, Gemeinde Pucking, ist die Maul- und Klauenseuche zum Ausbruche gekommen. Steyr, am 20. November 1892. Amtserinnerung. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. a. Auf ­ trage vom 14. November 1892, Z. 13.115, Amtsblatt Nr. 46, hinsichtlich Vorlage militär-statistischer Tabellen nicht nachge ­ kommen sind, werden beauftragt, dieselben umgehend anher einzusenden. " Steyr, 1. December 1892. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebeustrett. UM" Die vorgeschriebene Kundmachung, betreffend die Verpflichtungen der Viehbesitzer, Vieh- und Fleischbeschauer und Wasenmeister hinsichtlich Anzeige bei ansteckenden oder ansteckungsverdächtigen Krank- heiten, ist in der Haas'schen Buchdruckers in Steyr, Grünmarkt Nr. 7, zu haben. Redaction und Verlag der k. L. Bezirkshauptmauuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckern in Steyr.

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