Amtsblatt 1892/48 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. Dezember 1892
7 Verordnung vom 8. November d. I., Z. 53.961, die Ver fügung getroffen, dass im Sinne der Bestimmungen des ß 3, Absatz k, Punkt 6, die im Einvernehmen mit den übrigen k. k. Ministerien und Centralstellen erlassene Handels- ministerial-Berordnung vom 17. October 1869, Z. 17.900, R.-G.-Bl. Nr. 159, telegraphische Anzeigen an die politischen Behörden über da- Austreten choleraverdächtiger ErkrankungS und Todesfälle (CholeraouSbruch), mögen diese Anzeigen Don k. k. Behö den selbst oder von den Gemeindevorstehern, Aerzten, endarmerie-Commonden und anderen öffenilichen Organen, von Eisenbahnstationen oder endlich vvn Privat personen aufgegeben werden, bei der Beförderung in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern als gebürenfreie Diensttelegramme zu behandeln sind. Die Telegraphen - Annahmestellen haben jedoch bei Aufgabe von derlei Telegrammen darauf zu achten, dass dieselben aus den unumgänglich nothwendigen Umfang ein geschränkt bleiben. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 16. November l. I., Z. 17.547/V, setze ich hievon die Gemeindevorstehungen zur eigenen Wissenschaft und be hufs Verlautbarung in die Kenntnis mit dem Beifügen, dass die erwähnte Verordnung auch in Nummer 46 der Wochen- fchrift „Dar österreichische Sanität-wesen" verlautbart wird. Steyr, am 24. November 1892. Z. 13.585. Nn llie Oememlle'AorstckMM. Lanöcsumlage pro 1893. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller höchster Entschließung vom 28. September 1892, die Be schlüsse des oberösterreichischen Landtages vom 1., 2. und 9. April 1892, mit welcher für das Jahr 1893 zur Be deckung der Abgänge beim Landes-Anlehens-, Laudesschul-, und LandeSfonde die Eiuhebung einer Landesumlage von zusammen 40"/° und zwar für den Landesanlehensfond von 8°/o, für den Landesschulfond von 20°/o und für den LandeSsond 12°/o auf die direkten Steuern sammt Zuschläge festgesetzt wird, allergnädigst zu genehmigen geruht. Infolge Erlasses der h. k. k. oberösterreichischen Statt halterei in Linz vom 16. November l. I., Z. 15.206/11, werden die Gemeinde-Vorstehungen hievon in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 27. November 1892. Z. 13.253. Nn ilie Oemeincke - Aorstkliimgm. Vtrpflkgrkosteu im Lpitale zu Strakonitz. Mit Zustimmung der k. k. Statthalterei hat der LandeS- ausschuss des Königreiches Böhmen die VerpflegS'axe für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Strakonitz vor läufig bis auf weiteres mit dem Betrage von 56 kr. per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 12. d., Z. 17 204/11, in Kenntnis. Steyr, am 22. November 1892. Z. 13.664. An die hochw. Pfarrämter, die Gemeinde- Aorstefiungen, Artsschulräthe und Schul leitungen. Seine Excellenz der Herr k. k. Minister für CultuS und Unterricht hat mit dem hohen Erlasse vom 17. October l- I-, Z 21.572, die nachstehend benannten Eonservatoren Ludwig Gyri, Architekten in Linz (II. Section), Konrad Meindl, Stiftsdechant in Reichenberg (II. Section), Wil helm Pailler, Pfarrvicar in St. Peter am Wimberg (II. Section) und Gustav Ritzinger, Director der k. k. vereinigten Fachschule in Steyr (II. Section), auf weitere fünf Jahre m diesem Ehrenamts bestätigt. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 18. November l. I., Z. 17.428/11, wird diese- mit Beziehung aus den hierämtlichen Erlass vom 12. August 1887, Z. 8175, Amtsblatt Nr. 23, verlautbart. Steyr, am 2b. November 1892. Z. 13.358. An sämmtliche Gemeinde-Dorsteßungen zur Kenntnisnahme. In der Ortschaft Zeitlham, Gemeinde Pucking, ist die Maul- und Klauenseuche zum Ausbruche gekommen. Steyr, am 20. November 1892. Amtserinnerung. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. a. Auf trage vom 14. November 1892, Z. 13.115, Amtsblatt Nr. 46, hinsichtlich Vorlage militär-statistischer Tabellen nicht nachge kommen sind, werden beauftragt, dieselben umgehend anher einzusenden. " Steyr, 1. December 1892. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hebeustrett. UM" Die vorgeschriebene Kundmachung, betreffend die Verpflichtungen der Viehbesitzer, Vieh- und Fleischbeschauer und Wasenmeister hinsichtlich Anzeige bei ansteckenden oder ansteckungsverdächtigen Krank- heiten, ist in der Haas'schen Buchdruckers in Steyr, Grünmarkt Nr. 7, zu haben. Redaction und Verlag der k. L. Bezirkshauptmauuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckern in Steyr.
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