Amtsblatt 1892/47 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. November 1892

k. k. Nezirkshauptmalmfchast 81eyr. Ur. 47. Steyr, am 34. November 18SS. Z. 13.551. Na ilie Gememcke - Morstelmagm. Dieselben werden aufgesordert, gleich nach Erhalt dieses Amtsblattes zu erheben und längstens binnen 3 Tagen hieher zu berichten, wie oft in der Gemeinde in der Zeit Von 1869 bis incl. 1891 Hagelschläge vorgekommen sind. Steyr, am 23. November 1892. Z. 13.296. An die Hemeinde-AorAehungen Beterinärbericht pro 1890. Wie in früheren Jahren, hat das hohe k. k. Mini ­ sterium des Innern auch für das Jahr 1890 die in den Veterinärhauptberichten enthaltenen Daten in einem Gesammt- berichte zusammenstellen, diesen Bericht in Druck legen, mit kartographischen Darstellungen über die Verbreitung der an ­ steckenden Thierkrankheiten, sowie der Vertheilung des Ve ­ terinär-Personales ausstellen und im Verlage der k. und k. Hof- und Universitätsbuchhandlung A. Hölder in Wien, I., Rothenthurmstraße 15, erscheinen lasten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen infolge Er ­ lasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statihalterei Linz vom 12. November l. I., Z. 17.239/1, mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass sich die gedachte Verlagsbuchhandlung bereit erklärt hat, den k. k. Behörden, Landesausschüffen, landwirtschaftlichen Vereinen rc, diesen Veterinärbericht zum ermäßigtem Preise von 2 fl. 85 kr. pro Druckexemplar unter der Voraussetzung abzulassen, dass ihr der für die benöthigte Zahl von Exemplaren entfallende Betrag mittelst Postanweisung direct zugesendet wird. Die Interessenten sind im Interesse der Weckung und Hebung des Verständnisses für die Bedeutung des Veterinär ­ wesens zur Anschaffung dieses umfassenden Reichsberichtes einzuladen. Steyr, am 19. November 1892. Z. 13.035. An. Gemeiacke-VorstekMM. Theilweise Aufhebung der Grenzsperre betreffend. Zufolge Auftrages der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 8. d. M., Z. 17.102/V, bringe ich Nachstehendes zur Kenntnis: Da die Publication der Ministerial - Verordnung vom 6. November 1892 unter Nr. 189 des Reichsgesetzblattes und in der Wiener-Zeitung erfolgt ist, mit welcher das Verbot der Wareneinfuhr aus dem deutschen Reiche vom 10. October d. I., R.-G.-Bl. Nr. 180, hinsichtlich aller Waren — ausgenommen Hadern, mit Einschluss ungerei ­ nigter Trennwolle, zum Handel bestimmter, alter, getragener Bekleidungsstücke mit Einschluss von altem, getragenem Schuhwerke, dann Leib- und Bettwäsche im gebrauchten, ungereinigten Zustande — aufgehoben wird, ist zufolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 7. d. M., aä Z. 26 382, Sorge zu tragen, dass alle an den Grenz - Zollämtern etwa zurückgehaltenen, und auf Grund der neuen Verordnung nicht mehr zu beanständenden Waren ­ sendungen vom sanitären Standpunkte nicht weiter zurück ­ gehalten werden. ( Unter Einem wird bemerkt, dass das obangeführte, noch in Kraft bleibende Verbot bezüglich der getragenen B tleidungsstücke, Schuhe, Wäsche u. s. w. auf Reise- und Uebersiedlungs-Effecten aus dem deutschen Reiche keine An ­ wendung finden wird, weshalb Reise- und Uebersiedlungs- Effecten an der Grenze vom sanitären Gesichtspunkte nicht weiter zu beanständen sein werden. Steyr, am 16. November 1892. Z. 13.233 An sämmtliike Gememile-NorstckMgm Mll k. k. GenilarmeriePostm-Commanckea unter Bezug auf den hohen Statthalterei - Erlass vom 16. Jänner 1892, Z. 755/1, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen 2 eise: Z. 17.288/1. Kundmachung. Nachdem die Maul- und Klauenseuche laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 9. November 1892, Z. 26.483, in Bosnien und der Herzegowina nun ­ mehr nahezu gänzlich erloschen ist, findet die k. k. Statthalterei das mit der hieramtlichen Kundmachung vom 1b. Jänner 1892, Z. 755/1, erlassene Verbot der Einfuhr von Wieder ­ käuern und Schweinen aus diesen Gebieten aufzuheben und die Einfuhr von Klauenthieren der gedachten Provenienz nach Oberösterreich wieder zu gestatten. Linz, den 12. November 1892. Der k. k. Statthalter: Puthon, w. p. Steyr, am 18. November 1892.

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