Amtsblatt 1892/46 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 17. November 1892

4 Es wird stch daher in allen Gemeinden, welche von Reisenden aus den gedachten Ländern zahlreich besucht zu werden pflegen, empfehlen, dass die Ankömmlinge aus den ­ selben schon am Bahnhöfe von Sanitätsorganen der betref ­ fenden Gemeinden in Augenschein genommen werden, in welcher Beziehung die entsprechenden Veranstaltungen zu treffen sind. Diese Ueberwachung wird durch die über Veranlassung des Ministeriums des Innern vom k. k. Handelsministerium unterm 25. Oktober 1892, Nr. 53.371, getroffene Verfügung wesentlich erleichtert, dass die aus Ungarn und Croatien mittelst der Eisenbahnzüge kommenden Reisenden in geson ­ derten Wägen weiter befördert werden, in welche die Fahr- gäste innerhalb des diesseitigen Reichsgebietes nicht eiu- steigen dürfen. Steyr, am 9. November 1892. Z. 13.0S3. Na sammtliikk Oenmuile-NoiHekMM aack k. k. Gmckarmm-Poftm-Eommaackea. Choleragefahr durch den Verkehr auf Flüffe« betreffend. Die im In- und Auslande während der diesjährigen Cholera-Invasion in Europa gemachten Erfahrungen haben bestätigt, dass in Bezug auf die Verschleppung und Ver ­ breitung der Cholera dem Verkehre auf Wasserstraßen eine große Wichtigkeit zukommt, und dass daher diesem Verkehre eine besondere fanitätspolizeiliche Beachtung zugewendet werden mu>s. Wenn such auf den Flüssen des hiesigen Amtsbezirkes ein eigentlicher Personenverkehr nicht besteht, so kommt es doch vor, dass Flößer, welche im Bezirke Steyr wohn ­ haft sind, auf der Donau bis in jene Gegenden fahren, in welchen bereits Cholerafälle zahlreicher vorgekommen sind und ist daher die drohende Gefahr vorhanden, dass solche dort sich die Ansteckung holen, und nach ihrer Rückkehr bei ihnen die Cholera zum Ausbruche kommen kann. Ebenso ist es möglich, das- sie in ihren Effecten Cholerakeime mit einschleppen. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 9. d. M., Z. 1K.899/V, werden daher die Gemeinde- Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden er ­ innert, auf solche rückkehrende Flößer ein strenges Au ­ genmerk zu haben, dieselben sofort nach ihrer Ankunft der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die Des ­ infektion ihrer Wäsche und sonstigen bedenklichen Effecten vornehmen zu lassen. Die ärztliche Beobachtung hat eine volle Woche zu dauern, nach deren Ablauf über das Ergebnis anher Bericht zu erstatten ist. Jede verdächtige Erscheinung ist sofort, entweder telegraphisch oder durch eigene Boten anher anzuzeigen. Steyr, am 11. November 1892. Z. 1518/».-Sch.-R. An die Schulleitungen. Mit dem hohen Erlasse vom 15. October l. I., Z. 18.740, hat der Herr Minister für Cultus und Unter- richt, — da die 2. Auflage des 5. Heftes des Gesangbuches : „Schober - Labler, Liederbai« für österreichische allgemeine Volksschulen Ausgabe in 5 Heften, S. verbesserte Auflage" von der Verlagsbuchhandlung unrichtiger Weise als eine unveränderte bezeichnet wurde und als solche in das Schul- bücher-Verzeichtiis pro 1892 ausgenommen erscheint, — dem bezeichneten Gesangbuchs in allen seinen Theilen die Appro ­ bation en'zogen und angeordnet, dass dasselbe mit Ende des lausenden Schuljahre- außer Gebrauch zu setzen ist. Hievon werden sämmtliche Schulleitungen zufolge Er ­ lasse- des h. k. k. LandeSschulrathes vom 7. November 1892, Z. 3550, zur genauen Daruachachtung in die Kenntnis gesetzt. K k. Bezirksschulrat- Steyr am 12. November 1892. Z. 12.990. Na sämmilicke Oemeiucke-Mrßcklmgen, Mit Arankenliaus - Verwaltungen. Warnung vor dem Spitalsfimulauteu Johann Mater. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Braunau am Jnn vom 20. October 1892, Z. 11.364, an die hohe k. k. Statthalterei in Linz schädigt der Vagant Johann Mater aus Ostermiething in bedeutender eise durch ungerechtfertigte Inanspruchnahme der öffentlichen Wohlthätiges - Anstalten seine Heimatsgemeinde. Derselbe ist 1876 in Ostermiething geboren, von mittlerer Größe, hat blondes Haar und blaue Augen. Be ­ sondere Kennzeichen fehlen. Die Gemeinde - Vorstehungen und Krankenhaus - Ver ­ waltungen werden daher zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 5. November 1892, Z. 16.721, auf den Obgenannteu aufmerksam gemacht, damit derselbe vor ärztsich fichergestellter Nothwendigkeit nicht in SpitalS- pflege genommen, vielmehr der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am 11. November 1892. Z. 12.991. An sämmtliche Gemeinde - Jorstehungen und k. k. GendarmeriepoAen-Kommanden. Ausforschung des Stellungspflichtige« Franz Jilek. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung in Wien vom S1. October 1892, .20.301 und 4552, II d, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausfcrsckung des am 16. Jänner 1870 in Olmütz geborenen und nach Mährisch - Schönberg im gleichnamigen Bezirke heimatSzuständigen Franz Jilek, welcher zur Stellung im Jahre 1891 und 1892 nicht er ­ schienen ist, angesucht.7. Derselbe ist ein ehelicher Sohn der Josesa Jilek auS Mährisch-Schönberg. Weitere Dsten konnten, nachdem die dieSfallS im BerwaltungSgebiete von Mähren gepflogenen Erhebungen erfolglos geblieben find, nicht beigebracht werden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie« PösteueCommanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei iw Linz vom 7. November 1892, Z. 16.904, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezügliche« Nachforschungen, und zwar., insbesondere in. der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der StellungSpflichtigen aufgeführt erscheint,

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