Amtsblatt 1892/45 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. November 1892

Z. 12.824. Kn sammllilke Gemeüule-Rorstlfmügm Mit k. k. Geailarmeu^Dokea-Eommaitilea Ausforschung des Gtellungspflichtigen Florian Bojaeek. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung vom 28. Oktober 1892, g. 20.303 und 4554 H 5, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 6. Mai 1861 in Diwok im Bezirke Kremster geborenen und dahin zuständigen Florian Vojacek angesucht. Florian Vojacek, welcher zur Stellung bisher nicht er ­ schienen ist, ist ein Sohn der ledigen Anna Vojacek, Tochter des Josef Vojacek, Inwohners in Tiwok. Die nach dem genannten Gtellungspflichtigen im Berwaltungsgebiete von Mähren gepflogenen Nachforschungen blieben erfolglos, und wurde nur von der Ausgedingerin Barbara Petricius aus Diwok angegeben, dass der Gesuchte im Alter von 2 ober 3 Jahren irgendwo gestorben sein soll. Hievon werden die Gemeinde-Vorsehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zufolge des Erlafses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 3. November 1892, Z. 16.6H/IV, mit dem Austrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Gtellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht genüge geleistet hat, oder ge ­ storben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis Mitte Jänner 1893 anher zu berichten. nm 7. November 1892. Z. 12.825. An sämmtliche Gemeinde - Vorstellungen 16. Oktober 1892, Nr. 56.290/XV1I, bisher erfolglos ge ­ blieben. Hieoon werden die Gemeinde - Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten - Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthaltern vom 3. November 1892, Z. 16.610, mit cem Austrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach ­ forschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der v nannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellung-- Pflicht genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat dieser Nachforschungen ist bis Mitte Jänner 1893 anher zu berichten. Steyr, den 7. November 1892. Z. 11.340. Sammlungs-Ergebnis. Für die im heurigen Jahre durch Hochwasser und Hagelschläge zu Schaden gekommenen Bewohner Oberösterreichs sind infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 29. August d. I, Z 1745, hieramts folgende Sammlungs- beträge eingeflossen und zwar von den Gemeinden: Allhaming (rurch das hochwürdige Pfarramt) 5 fl., Aschach 3 fl., Eberstallzell 12 fl. 50 kr., Gaflenz 3 fl. 50 kr.. Garsten 9 fl. 55 kr., Gbink 5 fl., Großraming 5 fl., Bad Hall 34 fl. 3 kr., Kematen 3 fl. 50 kr., Kremsmünster (Land) 10 fl., Kremsmünster (Markt) 8 fl. 60 kr., Lausa 3 fl. 20 kr., Losenstein 5 fl. 96 kr, Losensteinleiten 5 fl.. St. Marien 5 fl. 35 kr., Neuhofen 12 fl. 84 kr., Neustist 3 fl. 50 kr., Pfarrkirchen 5 fl. 12 kr., Plberbach 5 fl. 10 kr., Pucking 6 fl. 21 kr., Ried 7 fl. 25 kr., Rohr 7 fl., Sierning 5 fl.. Sipbachzell 5 fl., Ternberg 10 fl. 12 kr., Thanstetten 8 fl St. Ulrich 6 fl.. Wartberg 5 fl., Weiskirchen 15 fl und u Weher 5 fl, zusammen 225 fl. 33 kr, welche im Wege des hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei-Präsidiums ihrer Bestimmung zugeführt werden. und k. Gendarmerieposten-Gommanden. Steyr, am 2. November 1892. Ausforschung des Gtellungspflichtigen Josef Moritz. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Lande-verthe>digung vom 26. Oktober 1892, Z. 19.974 und 4477 II b, hat die k. k. Landesregierung für Kärnten um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 in Judenburg in Steiermark geborenen, in Hüttenberg, im Bezirke St. Veit in Kärnten heimatberechtigten Josef Moritz, welcher von der regelmäßigen Stellung bisher illegal aus ­ geblieben ist, angesucht. Derselbe soll angeblich, unbekannt wann, von seiner Schwester Barbara, bei welcher er in Pflege war, nach Fünfkirchen in Ungarn mitgenommen worden sein und letztere dort sich verehelicht haben. Weitere Daten konnten nicht beigebracht werden. Die in den Ländern der ungarischen Krone diesfalls veranlassten Nachforschungen sind laut Mittheilung des königlich ungarischen LandeSverthetdigungs-Ministeriums vom Z. 12.884. Amtserinnerung. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem hierämtlichen Aufträge vom 23. September 1892, Z. 11.137, Amtsblatt Nr. 39, betreffend Berichterstattung über die Theilnahme an der Rauichbrand - Impfung pro Jahr 1893 noch nicht nachgekommen sind, werden hiemit aufgefordert, die Anmel ­ dungen binnen acht Tagen anher vorzulegen. In den Anmeldungen find der Name und Wohnort der Viehbefitzer und die Anzahl der zu impfenden Jungrinder genau anzuführen. Steyr, am 7. November 1892. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. v. Hedeustre't. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmauuschaft Steyr. — HaaS'sche Buchdruekerei in Steyr.

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