Amtsblatt 1892/45 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 10. November 1892
der VezirkshauplmansWast 8kM. Nr. 45. Steyr, am 10. November 1893. Z. 1392/B-Lch.R. ^oneursausfchreibung. An der dreiclassigen Volksschule zu St. Marien ist die Schulleiter» (Oberlehrer-), eventuell Lehrerstelle zu besetz n. Mit jeder derselben ist nebst den sreien Wohnungen ein JahreSgehalt von 600 st, — für die Schulleiterstelle eine Functionszulage von 100 st — verbunden, wozu noch die gesetzliche Gehaltserhb ung bis zum vollendeten 20. Jahre der Dienstleistung kommt. Bewerber um diese Dienstesposten haben ihre mit dem Geburtsscheine, den Prüfungszeugnissen, Bewerber um die Schulleiterstelle mit der BMhigungsnachweisungzurErtheilung des Religionsunterrichtes und den Dienstesdocumenten oder anstatt denselben mit der vidimierten Standestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Ein schaltung in da- Linzer Amtsblatt im Wege ihres vor« gesetzten k. k. Bezirksschulrathes hieramts einzubrinaen. K k. Bezirksschulrath für den Landbezirk Steyr am 19. Oktober 1892. Z. 1425/B.-Sch.-R. An die Schulleitungen. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht hat auf Grund Allerhöchster Ermächtigung mit dem Erlasse vom 25. September 18S2, Z. 18.309, für die Prüfung der Candidaten des Lehramtes an niederen kommerziellen Tages schulen (zweiclassigen Handelsschulen) eine Vorschrift erlassen, welche im UnterrichtS-MinisterialverordnungSblatte Stück XXI, Nr. 49, enthalten ist. Gleichzeitig wurde eine eigene Prüsungs-Commission für Candidaten, welche sich dem Lehramt« an solchen Schulen mit deutscher Unterrichtssprache zu widmen beabsichtigen, in Wien eingesetzt. Die mit der Ministerial-Vervrdnung vom 14. Mai 1870, Z. 4036*) smodificiert mit Verordnung vom 2. Mai 1884, Z. 5250**)^, erlassene Vorschrift für da« Lehramt an Han delsschulen bleibt bis aus weiteres für die Prüfung von Lehramtskandidaten für höhere Handelsschulen (Handels- Akademien) unverändert in Kraft; eS haben jedoch die bis herigen Prüfungskommissionen in Wien und in Prag fortan die Bezeichnung „PrüfungS - Commission für das Lehramt an höheren Handelsschulen (Handels- Akademien)" zu führen. *) Ministerial - Verordnungsblatt vom Jahre 1870, Nr. W. **) Miuisterial-Verordnungsblatt vom Jahre 1884, Nr. 18. Infolge Erlasses der hohen k. k. St^tthalterei in Linz vom 20. Oktober l. I, Z. I5.SI0/IH, sctze ich die Schul leitungen mit Rücksicht auf die dabei betheilizlen Lehrer an allgemeinen Volksschulen mit dem Bemerken >n die Kenntuis, dass die Verlautbarung auch durch das Verordnungsblatt des k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes erfolgt. Steyr, am 4. November 1892. Z. 12.629. A» sämMiüe OemlMlle-AaiKeliiMM «mit k. k. Oeiularmerie - Postm-EammMllm. Ausforschung ves StellungSpflichtigen Stanislaus Cbosieronso» Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landes- verlheidigung vom 21. Oktober 1892, Z. 19.666/4415 II d vx 1892, hat die k. k. Statthalterei sür Galizien um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 in Sambor geborenen StanislauS ChoSzczynski , welcher zur Stellung bisher nicht erschienen ist, angefucht. Derselbe ist ein ehelicher Sohn des Felix und der Emilie, geborenen Johubek, römisch - katholischer Religion, lese- und schreibkundig, Zuckcrbäckergehilfe und Taglöhner, hat sich bei der Vice - Gespanschast in Szinna in Ungarn am 19. Februar 1891 gemeldet und ist von dort wieder abg.reist und seither unbekannten Aufenthaltes. Weitere Daten liegen nicht vor. Die in den Ländern der ungarischen Krone veran lassten Nachforschungen sind laut Mittheilung des königlich ungarischen LandeSvertheivigungs-MinisteriumS vom 10. Ok tober 1892, Nr. 55.218/XVII, bisher erfolglos geblieben. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden daher zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Oktober 1892, Z 16.262/IX, angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung zu Pflegen, ob der Ge nannte nicht etwa in einen» der Verzeichnisse der StellungS pflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellnngspflicht genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis Mitte Jänner 1893 anher zu berichten. Steyr, am 4. November 1892.
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