Amtsblatt 1892/42 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. Oktober 1892

k. k. Vezirkshauplmalmfchast 8leyr. Hteyr, am 30. Oktober 1893. Z. IL.0IL. An ilie Gemeinde -Borstelinngen iles Ge- riilitskeMes Aremsmnnster n. Aenkofen. Amtstage. Ich werde am Freitage den 28. October l. I. von 10 Uhr vormittags an in Kremsmünster und am Samstag den 5. November l. I. ebensfalls von 10 Uhr vormittags an in Neuhofen in der Gemeinde-Kanzlei Amtstage hatten. Dies ist allgemein zu verlautbaren und haben bei diesen Amistagen die Herren Gemeinde-Vorsteher oder deren Stellvertreter zu intervenieren. Steyr, am 14. October 1892. Z. 1396/B.-Sch.-R. Amtserinnerung. Der k. k. Beztrksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit ­ gliedern des Zweig - Lehrervereines Weher , welche der am 12. November l. I. in Großraming abzuhaltenden Lehrer- Versammlung beiwohnen wollen, den hiefür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 18. October 1892. Z. 11.943. An «lie Gemeiitile - llorstekuitgm ckes Oe- MtsbeMes Zteyr. Bedingung fAr Hilfeleistung feiten* der Frei ­ willigen Feuerwehr in Steyr um Kund. Das Commando der Freiwilligen Feuerwehr in Steyr hat im Wege der Stadtgemeinde - Vorstehung Steyr hteher die Mittheilung von dem durch Erfahrungen begründeten Beschluss gemacht, dass künftig die Freiwillige Feuerwehr in Steyr bei Bränden am Lande nur dann zu Hilfe eilen wird, wenn diese Hilfe von der betreffenden Gemeinde mittelst Boten jm Sinne der Zß 22 und 23 der Feuerlösch- Ordnung verlangt wird. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen in die Kenntnis. Steyr, am 14. October 1892. Z. 11.994. An sämmtlillie Oemein4e-AoiMMgeit Mit k. k. Geilllarmerie - Noßm - Commaitlleit. Cholera - Vorkehrungen. Das kgl. ungr. Ministerium des Innern hat mitge- theilt, dass zum Zwecke der Verhinderung einer Verschlep ­ pung der Cholera von Budapest nach auswärts auf sämmt ­ lichen Bahnhöfen und Schiffsstegen die von Budapest abreisenden Personen, sowie deren Reisegepäck einer sani ­ tären Untersuchung unterworfen und verdächtige Gepäcks ­ stücke der Desinfektion unterzogen werden. Außerdem wurde die Ausfuhr der nachbenannten Waren und Gegenstände als : Hadern, Lumpen, alte Kleider, gebrauchte Bettwäsche, unreine Weißwäsche, Tauwerk, frisches Obst, frisches Grünzeug, Caviar, Fische, mit Ausnahme der in Blechbüchsen eingeschlosienen, Fleisch, ürste, rohe Felle, Milch, Butter, Topfen, Weichkäse, gepresstes Fett, Haare und Borsten, Federn, frische und gesalzene Därme, Schweine ­ wolle, Knochen, thierische Abfälle und in Fetzen gepackte Waren überhaupt, aus Budapest verboten und wurden zum Zwecke der strengsten Befolgung dieser Anordnungen die entsprechenden Verfügungen getroffen. Hievon setze ich die emeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten-Commanden zur Darnachachtung und Ueberwachung des Handelsverkehres zufolge Erlasses der h. k. k. Statthatterei in Linz vom 12. d. M., Z. 15.47Ü/V, in Kenntnis. Steyr, am 14. October 1892. Z. 1960M. Alt alle Gemeiitile - Aorsteliititgeit betreffend die Einsendung militärischer Nachweise. Als Ergänzung zum hierämtlichen Erlasse vom 25. Sep ­ tember 1892, Z. 1960M, diene Folgendes zur Richtschnur : So viel Mann als sich von einem und demselben Truppenkvrper im Gemeinde-Rayon faktisch aufhalten, sind summarisch nachzuweisen, z. B.: Vom 14. Just.-Rgt. 100 Mann „ 3. Feldjäger-Bat. 50 „ u. s. w. Es sind alle Jahrgänge nach Möglichkeit der zu Ge ­ bote stehenden Behelfe auszunehmen, damit man in der Lage ist, der Militär-Behörde annähernd nachweisen zu können,

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