Amtsblatt 1892/41 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Oktober 1892
Z. II770. Alt sämmtlicke Gemeiucke-AorstMugea Mit k. k. Geuckarmme - Posteu-Äommauilen. Ausforschung. Laut der Zuschrift des k. k. Bezirksqerichtes Waid e Höfen a. d. Abbs vom 26. September 1892, Z. 1251/Strf., ist Johann Wabitsch, auch Wabic, 27 Jahre alt, zu Lola, Bezirk Marburg geboren, katholisch, ledig, Tischlerqehilfe, wiederholt bestraft, zuletzt von dem erwähnten k. k. Bezirks gerichte, wegen Verbrechens der Creditpapier-Verfälschung und Verbrechens des Diebstahls in Untersuchungshaft. Sonntag den 25. September 1892, abends 9 Uhr, aus dem Arrest- locale entwichen. Derselbe ist groß, röthlich-blond, und dürfte möglicher weise den Schnurbart nach seiner Entweichung abgenommen haben. Derselbe hat ein gut gefärbtes Gesicht und nicht besonders schöne Zähne, am linken Ohre trägt er ein gol denes Schräubchen und auf einer Hand einen unechten, mit blauem Steine versehenen Ring. Zur Zeit der Entweichung war derselbe mit einem drapfärbigen Sacco, einer solchen Hose und einer grünen Weste bekleidet, sämmtliche Kleidungs stücke gut erhalten. Das Hemd ist aus roher Leinwand, wie es für Sträf linge üblich ist; moderne, vorne gespitzte, gute Schuhe. Da derselbe ohne Kopfbedeckung entwichen ist, so dürfte er an fänglich einen zu obigem Anzüge unpassenden Hut tragen. Derselbe spricht nicht vollkommen gut deutsch, mit slavischem Anklang , und macht den ersten Augenblick keinen schlechten Eindruck. Auffallend an ihm wäre, dass sein Kopf und Ober körper im Verhältnisse zu seinen Füßen etwas größer erscheint. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalter« in Linz vom 30. September 1892, Z. 14.561, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, nach dem Genannten Nachforschung zu pflegen und denselben im Falle seiner Ergreifung dem k. k. Bezirksgerichte l a. d. Abbs einzuliefern. aidhofen Steyr, am 10. October 1892. Z. 11.768. Au sämmtliike Oemeiucke-VorsteliimM Mit k. li. OeMrmerie-poftm-EommMilen betreffend die Ausforschung des GtellungSpflichtige» Johann Stigler. Der am 17. October 1871 zu Lausa, Gemeinde Weyer, geborene, unbekannt wohin zuständige, stellungspflichtige Jo> hann Stigler, ein ehelicher Sohn des Josef Stigler und der Maria, geborenen Schabeck, ist trotz aller Nachforschungen bisher nicht eruierbar. Der Vater des Stellungspflichtigen war beim Baue der Kronprinz Rudolfbahn als Bau-Assistent oder, was viel leicht richtiger ist, als Partieführer bedienstet. Ueber dessen gegenwärtigen Aufenthalt konnte ebenfalls nichts in Erfahrung gebracht werden. Bezüglich seiner Zuständigkeit konnte nur eine Zeugin, namens Magdalena Heidegger, die Angabe machen, er sei in einer Gemeinde des Königreiches Böhmen beheimatet ge wesen. Weitere Anhaltspunkte konnten nicht erzielt werden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden angewiesen, nach dem dermalige» Aufenthalte des Johann Stigler, und zwar insbesondere auch in der Richtung Nachforschungen zu pflegen, ob derselbe nicht etwa schon gestorben ist. Ein etwaiges positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis Ende November 1892 anher anzuzeigen. Steyr, am 9. October 1892. Z. 11.615. An alle Hemeinde - Vorstellungen. Auf Grund des Erlasses des hoben k. k. Ministeriums für Landes - Vertheidigung vom 26. September !. I., Nr. 2040/kräs., hat das k. k. Landes « VertheidigungS- Commanbo zu Innsbruck mittels einer unterm 29. Sep tember l. I., Nr. 999/kräs., an die k. k. Landwehr- Evidenzhaltungen Nr. 6, 7 und 8 ergangenen Verordnung Nachstehendes verfügt: Alle im Auslande und in Galizien sich aufhaltenden Landwehr-Personen sind von den Controls Versammlungen, beziehungsweise Hauptrapporten für dieses Jahr zu entheben. Zur gröberen Vorsicht findet das Lande- - Vertheidi- gungS-Commando noch weiter- anzuordnsn, dass Landwehr- (Landesschützen) Personen, welche aus dem Auslande oder von Galizien selbst unberufen oder zufällig zur Control- Versammlung erscheinen, von dieser Amtshandlung auszu- schließen find. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 3. October 1892, Z. 14.875/IV, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 7. October 1892. Z. 11.835. An sämmtliche Gemeinde - Vorstellungen und k. K. Gendarmeriepoken-Hommanden. Laudwehr-Reeruten, welche sich im Auslande aufhalteu, betreffend. AnläsSlich der gemachten Wahrnehmung, dass einzelne mit 1. October l. I. einzureihende Landwehr - Recruten, welche sich im Auslande aufgehalten haben, zum Behufe ihrer Emrückung zur Ausbildung in ihre Heimat zurück- gekehrt sind, hat das k. k. Landes-Bertheidigungs-Commando zu Innsbruck im Einvernehmen mit der k. k. oberösterreichi schen Statthalterei zur Vermeidung einer eventuellen Ein- schleppung der Cholera mittels d^r an die unterstehenden Landwehr- (Landesschützen«) Bataillone gerichteten Verordnung vom 2. October l. I., L.-A Nr. 5802, zu veranlassen ge funden, dass derlei aus Deutschland, Russland, sowie aus Galizien, wo die Cholera-Krankheit auch vorkommt, ange
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