Amtsblatt 1892/41 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 13. Oktober 1892

Amts k. k. Lezirkshauplmannfchast 8keyr Kteyr- am 13. Ortoder 1893 Z. 10.678 Amtserirrnerung. Nachstehend aufgesührts Gemein^e-Vorftehungen haben umgehend anher den Tag und di.» Stunde der wöchent ­ lichen Sitzungen der GesundbeitScommission bekanntzugeben: Alhaming, Aschach, Eberstallzell, Gafl^nz, Lausa, Losenstein, St. Marien, Neuhofen, Neustift, Neichraming, Rieb, Ulrich und Weyer. Steyr, am 10. Oktober 1892. Z. 6379. ckie Gemeinile-Vorsteknngen ster Gerilkts- KeMe Kremsmnnster »Nil Nenkofen betreffend die Kosten für das Ttellnngsloeale. Die Kosten für dre Reinigung und Beheizung der Assentlocalitäten in Kremsmünster pro 1892 betragen laut der eingesendeten Rechnung des Gastwirtes Gustav Tönig in Kremsmünster 4 fl. 50 kr Gemäß § III, Punkt 3 der Wehrvorschriften, I. Theil, sind diese Kosten von den Gemeinden des Stellungsbezirkes nach der Zahl der zur Vorführung gelangten Wehrpflichtigen zu trogen. Hienach entfallen auf die Gemeinde Eberstallzell 28 kr., Bad Hall 18 kr., Kremsmünster (Land) 45 kr., Kremsmünster <Mark«) 14 kr., Pfarrkirchen 29 kr., Ried 39 kr , Rohr 14 kr., Sippbachzell 25 kr., Wartberg 41 kr., Allhaminq 18 kr., Kematen 28 kr., St. Marien 37 kr., Neuhofen 32 kr., Pi- berbach 26 kr., Pucking 25 kr.. Wetßkirchen 31 kr., Summe 4 fl. 50 kr. Die Gemeinde - Vorstehungen haben den sie treffenden Theilbetrag binnen 14 Tagen hieher einzusenden. Steyr, am 9. Oktober 1892. Z. 11.365. An die hochwürdigen Marrämter, die Kerren Aerzte, Gemeinde - Worftehungen, Hrtsschulräthe und Schulleitungen. Verpflichtung zur Anzeige von Brechdurchfällen und sogleiche Anzeige vom Eintreffen jeder vom Auslande oder aus einer Epidemie-Gegend des Inlandes kommende« Perfo». Die in Podgorze-Krakan und in Wolawiec im politi ­ schen Bezirke Gorlice in Galizien ausgetretenen Cholera ­ Erkrankungen konnten ihrem Ursprungs nach aus Einschlep- pung aus dem Auelande durch direkten und indirekten per ­ sönlichen Verkehr zurückgesührt werden. Leider ist die Anzeige der Ersterkrankung seitens der hiezu verpflichteten Personen nicht sofort, in Wolawiec auch die sanitätspolizeiliche Ueberwachung der direkt aus Hamburg einaelangten Person nicht nach Vorschrift erfolgt und die politische Behörde verhältnismäßig spät zur Kenntnis des Auftretens der Cholera gelangt. Wenn es auch den lobenswerten Anstrengungen der sanitätsbehördlichen Organe bisher gelungen ist, die Ver ­ breitung der Seuche einzuschränken, so muss die gedachte Fahrlässigkeit, welche die sofortige Erstickung der Cholera- Infektion im ersten Keime verhindert hat, zum warnenden Beispiele und zur ernsten Aufforderung dienen, dass in Bezug auf die Entdeckung von choleraverdächtigen Erkran- kungsfällen, welche bei der Verbreitung, welche die Cholera m Russland, dem deutschen Reiche. Holland, Belgien, Frank ­ reich gewonnen hat, infolge von Verschleppung durch den Fremdenverkehr da und dort austreten können, nicht die mindeste Fahrlässigkeit oder Verheimlichung staltfinden dürfe. Infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums de- Jnnern vom 24. September 1892, Z. 22.284, und Statt ­ haltern - Erlasses vom 26. September l. I., Z. 14 508/V, nehme ich neuerlich Anlass, die hochwürdigen Pfarrämter, die Herren Aerzte, die Gemeinde-Vorstehunqen, Ortsschulräthe nnd Schulleitungen an die Pflicht der sofortigen Anzeige aller Brechdurchfälle, desgleichen an die Wicht der sofortigen Anzeige vom Anlangen jedes Ausländers oder jeder aus einer Epidemie - Gegend des Inlandes kommenden Person, welche Anzeige jedem obliegt, der die Fremden beherbergt, mit dem Beifügen zu verordnen, dass Zuwiderhandlungen unnachsichtlich mit der ganzen Strenge des Gesetzes geahndet werden müssen. Steyr, 5. Oktober 1892. Z. 11.618. U» alle Gemeinde - Vorstellungen betreffend die Ltelluugspflichtigkn iu cholkraverseuchteu Ländern. Im Einvernehmen mit dem hohen k. und k. Reichs- Kriegsministerium hat das hohe k. k. Ministerium für LandeS- Vertheidigung unterm 30. September l. I., Nr. 17.972 und Nr. 4150 11 a, angeordnet, dass während der Dauer der Choleragefahr keine gegenwärtig in Galizien, Russland, Frankreich und Deutschland wohnhaften Stellungspflichtigen,

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