Amtsblatt 1892/39 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. September 1892
3 Ich beauftrage demnach die Gemeinde - Vorsehungen, sämmtliche Viehbesitzer durch Cireulationsschreiben hievon zu verständigen und zur Anmeldung bis Ende des Mo nates Oktober l. I. aufzufordern. Behufs Erzielung einer recht zahlreichen Betheiligung an der Rauschbrandimpfung mögen die Gemeinde-Vorstehun- gen belehrend auf die Viehbesitzer einwirken. Steyr, am 23. September 1892. Z. 11.020. Ra sämmtliike Gemelmle-lloMliMiM Mil k. k. Oenckarmerie - Wm - Commanileit zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung in den interessierten Kreisen: Z 13 887/1 Kundmachung betreffend das Verbot der Vieheinfuhr aus Böhmen. Mit Rücksicht auf die in Böhmen ausgcbreitet herr schende Maul- und Klauenseuche findet die Statthalterei zur Hintanbaltung der Einschleppung dieser Seuche nach Ober- österreich die Einfuhr und den Eintrieb von Wiederkäuern (Rindern, Schafen und Ziegen) und Schweinen aus Böhmen nach Oberösterreich zu untersagen. Die politischen Bezirksbehörden werden ermächtigt, die Einfuhr von Schlachtvieh zur sofortigen Schlachtung mit der Eisenbahn von Fall zu Fall zu bewilligen, wenn die Aus- ladung in einer der ständigen Viehbeschaustationen erfolgt, und den kleinen Grenzverkehr mit Nindergespanuen unter den gebotenen, jeden Missbrauch ausschlkßenden Vorsichten über vorheriges Ansuchen zu gestatten. Der Eifenbahn-Durchzugsverkehr mit den erwähnten Thieren, ohne Aus- und Umladung, wird durch diese Ver ordnung nicht berührt. Uebertretungen dieser mit dem Tage der Verlautbarung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit tretenden Verord nung werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, N. G.-Bl. Nr. 51, geahndet. Linz, am 16. September 1892. Der k. k. Statthalter: Puthon m. x. Steyr, am 20. September 1892. Z. 10.988. Äil sämmtlicke Gememste-VorslekMgm Mck k- k. OmckarmMe - Posten - Eommamtm. Ausforschung des ZtellnugspflichtigkU Leo Lamerlo. Laut des Erlasses des hohen k. k. LandeSverthetdigungS- Ministeriums vom 6. September 1892, Z. 16.206/3848, hat die k. k. Landesregierung für Kram um die Veranlas sung der Ausforschung des Stellungspflichtigen Leo Camerlo ersucht. Derselbe wurde am 15. Juli 1871 in Merceeje, Ge meinde Dornegg des politischen Bezirkes Adelsberg, als Sohn der Ehelente Peter Camerlo und Maria, geborenen Torto, geboren und in der Pfarrkirche zu Prem auf die Namen Leo, Eugenius getauft. Die Eltern des Knaben waren beim Bahnbaue der Strecke St. Peter — Fiume beschäftigt ; der Vater ist Schmied von Profession. Nach Beendigung des Bahnbaues zog die Familie fort und ist weder der dermalige Aufenthaltsort, noch die Heimats- Zuständiqkeit derselben bekannt. Die von der genannten Landesregierung im eigenen Amtsgebiete anqeordneten, sowie die über Ersuchen derselben von der k. k. Statthalterei in Triest und von der königlich croatisch-slovenisch-dalmatinischen Landesregierung in Agram gepflogenen Erhebungen ergaben nur ein negatives Resultat. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei vom 15. September 1892, Z. 13.592, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nach forschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pfle gen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der StellungSpflichtigen einer Gemeinde des dortigen Verwal tungsgebietes aufgeführt erscheint, dort seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ein positives Er gebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. December 1892 anher bekanntzugeben. Steyr, 20. September 1892. Z. 11.249. Nn alle Oemeiaste - Aarsteliaagm aast k. k. Geastarmerie-Postea-Eoiamaackm. Den Deserteur Wilhelm Karuverger betreffend. Unter-Pionnier 5 2t ilhelm Kornberqer, 1891/268, des k. u. k. P onnier-Regiments, gebürtig in St. Gallen, Bez. Liezen, Steiermark, zuständig nach Weyer hiesigen Bezirkes, Seiler von Profession, ist aus seinem Aufenthaltsorte, an geblich Judenburg, entwichen und wurde mit 15. August 1892 von seinem Standeskörper als Deserteur in Abgang gebracht. Nach denselben ist zu fahnden und ist der selbe im Ergreifungsfalle der nächsten Mili tär-Behörde zu überstellen. Steyr, am 25. September 1892. Z. II0S9. An sämmtliche Gemeinde - Morstehungen k. Kendarmerie-Uosten-Kommanden Gefundene Leiche. Laut Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Am- stetten vom 5. September 1892, Z. 15.149, wurde am 30. August l. I. an der Donau oberhalb Persenbeug in der Gemeinde Hofamt - Priel eine weibliche Leiche ange schwemmt. Dieselbe ist von kleiner Statur, hat kleine Hände und kleine Füße, der ganze Körper ist infolge vorgeschrittener Verwesung unkenntlich, am Kopfe fehlen fast alle Haare. Die Leiche dürfte nach dem ärztlichen Ausspruche 4 Wochen im Wasser gelegen sein; bekleidet war dieselbe mit einem weißen Hemde, rothem Barchentunterkittel, weißer Barchentjacke, einem Oberkittel, von welchem nur mehr Stücke vorhanden waren, und einem Jaquet. Der Oberkittel war aus grünlichem ollstoff, dem Jaquet war eine weiß- und schwarz-carrierte Rüsche ange näht. Die Füße der Leiche waren unbekleidet. Die Leiche dieser Person, welche nur durch Zufall oder durch Selbstmord im Wasser den Tod gefunden haben wird, wurde am Ortsfriedhofe in Persenbeug beerdigt.
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