Amtsblatt 1892/39 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 29. September 1892

2 Im Gesuche ist anzugeben, ob ledig oder verheiratet, dann ob und wie viele unversorgte Kinder, welche Feldzüge mitgemacht, und ob blessiert, die Familien- und Vsrmögens- Verhältnisse, dann besondere Verdienste sind anzuführen. Bei Officieren ist das militärärztliche Zeugnis, bei Invaliden die Patents-Verpflegs-Urkunde deizuschließen. Die Bewerber um eine derlei Unterstützung haben ihre Gesuche bis längstens 1. November l. I. bei der zu ­ ständigen Evidenz-Behörde einzubrinqen, und können später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Linz, den 20. September 1892. Z. 11.133. An sämmtliche Gemeinde - Darstellungen betreffend die Beistellung landsturmpflichüger Conducteure und Schmiede. Nachdem laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 18. September 1892, Z. 2261/Uiäs., für Heuer dem Bezirke Steyr die Beistellung eines Conduckurs oder eines Schmiedes nicht auferlegt ist, so treten die unterm 28. Februar 1892, Z. 2664, hinsichtlich der Evidenzführung der als verfügbare Reserve vorgemerkten Conducteure und Schnuede erlassenen f eisungen außer Kraft. Steyr, am 22. September 1892. Z. 11.188. An sämmiliike Gkmemcke-AarsteliMWl Mit li. k. Gmckarmerie-Nostm-EommMillM. Choleramaßregeln. Nachdem nach den Zeitungsnachrichten auch in Ga- lizien Fälle von Obolera. asiatioa auftreten, erscheint es an» gezeigt, die bezüglich der vom Auslande zugereisten Fremden angeordnete ärztliche Beobachtung durch 5 Tage auch auf alle aus den Kronländern Galizien und Bukowina ankom ­ menden Fremden auszudehnen. Zugleich werden die Gemeinde - Vorstehungen beauf ­ tragt, die Locale für Choiera-Nothspiläler nicht nur auSzu- mitteln, sondern auch mit allem zur Krankenpflege Nöthigen einzurichten. Als Maßstab für die Bettsnzahl ist anzunehmen, dass auf je 1000 Einwohner drei Betten gerechnet werden können. Die Betten sind mit Strohsack, Leintüchern, Polstern und mehreren Kotzen auszurüsten. Für jedes Bett ist eine Leibschüffel, für jedes Zimmer ein Leibstuhl zu beschaffen. Ferners ist eine Bottich mit 5°/»iger Carbollösung zur DeSinfection der Wäsche auszustellen. Eine gleiche Lösung ist bereitzuhalten, um damit die Entleerungen der Kranken zu desinficieren , die beschmutzten Körpertheile zu waschen und darin auch jene Tücher einzulauchen, in welche die Leichen einzuhüllen sind. In einer verschließbaren Lade wären jene Medicamente vorräthig zu Hallen, welche der Arzt benöthigt und schon im vorhinein daselbst deponieren wird. Zum Transport der Kranken sind eigene Tragbahren zu beschaffen. Bezüglich der Lage des Nothspitales ist nach Möglich ­ keit darauf zu sehen, dass selbes vom Wohnorte eines Arztes nicht allzuferne liegt. Die Entleerungen der Kranken und alle Abwässer dürfen nie und nimmer in offene Rinnsale, Jauche, Lachen, Bäche u. dgl. geschüttet werden; wo eine ordentliche Canali- sation nicht vorhanden ist, sind hiezu 2 Meter tiefe Gruben zu graben und find die hineingeleerten Mosten täglich mit Kalkmilch und darauf mit einer Schichte Erde zu bedecken. Diese Gruben sind nächst dem Spitale, dock möglichst ent ­ fernt von Brunnen, Wasserleitungen und öffentlichen Wegen anzulegen. Steyr, am 20. September 1892. Z. 11326. An sämmtliche Gemeinde - Worsteßungen. Um für die Drucklegung des oberösterreichischen Polizei- blatteS für das Jahr 1893 rechtzeitig die nöthige Vorsorge treffen zu können, werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 24. d. M., Z. 2462, mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieses Spähe- blattes zur Pränumeration auf dieses Blatt für das Jahr 1893 biemit eingeladen. Die diesfällige Pränumerations-Erklärung wolle daher unter gleichzeitiger Vorlage des Pränumerationsbetrages, welcher wie bisher für ein Exemplar des ganzen Jahrganges mit 1 fl. 70 kr. festgestellt wurde, längstens bis Ende Oc- tober d. I. anher gesendet, oder gelegentlich der heurigen Controls'Versammlungen abgegeben werden. Steyr, am 28. September 1892. Z. 11.327. Rn sämmtWe Geumncke-HorllMngen. Um die Größe der Auflage des Central-Polizeiblattes für das Jahr 1893 rechtzeitig bemessen zu können, ist es Wünschenswert, dass die Gemeinden, welche die Pränu ­ meration auf dieses Blatt für das nächste Jahr fortsetzen oder neu anmelden wollen, möglichst bald ermittelt werden. Indem ich sohin die Gemeinde-Vorstehungen im Hin ­ blicke auf den ihnen zustehenden polizeillchen Wirkungskreis gleichzeitig auf den Zweck und die Wichtigkeit des Central- Polizeiblattes aufmerksam mache, lade ich dieselben infolge hohen Statthalterei - Präsidial - Erlasses vom 24. d. M., Z. 2441, ein, die diesfällige Pränumerations - Erklärung nebst dem Pränumerationsbetrage , welcher auch für das Jahr 1893 mit 3 fl. für ein Exemplar des ganzen Jahr ­ ganges festgesetzt wurde, bis längstens Ende October d. I. anherzusenden oder gelegentlich der Controls-Versammlungen abzugeben. Steyr, am 28. September 1892. Z. 11.137. Nir sänuMikie Gemeinde - Vorsteliimgen, msbesMckere an ilie lies Gericktsbezirkes Meyer. Rauschbraudimpfung. Nachdem die bisher durchgeführte Schutzimpfung der Jungrinder gegen den Rauschbrand vom guten Erfolge be ­ gleitet ist und deshalb die Betheiligung von Seite der Vieh- besitzer eine stets regere wird, so werden auch im Jahre 1893, und zwar um die Zeit vom Ende März bis Mitte April diese Impfungen an den Jungrindern wie ­ der vorgenommen werden.

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