Amtsblatt 1892/38 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 22. September 1892

2 Die in den einzelnen Verwaltungsgebieten bestehenden Vorschriften über Bau, Einrichtung und Gesundheitspflege in den Schulen, ferner die Vorschriften wegen Hintanhal- tung ansteckender Krankheiten in den Schulen enthalten be ­ reits die vom hygienischen Standpunkte zur Beseitigung von Krankheitsursachen überhaupt zu treffenden Einrichtungen und Vorkehrungen und erübrigt nur, dass diese Vorschriften allenthalben genau befolgt werden. Insbesondere wird den Schulbehörden, den Schullei ­ tungen und allen Lehrern strengstens zur Pflicht gemacht, dass sie für sorgfältige und dauernde Reinhaltung der Schul- gebäude in allen ihren Theilen, sowie ihrer Umgebung für ausgiebige Lüftung derselben, für wirksame Desinfektion der Aborte, wozu einem vom Obersten Sanitätsrathe erstat ­ teten Gutachten zufolge außer Cardolsäure auch die überall leicht zu beschaffende und sehr wohlfeile Kalkmilch in Anwen ­ dung kommen kann, für Versorgung der Schulhäuser mit tadellosem Trinkwaffer sorgen, auf Reinlichkeit bei den Schul ­ kindern strenge achten, den Gesundheitszustand der Kinder und Zöglinge aufmerksam beobachten, jene Schüler, welche an Erbrechen oder Durchfall erkranken, vom Schulbesuche ausschließen und sofort hierüber der Behörde die Anzeige erstatten. Speciell wird angeordnet, dass die von der politi ­ schen Behörde getroffenen Vorkehrungen seitens der Schul e organe genauestens befolgt und dadurch der übrigen Bevöl ­ kerung mit gutem Beispiele vorangegangen werde. Sollte in einem Schulgebäude ein Cholerafall vorge ­ kommen sein, so ist ohne Verzug der k. k. Bezirkshauptmann ­ schaft die Anzeige zu erstatten, die Schule sofort zu schließen und erst nach gründlicher Reinigung und Desinfection ins« besondere der Aborte der Unterricht wieder aufzunehmen. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes vom 10. September l. I., Z. 2885, wer ­ den hievon die Ortsschulräthe und Schulleitungen zur ge ­ nauesten Darnachachtung und mit der Aufforderung in die Kenntnis gesetzt, die Leitungen der Privat - Volksschulen, Erziehungsanstalten, Kindergärten und Krnderbewahranstalten im hierämtlichen Namen anzuweisen, die vorstehend unge ­ ordneten Maßregeln hinsichtlich der betreffenden Schulen und Lehranstalten, ihrer Schüler und Zöglinge aus das genaueste zu befolgen. Steyr, am 19. September 1892. Z. 1226/B.-Sch.-R. Nil sämmtliike HMleitimgea. Mit dem Erlasse vom 19. August l. I., Z. 17.739, hat der Herr k. k. Minister für Cultus und Unterricht die hochdortigen Erlässe vom 29. Mai 1890, Z. 10.731, und vom II. November 1891, Z. 21.583, wornach Schulleiter und Lehrer keinen unmittelbaren Verkehr mit Privatschul- bücher-Verlägen behufs Gewährung von Armenbüchern der an den betreffenden Schulen eingeführten Lehrtexte zu führen haben, sondern die Zuwendung derartiger Gratisbücher durch die Schulbehörde zu bewerkstelligen ist, neuerdings nachdrück ­ lich in Erinnerung gebracht. Es wird somit sämmtlichen Schulleitungen und Lehr- personen jeder unmittelbare Verkehr mit den Verlagsbuch ­ handlungen in Absicht auf die Uebermittlung von Gratis« büchern der einzelnen Verlagsartikel neuerdings auf das strengste untersagt. Schließlich wird bekannt gegeben, dass der höbe k. k. Landesschulrath mit der Verlagsbuchhandlung M. Quirein in Linz behufs Zuwendung von Gratisbüchern der Lieder ­ quelle von Adalbert Proschko an die einzelnen Schulen im ege der Bezirksschulräche bereits in Verhandlung getre ­ ten ist. K. k. Vezirksschulrath Steyr, am 20 September I8S2. Z. 10939. Nil säilimtliike Oememcke-AorlieliMM. Krunkenbaracken. Nachdem mit h. ä. Erlass vom I I. d. M., Z. IÜ678, Ä.-Bl. Nc. 37, sämmtliche Gemeinde-Vorsehungen den Auftrag erhielten, Nothspitäler zur Unterbringung von Cholerakranken bereit zu stellen und gewiss nur in der Minderzahl denselben geeignete Locale zu Gebote stehen, anderseits auch bereits die Verordnung der hohen k. k. Statthalterei vom 1 2. November 1888. Z. 2967, N.-G.Bl. Nr. 22, St. XV, vom Jahre 1888, Punkt 6, bestimmt, dass solche Nothkrankenlocale nebst den ur Krankenpflege nöthigen Einrichtungen überall vorhanden sein sollten, so mache ich die Gemeinde-Vorstehungen im Nachhange zu meinem obenerwähnten Erlasse aufmerksam, dass die Firma: Bau-Unternehmung I. G. Gsottbauer in Wien, IX., Alser- ftraße 33, ein sehr billiges Angebot zur Herstellung solcher dauerhafter Krankenbaracken macht. Eine Baracke mit einem Belegraum für acht Betten, ca. 7'5 Meter lang, liefert selber ab W en mit 550 fl. ; wenn die Verglasung und Eindeckung mit Dachpappe nicht von ihm besorgt werden muss, stellt sich dieselbe um 5«^» billiger. Die Lieferung der Baracken kann in 5 — 14 Tagen effectuiert sein; je nach Vereinbarung. Zum Aufstellen würde derselbe gegen Vergütung der Selbstkosten für die kurze Zeit welche dieselbe in Anspruch nimmt, einen Arbeiter senden, welcher die dort beizustellenden Gehilfen unterrichtet (oder es könnte ein Mann von dort zu ihm auf einen Tag zur Einübung gesendet werden). Selbstverständlich könnte man an Ort und Stelle nach der Musterbaracke den weiteren Bedarf sehr billig decken oder dieselbe beliebig vergrößern, weil sich die Bestandtheile einfach wiederholen. Die Baracken sind unendlich oft zu verwenden. Beim Zerlegen sowohl als beim Aufstellen ist die Anwen ­ dung von Gewalt ausgeschlossen; die einzelnen Bestand- theile, von welchen der schwerste ca. 8 Kilo hat, sind durch Schrauben verbunden; der Ersatz eines solchen ist leicht mit einigen Kreuzer Kosten zu bewirken, im Falle einer derselben beschädigt würde. Kurzweg ist ein solches Gebäude mit den einfachsten Arbeitskräften herzustellcn und in Stand zu halten. Dass auch die Bestandtheile leicht zu desinfi- cieren sind, braucht wohl nicht besonders betont zu werden. Im Hinblicke auf den Umstand, als durch Beschaffung einer solchen Baracke nicht nur dem momentanen Bedürf ­ nisse abgeholfen, sondern auch durch deren Beschaffung der Anforderung des obenerwähnten hohen Statthalterei-Er ­ lasses am billigsten und schnellsten entsprochen würde, kann ich nicht umhin, den Gemeindevorstehungen, welche kein geeignetes Locale für Unterbringung Ertränkter besitzen, die Anschaffung einer solchen Baracke auf das dringendste zu empfehlen. Die einfache Construction macht es auch möglich, dass allfallsige Defecte im Laufe der Zeit von den einheimischen Arbeitskräften leicht hergestellt werden können. Die Kosten sind namentlich dort, wo je zwei Gemeinden gemeinsam eine solche Anschaffung beschließen würden, als sehr gering zu bezeichnen. Steyr, am 17. September 1892.

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