Amtsblatt 1892/37 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 15. September 1892

2 s LÄ -Mf ?U'- l Monts^a den 3. Ocfv.ber um 8^Uhr früh für die LMwchrMnner der Gemeinden: .»Baflenz, GW- raming, UeuMs^und Weyer im Jgnaz Arenns Gasthaüse Nr. 55 zu Weyer. - : 2. Dienstag den 4. Oktober ü.m 8 Uhr früh für die Landwehrmänner der Gemeinden: Lausa, Losenstein und Reichraming im Johann Wenks Gusthause zu Losen- stet« 3. Donnerstag den 6. Oktober um 8 Uhr früh für die Landwehrmännrr der Gemeinden: Sierning, ThansteUen und St. Ulrich; am Freitag den 7. Oktober um 8 Uhr früh für die Landwehrmänner der Gemeinden: Aschach, Garsten, Gleink, Losensteinleithen und Ternberg im Gasthof „Zum goldenen Schiff", Grünmarkt in Gtryr. 4. Montag den 7.November um 8Uhr früh für die Landwehrmänner des Gerichtsbezirkes Neuhosen im Alois Jenners Gasthaüse Nr. 25 zu Neuhofen. 5. Dienstag den 8. November um 8 Uhr früh für die Landwehrmänner des Gerichtsbezirkes Krems- münfter im ReSl'schen Gasthaufe zu Kremsmünster. Hiezu haben die Landwehrmänner des eigenen und der fremden Landwehr-Bataillone mit Ausnahme jener, welche in diesem Jahre der Waffenübung bsigewohnt, resp, ein ­ gerückt waren, von den Assent - Jahrgängen : 1880, 1881 1882, 1883, 1884, 1885, 1886, 1887, 1888, 1889, 1890, 1891 und 1892 zu erscheinen und den Landweh r- Die Mannschaft, welche nicht zur bestimmten Stunde am ControlSplatze erscheint, sowie jene, welche oh.re genü gende Entschuldigung wegblcibt, hat bei der Nach controle in Linz (Landwehr-Kaserne) amMon r tag den 28. November um 9 Uhr früh zu er ­ scheinen. Die auch von der Nachconirole Wegbleibenden werden mittelst Einberusungskarte in die Eoidenzhaltungsstation Linz einberufen und strenge bestraft. Diejenigen Landwehrmänner, welchen als Waffen- s^brikSarbeiter ein Enthebungsschein ausgefolgt und die Ent ­ hebung im Landwehr-Passe bestätiget wurde, sind, falls sie di- zum Tage der ControlSversammlung von ihrer Be- dienstung ausgetreten, beziehungsweise entlassen worden wä ­ ren, controlspflichtig und haben zur ControlSversammlung zu erscheinen. Die Gesuche derjenigen, welche wegen Erkrankung oder Aufenthaltes im Auslande verhindert sind zu erscheinen, ferner die Gesuche der Staatsbeamten, Volksschullehrer, der im Post-, Telegraphen- und Eisenbahndienste Angestellten, sind von den Gemeindevorstehungen zu sammeln und späte ­ stens vier Tage vor Beginn der ControlSversammlung hieher vorzulegen. Die Herren Gemeindevorsteher oder derer» Stellver ­ treter haben sich mit dem Landwehr-Meldebuche an den be« * k Vlnverusungsrarten w Me GemMde-Horstch zeichneten Tagen einzufinden. , Ei b r f sk rt erden keine auSgegeben. jungen , werden beauftragt , Por- stehendes dprch öffentlichen Anschlag und sonst in geeigneter P-ti; dn L<md->°hr>M» des eigenen Landwehr BezlrreS als auch fremder Landwr mr ehr- Bataillone zu bringen^, Die k. k. Gendarmerie-Posten-Comm werden an- gewtelen ^an.den betreffenden Tag^n, zu den bezeichneten Stunden je zwei Gendarmen als Assistenz beizustellen. Steyr , am 8. Septem der 1Ü92. ' L^o.sss. i M sämmtkiche Gemeinde-WM-tzungen. LeumundS ZeugNff^Äer «ekruM sogleich Mit Bezug aus den hierämtlichen Erlass vom 21. Au ­ gust 1892, Z. 9723, verlautet im Amtsblatt Nr. 34 vom 25. August 1892, werden die Gemeinbe-Vorstehungen beauf ­ tragt, über sämmtliche nunmehr eingereihte Rekruten des K und k. Heeres und der k. k. Landwehr sogleich wie im Vorjahre Leumundszeugnisse zu verfassen und an her vor- z ü lege n, z. B. : — Leumunds'Zeugnis darüber, dass N. N., Los-Nr. . .. des k. und k. Infanterie Regiments Nr. 14, einen unbeschol ­ tenen Leumund besitzt, eventuell wegen Verbrechen rc ........... mtt Urtheil, Z . .. vom .... des k. k. ... Gerichtes in . . . (Strafe aufetzsn), bestraft wurde, wird bestätiget. St ehr, am 7. September 1892. Z. 10.020. Nn sämmtMe Gemeiiule - Vorstellungen. Der Herr k. k. LandeS-Forstin'pector in Linz hat mit Note vom 25. v. M., Nr. 269, Nachstehendes anher mit- getheilt : Der Umstand, dass die in meinem JnspectionSbezirke bei einzelnen k. k. BezirkShauptmannschaften einlangenden und sodann mir zukommenden Cultur-Umwandlungsansuchen entweder gar nicht vollständig dokumentiert oder mit für die Localerhebung unbrauchbaren, im Falle der Cultur umwandlungS - Bewilligung zur Vorlage an die hohe k. k. Statthalterei ungeeigneten Planskizzen belegt sind, veran ­ lasste mich, das k. k. Katastral-Mappen-Archiv zu befragen, um welchen Preis derartige Skizzen nach den neuen Katastral- Mappen den Parteien geliefert werden könnten, da die an- derweits beschafften Skizzen meist unverhältnismäßig hoch zu stehen kommen. Das k. k. Katastral-Mappen-Archiv hat nun in Erwi ­ derung meiner Anfrage vom 19. Juli l. I., Z. 145/^, mit Note vom 20. August l. I., Z. 332, anher mitgetheilt, dass eine Mappen-Copie au, Pausleinwand nach dem bestehenden Tarife im Umfange von 10 Parcellen und 6 Hektar auf 1 fl. 70 kr. zu stehen kommt; jedes weitere Hektar und Parcelle kostet je einen Kreuzer bei Mappen im Maß- stabe 1.2880. Die vorerwähnten Copien können entweder direkt beim k. k. Mappen - Archiv od r aber bei den betreffen en k. k. Steuerämtern mit Angabe der Parcellen - Nummer der zur Rodung bestimmten Parcelle bestellt werden. Steyr, am 7. September 1892. Z. 10.678. A>i sämmiliikk GMeiacke-AorstekMgM Mit k. k. Genckarmme - Pastell - Eommaailen. Lholeramaßregeln. ES ist zu meiner Kenntnis gelangt, dass in mehreren Gemeinden den hierämtlichen Huhrdnungen vom 1. d. i Z-, 10.140, A.-Bl. Kr. 35, nych MMr nicht gehörig ss sprechen worden ist. Indem' die Santtäts-Com it.

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