Amtsblatt 1892/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. September 1892
3 «" irtssenen interkonfessionellen Krankenanstalt deö Presby- «, rinm« der evangelichen Gemeinde in Teschen, dem Wiener ttiitelstützungSvereine für entlassene Sträflinge, sowie für hilf- nnd schuldlose Familien der Verhafteten, dem Asyl- oeii ine s tl r arme kranke Kinder in Jschl, endlich den, Fl»m»mretne für Arbeitsschulen in Wien und Um- gebnng zug'wendet werde. ^tivon setze ick die Gemeinde - Borstehungen infolge t-nden ^ lulthalterei-Präsidial - Erlaffes vom 30. v. M., -s 2l'.^>/l'rü8., mit der Einladung in die Kenntnis, diesem Unternehmen die möglichste Unterstützung angedeihen zu lassen, da die Erreichung der von Seiner k. und k. Aposto lischen Majestät angestrebten, so überaus wohlwollenden Ab sichten nur dann ermöglicht wird, wenn sich das Unternehmen einer eingreifenden Mitwirkung von Seite aller Behörden zu erfreuen hat, und insbesondere auch, weil es sich in dem vorliegenden Falle um ein von der k k. Regerung in's Merk gesetztes Unternehmen handelt dessen Reinerträgnis einer gewiss wohlthätigen Anstalt dieses Kronlanves zugute kommen soll. Bestellungen auf solche Lose werden bis Ende October d. I. h. a. cntgogenqcnommen und effecruiert. Die Ziehung dieser Lotterie, wozu das Los 2 st. kostet, findet unwiderruflich am 29. December 1892 statt; die damit verbundenen 3.135 Gewinste bestehen in: 1 Haupt treffer zu 60.000 fl., 2 Vor- und 2 Nachtreffer L 500 st-, 1 Haupttreffer zu 30.000 fl., 1 Vor- und 1 Nachtreffer L 250 fl . 2 Treffern ä 10.000 fl., 10 Treffern ä 1000 fl., 15 Treffern L 500 fl., 100 Treffern ü. 100 fl. und 3000 Seriengewinste ä 10 fl. Sämmtliche Gewinste im Baren. Steyr, am 1. September 1892. Z. 10.222. An sämmtliche Gememäe - Vorstellungen. Se-ingungtu zur Keife nach Lnlgarien. Zufolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 23. August l. I., Z. 18 915, wurden in der letzten Zeit wiederholt Personen, die als Handwerker, Mon teure oder Dienstboten für die am 25. August l. I. begin nende National-Ausstellung in Philippopel engagiert worden sind, wegen Mangels an Neisedocumenten bereits in Bel grad an der Weiterreise verhindert» weil die bulgarischen Grenzbehörden im Grunde der bekannt gegebenen Verfügung der bulgarischen Regierung den nach Bulgarien reisenden Personen die Weiterreise nur nach erfolgte: Einsicht in deren Pässe, beziehungsweise nach befundener Giltigkeit derselben gestatten dürfen. Da hienach die Annahme begründet erscheint, dass sich die Bevölkerung noch immer in Unkenntnis der vorerwähnten, von der bulgarischen Regierung getroffenen Anordnung be finde, werden die Gemeinde-Borstehungen beauftragt, die im h. ä. Amtsblatte Nr. 48, sub Z. 13.185/891, verlautbarte und nachfolgend wieder aufgenommene, diesbezügliche Kund machung der hohen k. k. Statthalterei neuerdings allge mein zu verlautbaren. Zl. 2172/kräs. 1892. Kundmachung. Den nach Bulgarien Reisenden darf laut einer Ver fügung der fürstlich bulgarischen Regierung von den Grenz- Polizei-Behörden der Uebertritt auf bulgarischen Boden nur nach Einsicht der Pässe, beziehungsweise nach befundener Giltigkeit derselben, gestattet werden. Reisende, welche nicht im Besitze eines Paffes sind, oder einen Pass besitzen, dessen Giltigkeit bereits erloschen ist, werden von der Grenzpolizei an der Weiterreise verhindert. Auf diese Bestimmungen wird das reisende Publicum besonders aufmerksam gemacht, da die Inanspruchnahme des k. u. k. General-Confulates in Sofia behufs Erwirkung der Bewilligung zur Fortsetzung der Reise nicht statthaft ist. Bom r. r. o. ö. Statthatteret-Prüfidtum. Steyr, am 31. August 1892. Z. 10.291. Nn sämmtlicke Oememcke - Vorstellungen nnil Genostensstinsts-Vorstellungen. Genossen fchafts-Cataster von Ober - Oesterreich. Die oberösterreichische Handels- und Gewerbekammer in Linz beabsichtigt demnächst eine neue (zweite) Auflage der im Jahre 1886 her ausgegebenen Zusammenstellung sämmtlicher auf Grund der Gewerbegesetz - Novelle vom 15. März 1883 gebildeten gewerblichen Genossenschaften des Landes unter dem Titel: „Genossenschaft--Calaster von Oberösterreich" in Druck erscheinen zu laffen. Diese Brochüre wird in tabellarischer Ordnung enthalten: 1. Den Namen und Sitz aller in Oberösterreich be stehenden Genossenschaften ; 2. den Umfang jeder Genossenschaft, und zwar nach den einzelnen zugetheilten Gewerben und nach dem Terri torium ; 3. die Zahl der Gewerbe-Inhaber, der Meister, der Gehilfen und Lehrlinge; 4. die Ausnahmsgebür der Mitglieder und Lehrlinge; 5. die Freisprechgebür der Lehrlinge; 6. den Namen, Charakter und Wohnort des Ge- noffenschafts - Vorstehers. D-eses 666 Genossenschaften umfassende Werk wird aus circa 10 Druckbogen in Großoctav L 16 Selten be stehen und längstens bis Mitte October l. I. zur Ausgabe kommen. Der Subskriptionspreis eines Exemplares wurde mit nur 1 fl. 50 kr. inclusive der Zusendung festgesetzt. Da die Auflage sich nur nach der Höhe der subskri bierten Exemplare richten wird, so ist die Anzahl der ge wünschten Exemplare bis längstens 20. September l. I. dem Bureau der o. ö. Handels- und Gewerbekammer in Linz (Franz-Josef-Platz Nr. 9, RathhauS, III. Stock) bekannt zu geben. Steyr, am 1. September 1892. Z. 10.426. Än sämmtliitie Gemeinile-VorstekMgen Mit k. k. Omckarmerie - Posten - TomoiMilm zur Kenntnisnahme und entsprechenden allgemeinen Ver lautbarung: Nr 12896/1 KUNdMachUNg. Das Gesetz vom 17. August 1892, R.-G.-Bl. Nr. 142, betreffend die Abwehr und Tilgung der Lungenseuche der
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