Amtsblatt 1892/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 8. September 1892

2 der Nachweisung nicht enthaltene Gegenstände in den offenen Zeilen beizufügen sein. Sämmiliche drei Nachweisungen sind genau n-ch den in der gedruckten Anleitung gegebenen Directiven auszu- füllen und sind Hiebei die Preise, so wie sie den thatsächlichen Verhältnissen entsprechen, e'nzusetzen. Die ausgefüllten Nachweisungen sind ohne Termins» Ueberichreilung zuverlässig bis 15. October 1892 anher vorzulegen. Steyr, am 30. August 1892. Z. 10 218. An sämmiliche Gemeinde - Aorkeyungen. Vorlage der Nachweisungen über die Hauptergebnisse -er Gemeinde Voranschläge nebst den abschriftlichen Gemeinde- Präliminarien pv» 1891. Nachdem die Nachweisungen über die Hauptergebnisse der Gemeinde-Voranschläge nebst den abschriftlichen Gemeinde- Prällminarien pro 1891 auch bereits fällig geworden sind, so werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 28. August 1892, Z. 11.708, angewiesen, diese Operate längstens bis 20. Sep ­ tember l. I. ohne Terminsüberschreitunq anher in Vorlage zu bringen. Sowohl die Nachwsisuna als auch die Abschrift des PräliminareS sind zu datieren, vom Gemeindevorsteher zu unterfertigen und ist das Gemeindesiegel beizudrücken. Dteyr, den 1. September 1892. Z. 10.221. An alle Gemeinde - Jorllehungen. Cholera. Zufolge Erlasses des hoben k. k. Ministeriums des Innern vom 26. August l- I, Z 19.496, wurde von glaubwürdiger Seite zur Kenntnis gebracht, dass der aus Änlass der Choleragesahr mit erhöhtem Elfer betriebenen Räumung von Düngergruben und Unrathsstätten am Lande dadurch Hindernisse bereiter werden, dass seitens mancher Gemeindevorstehunqen keine öffentlichen Ablagerungsplätze zur Verfügung gestellt werden, auf welchen die Abfuhrstoffe so lange deponiert werden könnten, bis die Ueberführung auf die Felder möglich wird. Auf Grund des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 30. August l. I., Z. 12.854, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen in der Erwartung in die Kennt ­ nis, dass vorgedachte Hindernisse hierlands nicht existieren oder beseitigt werden. Steyr, am 31. August 1892. Z. 10 285. An sämmtliche Gemeinde - Workehungen. Cholera betreffend. Im Nachhange zu den bisher erlassenen Anordnungen hinsichtlich der Ueberwachung von Reisenden, wird den Ge- meindevorstehungen bedeutet, dass infolge Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 29. August l. I., Z. 19.674, und Statthalterei.Erlasses vom 30. August l. I., Z 12.895, mit Rücksicht auf daS weitere Umsichgreifen der in Paris und Umgebung bestehenden choleraähnlichen Epi ­ demie die hinsichtlich der sofortigen Anzeige über die An ­ kunft von Reisenden aus dem Deutschen Reiche, hinsicht ­ lich der ärztlichen Untersuchung und fünftägigen Beobach ­ tung derselben, endlich bezüglich der Anzeige der bei solchen Reisenden austreienden , mit Diarrhöe oder Erbrechen ein ­ hergehenden Erkrankungen getroffenen Anordnungen auch auf alle aus Frankreich kommenden Reisenden auszu- dehnen. Alle bei solchen vorfindliche alte Wäsche ist der Des ­ infektion zu unterziehen und jede- verdächtige Vorkommen von Diarrhöe sofort anher anzuzeigen. Nachdem bereits mit hierämtlichem Erlasse vom 1. d. M., Z. 10.140, Amtsblatt Nr. 35, bestimmt wurde, dass jede Haushaltung mit einem Vorratb von Kalkmilch sich zu ver ­ sehen bat, ist zugleich seitens der Sanitärs Commission da ­ raus zu sehen, dass die Apotheker, Aerzte und Kauf ­ leute mit dem entsprechenden Vorratd in roher und reiner Carbolsäure sich versehen und ist in dem betref ­ fenden Protokolle die Menge der in jeder Gemeinde und am Lager befindlichen Carbolsäure zu bezeichnen. Steyr, am 2. September 1892. Z. 10.223. An sämmtliche Gemeinde - Jorüeyungen und an die hochwürdigen Pfarrämter. Im beuriqen Jahre sind in vielen Gemeinden Obee- hsterreichs durch Hochwasser und Hagelschläge bedeutende Beschädigungen verursacht morden. Der Herr k. k. Statthalter fand sich daher laut des hohen Erlasses vom 29. v. M., Z. 1745/krüs., veranlasst, in Oberösterreich eine allgemeine Sammlung milder Spenden fi^r die durch diese Elementarereignisse beschädigten Bewohner Oderösterreichs anzuordnen, infolge dessen die Gemeinde- Vorstehungen eingeladen werden, diese Sammlung, welche auch von Haus zu Haus vorzunehmen ist, im Einvernehmen mit den durch das hochwürdige bischöfliche Ordinariat ver ­ ständiget werdenden hochwürdigen Pfarrämtern unverweilt einzuleiten und durchzuführen und die einlangenden Samm- kungsbeträge längstens bis 15. October d. I. ohne Termin-überschreitung anherzusenden. Steyr, am 1. September 1892. Z. 10.287. An sämmiliche Gemeinde - Worüehungen. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben die Er ­ öffnung der XXVIU. Staatslotterie für Civil - Wohlthätrg- keitszwecke der diesseitigen Reichshälfte anmbsfehlen und mit A. h. Entschließung vom 14. April 1892 allergnädigst zu bestimmen gerubt, das- der Reinertrag dieser Lotterie dem in der Verwaltung des Landes Krain stehenden Waisenfonde, der zur Erziehung von Kindern der ärmsten Volksclaffen und zur Besserung gefallener Mädchen bestehenden Anstalt „Zur göttlichen Vorsehung" in Lemberg, dem Schutzvereine für verwahrloste Jugend in Graz, ferner der in Errichtung

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