Amtsblatt 1892/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. September 1892

4 bürg und anderen, weiters in den Epidemiebezirk einbezo ­ genen Gegenden kommenden Reisenden einer fünftägigen ärztlichen Untersuchung zu unterstellen, und im Falle des Auftretens verdächtiger Erscheinungen an denselben sofort die in dem Abschnitte 6 der erwähnten Jnstruction ange ­ ordneten sanitätspolizeilichen Maßnahmen zu treffen. Dies wird den Gemeinde-Vorstehungen zur genauesten Darnachachtung zur Kenntnis gebracht. Steyr, am 27. August 1892. Z 10.175. An ilie OemiMile-AoiKl'kümM Mil KckllHeitMgm. . Dieselben werden hiemit ausgefordert, die Errichtung von gewerblichen Fortbildungscursen nach Thunlichkeit zu fördern, und wird Hiebei auf die Bestimmungen des ß 75/a und 100 des Gesetzes vom 8. März 1885, R.-G.-Bl.-Nr. 22, verwiesen, wornach die Gewerbsinhaber verpflichtet sind, den Hilfsarbeitern bis zum vollendeten 18. Lebensjahre zum Besuche der bestehenden gewerblichen Abend- und Sonn ­ tagsschulen (Vorbereitungs-, Fortbildungs-, Lehrlings- oder Fachcurse) die erforderliche Zeit einzuräumen, und dieLehr- herren den Besuch der vorgedachten Schulen seitens der Lehrlinge zu überwachen haben. Ueber jede Errichtung eines solchen Curses, über die Zahl der Schüler und Stunden und über die Lehrgegenstände ist wie in den Vorjahren hieher zu berichten. Steyr, am 30. August 1892. Z. 9954. Rn sämmtliche Oemeiuäe-AorstflmttlM Mll ä. ä. Omäarmerie-Dostm-Comma^ Ausforschung des keüunggpflichtigen Johann Lhocholous. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. August 1892, Z. I2.214/IV, hat die k. k. Slatthalterei für Mähren um die Veranlassung der Aus ­ forschung des am 4.Julr 186Z in Chotabuditz im Bezirke Dat- schitz geborenen Johann Lhocholous, welcher zur Stellung im Jahre 1886, zu welcher derselbe sub Los Nr. 117 in der IV. Altersclafse berufen war, nicht erschienen ist, anqesucht. Derselbe ist ein unehelicher Sohn der Anna Chocho- lous, welche sich mit einem gewissen Hosmann verehelicht haben soll. Johann ChocholouS ist Maurer, mittelgroß, sehr schwach, hat blonde Haare, blaue Augen, längliches Gesicht, proport. Mund und Nase, kein besonderes Kennzeichen und ist aus- weislos. Der Stellung in den 3 ersten Alterscioffen hat derselbe am heimatlichen Affentplatze entsprochen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden hievon mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere rn der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis 1. November 1892 anher zu berichten. Steyr, am 26. August 1892. Z. 10 002. Air sämmtliike Oemeinile-AarßeliMgm «Nil k. k. Ausforschung öes Atkünngspflichtigen Anton Zmacck. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. August 1892. Z. 12.207/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um oie Veranlassung der Aus ­ forschung des am 4. Juni 1869 in Chropin im Bezirke Kremsier geborenen Stellungspflichtigen Anton Zmacek angesucht. Derselbe ist ein unehelicher Sohn der Margaretha, Tochter des bereits verstorbenen Martin Zmocek, Inwohners in Karlowitz, und der Fabriksarbeiterm Rosalia Zmocek. Der genannte Stellungspflichtige hat noch als Kind mit seiner Mutter seinen Geburtsort verlassen und fehlt über das weitere Schicksal derselben jeder Anhaltspunkt. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden mit dem Aufträge in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu Pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, ober gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis 1. November 1892 anher zu berichten. Steyr, am 26. August 1892. Z. 10.003. An sämmtliche Gemeinde - Uorstehnngen u. K.K. Gendarmerie-Vosten-Cammanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Heinrich Schiller. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. August 1892, Z. I2.209/1V, hat die hohe k. k. Statthalterei in Mähren um die Veranlassung der Ausfor ­ schung des am 2. April 1868 zu Mährisch-Weiskirchen ge ­ borenen, in Kojetein im Bezirke Prerau heimatsberechtigten Heinrich Schiller, welcher zur Stellung im Jahre 1891 nicht erschienen ist, das Ansuchen gestellt. Derselbe ist der Sohn der bereits verstorbenen Ehe ­ leute Hermann und Cäcilia Schiller ; er ist Commis, mo ­ saischer Religion, ledig, und hielt sich im Jahre 1890 in Wien auf, von wo er am 1. September 1890 für beständig abgeschaffl wurde. Am 12. September 1890 wurde er aus der Straf ­ anstalt Stein nach verbüßter Strafe entlasten und in seine Heimatsgemeinde Kojetein abgeschoben, von wo er sich mit der Angabe, nach Deutschland zu reisen, unbekannt wohin entfernt hat. Die von der Direction der erwähnten Straf ­ anstalt gelieferte Personsbeschreibung ist folgende: Größe 153 V- Centimeter; Körperbau klein ; Gesicht oval; Gesichts ­ farbe gesund; Haare braun; Augenbrauen braun ; Nase stumpf ; Mund proportioniert ; Zähne schadhaft ; Bart keinen ; Kinn rund ; besondere Merkmale keine ; Sprache deutsch und böhmisch; Kleidung gewöhnlich.

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