Amtsblatt 1892/35 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 1. September 1892

2 dresch- und Futterschneidmaschinen, welche diese Betriebe im Umherziehen gleichzeitig an mehreren Orten betreiben, haben für jedes Locomobil getrennt den Betrieb anzumelden und zur leichteren Unterscheidung die Nummer desselb n an- zugeben. Gleichzeitig mit der neuen Anmeldung ist der Mit ­ gliedschein und die Entscheidung behufs deren Richtigstellung einzusenden. Die mit Thierkraft betriebenen, landwirtschaftlichen Maschinen, auf welche die in den Amtlichen Nachrichten, I. Jahrgang, Seite 63, enthaltenen Erläuterungen anzu- wenden sind, werden durch die obigen Aenderungen nicht berührt. Die Einhebung der Beiträge erfolgt auch fernerhin bei allen landwirtschaftlichen Betrieben wie bisher ganz ­ jährig unter Benützung der bisher üblichen Einhebungslisten. Den Gemeinde - Vorstehungen wird die thatkräftigste Unterstützung der Bestrebungen der Arbeiter-Unfall-Ver- sicherungs - Anstalt in der obbezeichneten Richtung zur Pflicht gemacht. Steyr, am 30. August 1892. Nr. 1124/B.-Sch.-R. An die Krtsschulräthe und Schulleitungen. Das k. und k. Reichskriegs - Ministerium (Marine- Sectiov) hat in der Absicht, einen größeren Zuzug zur Schiffsjungenschuls der k. und k Kriegs - Marine berbeizu» führen und dergestalt dem UnterofficierscorpS neue Elemente zu gewinnen, die Vermittlung des hohen k. k. Ministeriums deS Innern in Anspruch genommen, damit das Wesen der Schiffsjungenschule, sowie die nicht zu unterschätzenden Vor» theile, die den die Schule absolvierenden Individuen er» erwachsen, in weiteren Kreisen der Bevölkerung bekannt ge ­ macht werden. Infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministerium- des Innern vom 12. August d. I., Z. 2228, erhielten die k. k. Bezirköhauptmannschasten und die Stadtgemeinde-Borstehun- gen von Linz und Steyr je ein Exemplar einer den Zweck, die AufnahmSbedingungen und die Einrichtung der Schiffs ­ jungenschule behandelnden Brochüre mit dem Austrage, die Aufnahme einer die Aufmerksamkeit des Publicums auf die Schiffsjungenschule lenkenden Notiz in die öffentlichen Blätter und namentlich auch in das dortige Amtsblatt zu ver ­ anlassen. Die bezügliche Verlautbarung ist im hierämtlichen Amtsblatts Nr. 34 vom 25. August l. I., Z. 9824, erfolgt. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Landesschulrathes vom 23. August l. I., Z. 2659, werden hievon die OrtSschulräthe und Schulleitungen in die Kennt ­ nis mit dem Bemerken gesetzt, dass die näheren Details bei den politischen Behörden einzusehen sind. Im allgemeinen wird Nachstehende- bemerkt: Die Schiffsjungenschule der k. und k. Kriegs - Marine hat die Aufgabe, Knaben zu tüchtigen Matrosen heranzubilden und sie zu befähigen, die höheren Unterofficiers - Grade im See ­ dienst zu erlangen. Ausnahme in dieselbe finden Knaben, welche das 15. Lebensjahr zurückgelegt uno das 17. noch nicht über ­ schritten haben, vollkommen gebrechenfrei sind, feste Gesund ­ heit und ein gutes Sehvermögen besitzen und ein unbean- ständetes Vorleben aufweisen. Die Jungen erhalten während des zweijährigen CurseS, der sich au- theoretischem Unter ­ richt und praktischen Uebungen zusammensetzt, Bekleidung und Verpflegung auf Kosten des Marine» Aerars und überdies eine kleine Löhnung. Die Schüler des zweiten Jahrganges, welche mit ge ­ nügendem Erfolge absolvieren, treten als Ma ralen II. Classe, jene, welche nicht entsprechen, als Matrosen IV. Classe aus. Die als Matrosen II. Classe Assentierten werden zu einer einjährigen Seeeampagne auf Schiffen der Flotte verwendet und werden nach Beendigung dieser Einschiffung unter thun- lichster Berücksichtigung ihrer Wünsche für den Deck-, Steuer-, Artillerie-, Torpedo- und Minendienst bestimmt. Den über die eingegangene Dienstespflicht freiwillig weiter Dienenden steht nach Erfüllung der diessalls vor ­ geschriebenen Bedingungen und nach Maßgabe der Aperturen die allmähliche Beförderung in die Chargen der pensions- fähigen Unterofficiere offen. Die Aufnahme der Schiffs» jungen erfolgt in der Regel im Monate August, die Ueber- reichunq der Gesuche hat daher im Juli zu erfolgen. 2 Stellen frei find, werden Gesuche auch außerhalb dieser Zeit berücksichtiget. Die Gesuche find stempelfrei an das k. u. k. Militär-Commando in Pola zu richten und haben als Bei ­ lagen zu enthalten: 1. den Heimatschein; 2. den Tauf- oder Geburtsschein: 3. das von einem activen Militärarzt aus ­ gestellte ärztliche Zeugnis; 4. das Zeugnis über da- unbe« anständete sittliche Vorleben; 5. das EntlaffungSzeugnis einer öffentlichen Volksschule; 6. den von der politischen Bezirksbehörde bestätigten Revers betreffend die Verpflichtung zum verlängertem Präsenzdienste. Steyr, am 26. August 1892. Z. 10.140. An sämmtliche Gemeinde - Aorstchungen. Schntzrnaßregelrr gegen Choleragefahr. Nachdem laut Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 27. v. M., Z. 19.380, in Hamburg und Umgebung die Cholera in äußerst heftiger Weise auf ­ getreten ist, liegt die Gefahr sehr nahe, dass durch die zahlreichen Leute, welche aus Furcht vor der Ansteckung ihre Heimat verlassen und in den österreichischen Alpen- ländern Aufenthalt nehmen, die Seuche auch in unser Land untz in unseren Bezirk eingeschleppt werde. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher aufgesordert, sofort zu vermelden, dass jeder zur Beherbergung von Fremden auf welch' immer gesetzlichen Grundlage Berech ­ tigte, ferner jedermann, der sich mit dem Vermieten von Wohnungen, Zimmern u. s. w. befasst, sowie jeder Haushaltung-vorstand verpflichtet ist, die Ankunft jedes aus dem deutschen Reiche ankommenden Fremden sofort der Gemeindebehörde anzuzeigen. — Dieser letzteren obliegt es sodann, die ärztliche Untersuchung und vorge ­ schriebene fünftägige ärztliche Beobachtung der aus dem deutschen Reiche angekommenen Personen, sowie diesbezüglich der aus RuiSland kommenden Fremden bereits angeordnet wurde, sofort zu veranlassen und insbesondere auch darauf zu dringen, dass bei diesen Reisenden auftretende, mit Diarrhöe oder Erbrechen einhergehende Erkrankungen un ­ gesäumt zur Anzeige gelangen und dass sofort die erforder ­ lichen Vorkehrungen getroffen werden.

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