Amtsblatt 1892/34 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. August 1892

der k. k. VezirkshauplmnMschaft 81eyr. Ur. 34. Hteqr, am 25. August 18S2. Z. »771. An stie liostiwürstigeit MarränNec unst M alle Gemeinste - Borstelinngen betreffend dir Verzeichnung der SteUnngspflichtigen der I. Attrrselasse. Nach 8 21 der Wehrvorschristen, 1 Theil (R-G.-Bl. Nr. 45 ex 1889), haben die Gemeindevorsteher die Ma- rrikenauszüae über die im Jahre 1872 geboren«n, somit im Jahre 1893 in der I. Altersclasse ftellungSpflichtigen Jüng- lrnge den Pfarrämtern im Monate August zurück- zustell en. Die Pfarrämter haben sonach die wiedererhaltenen Auszüge nach den inzwischen eingetretenen Veränderungen zu ergänzen und bis Ende Oktober dem Gemeinde- Vorsteher zum Zwecke der Verzeichnung der Stellungs ­ pflicht igen wieder zu übergeben. Dies wird mit dem Beisätze in Erinnerung gebracht, dass die Gemeinde Vorstehungen bis 31. Oktober 1892 hieher zu berichten haben, ob sie im Besitze der erwähnten richti gestellten Matrikenauszüge sind. Steyr, am 19. August 1892. Z. 9824. Äa sämmilistie Genmnste-VorstckmWn. Lchifföjungknschnlc in Pola. Am 1. September d. I. beginnt das Schuljahr an der Schiffsjungen chule der k. u. k. Kriegsmarine in Pola. Diese Schule hat den Zweck, die als Schiffsjungen auf ­ genommenen Knaben, welche das 15. Lebensjahr zurück ­ gelegt, aber das 17. nicht überschritten haben, zu tüchtigen Matrosen hcranzubildcn und sie zu befähigen, die höheren Unterofficiersgrade in den Specialitäten des Deck- und Ar ­ tillerie-, Torpedo- und Minen-, sowie des Steuerdienstes erreichen zu können Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 19. August l. I., Z. 12.283/1 V, setze ich hievon die Gemeinde - Vorstehungen behufs allge ­ meiner Verlautbarung mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass die näheren Auskünfte von den Parteien hieramts eingeholt werden können. Steyr, am 21. Augn-'t 1892. Z 9527. An alle Gemeinste - NoHekaagea betreffend die Unfallversicherung landwirtschaftlicher Maschinenbetriebe. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat laut des Erlasses vom 29. Juli 1892, Z. 11.163, eröffnet, dass dasselbe unvorgreiflich der instanzmäßigen Entscheidung im einzelnen Falle — keinen Anstand nimmt, principiell der Anschauung Ausdruck zu geben, dass in jenen Fällen, in welchen eine Vermietung von Kraftmaschinen zum Zwecke der Inbetriebsetzung von landwirtschaftlichen Maschinen statt- findet, der Vermieter im Sinne des § 11 de- Arbeiter-Unfall-Versicherungs-Gesetzes als Unternehmer zu gelten und alle durch den ge- fammten Maschinenbetrieb gefährdeten Ar» beiter zur Versicherung zu bringen habe. Hievon werden die Gcmeinde-Vorstehungen zur eigenen Kenntnis und Belehrung der betreffenden Landwirte ver- Mndigt. > Steyr, am 13. August 1892. Z. 9712. An sämmltiche Gemeinde - Dorsteyungen. Bedingniffe zur Erlangung der Gebäude-Tteuerfreiheit. Vielfache Wahrnehmungen , sowie mehrere in der Neichsvertreruiig zur Sprache gebrachte Fälle haben laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Juli 1892, Z. 2666M. 9., die Finanzverwaltung zu der Ueberzeugung geführt, dass insbesondere bei der Land ­ bevölkerung die für die Erlangung der zeultcheu Gebäude- steuerfreiheit maßgebenden Bestimmungen nicht in aus ­ reichendem Maße bekannt sind, uns dass infolgedessen Ver ­ säumnisse statifinden, welche für die Betreffenden von nach ­ theiligen Cons-g'ienmn begleitet sind. Denn un Hinblicke aus die Bestimmung des 8 4 des Gesetzes vom 25. März 1880, N.-G.-Bl. Nr. 39, dergemäß >m Falle einer Überschreitung der Frist für Ueberreichung des Gesuches um zeitliche Steuerfreiheit letztere erst von dem, dem Tage der Einbringung des Gesuches nächstfolgenden SteuersälligkeitStermin eingeräumt werden kann, wird der säumige Bauunternehmer der 2 ohlchat der Steuerbefreiung gar nicht, oder nicht im vollen Maße theilhaftig ; die Unter ­ lassung der Anzeige von der Bauführung bei der Steuer ­

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