Amtsblatt 1892/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. August 1892

2 Z. 9132 An lämmtlWe Gemeinde - Morkeyungen betreffend den Spitalfimulanten Carl Winter ans Wels. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmonnsckaft Wels vom 23. Juli 1892, Z. 9134, treibt sich der nach Wels zuständige, im Jahre 1855 geborene Carl Winter in den Spitälern Oesterreichs und der Nachbarländer herum. verursacht der Gemeinde und dem Lande dadurch nicht un. bedeutende Auslagen und nimmt überdies noch auf Rech ­ nung seiner Heimatsgemeinde Neiseunterstützungen in An« spruch. Winter Karl ist ein arbeitsscheues, wiederholt abge- strastes und oftmals verschobenes Jndivrdium, und gibt sich in den Spitälern bald als Fabriksarbeiter oder Taglöhner, bald als Kellner oder Bedienter, ein anderesmal als Seiler aus. Derselbe frequentierte seit 30. S-Ptember 1891 drei ­ zehn Spitäler Niederösterreichs , Salzburgs und Bayern's, und hat seit dieser Zeit auch bei vier Gemeinden Oester ­ reichs auf Rechnung cer Gemeinde Wels Reisevorschüsse in Anspruch genommen. Zufolge Erlass der h. k. k. Stattbalterei in Linz vom 29. v. M., Z. 11.082/11, werden die Gemeinde»Vorstthungen und rie Krankenbaus - Verwaltungen des Bezirkes aufgesor- dert, demselben ohne nachgewiesener Nothwendigkeit keine Geldunterstützungen zu gewähren und ihn ohne ärztlich sicher- gestellte Spitalsdedürfligkeit und Unabweislichkeit nicht in Krankenpflege antzunehmen, im Falle der B^stimmungs- und Ausweis'osigkeit aber der Sicherheitsbehörde zur weiteren Behandlung zu überstellen. St ehr, am 2. August 1892. Z. 8872. ------------------ An alle Gemeinde - Jorsteyungen und k. k. Gendarmeriepoken-Gommanden. Ausforschung des Franz Wahrer. Der im Jahre 1865 zu Schwanenstadt geborene, nach Apselwang, Bezirk Vöckladruck, zuständige Sattlergehilfe Franz Wöhrer, seit Oktober v. I., beim Sattlermeister Franz Pfeidl Nr. 58 in Furtberg, Gemeinde Bad Hall, in Arbeit, hat sich vor circa 6 Wochen unter Rücklassung seiner sämmt ­ lichen Effecten heimlich nachts entfernt, und ist seither nicht mehr zurückgekehrt. Wöhrer ließ in letzterer Zeit seinen Collegen gegenüber öfters Aeußerungen fallen, woraus zu entnehmen war, dass er lebensüberdrüssig sei, und es scheint somit die Möglich ­ keit, dass der Genannte einen Selbstmord verübt haben dürste, nicht ausgeschloffen, umsomehr, da er angeblich in früheren Jahren schon einmal einen Selbstmord beabsichtigte, resp, auszusühren versuchte. Franz Wöhrer ist mittelgroß, untersetzt, hat längliches Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, graue Augen, dunkelolonve Haare, solchen Schnurrbart und sogenannte Coteletts. Bekleidet war er mit neuem, dunkelcarriertem Rocke (Sacco), geblicher, braungestreifter Sioffhose, grauer, braun» carrierter Weste, schwarzem, weichem, ziemlich breitem Filz ­ hut und Stiefletten. Es sind nach dem Verbleib des Genannten die ent ­ sprechenden Erhebungen zu pflegen, und ist ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, 27. Juli 1892. Z 8744. An sämmtliche Gemeinde - Jorllehungen. Uerpflegskosten im Kranken Gekärha«fe in Innsbruck. Laut der Note der h. k. k. Slalthalterei in Innsbruck vom 7. Juli l. I., Z. 17.310, an die h. k. k. Statthalterer in Linz, wurde die Verpflrastaxe im allgemeinen Kranken ­ hause in Innsbruck für die I. Classe mit 5 fl., und für die II. Classe mit 3 fl. für das Jahr 1892 bemessen, jene aber für die III. Classe bis aus Weiteres in dem mit der Statt- Halterei-Verordnung vom 4. Jänner 1891, Z. 154, L.G. und V.-Bl. Nr. 3, festgesetzten Ausmaße von 96 kr. für Erwachsene belassen. Für die in der Landes - Gebärkkinik in Willen Ver ­ pflegten wurde die tägliche Berpflegsgebür für das Jahr 1892 auf 85 kr. festgesetzt. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen zuiolge Erlass der hohen k. k. Statlhalrerei Lmz vom 18. d. M., Z. 10.434/V, in Kenntnis. Steyr, am 26. Juli 1892. Z. 9077. Ach sämmiliilie Gemeinde > öorstellMgm Mit k. k. Gmckarmerie-Postm-Eommanilell. Anzeigepflicht bei Rothlauf unter Schweinen Da E heurigen Jahre schon mehrfalls der Rvthlauf unter den Schweinen vorgekommen ist, die verendeten Schweine eigenmächtig von den Eigenthümern in seichten Gruben verscharrt wurden, die Anzeigen von dem Ausbruche der Seuche an die Gemeinde'Vorstehungen wieder häufig unterlassen wurden, so werben die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden unter Hinweis aus den h. ä. Erlass vom 8. Juni 1888, Z. 6150, Amts ­ blatt Nr. 17, angewiesen, den Vichdesitzern mittelst Lauf ­ zettel unter Strafandrohung die einschlägigen §Z 2, Punkt 3, 5 und 6, 8 4 und 12 der Abdecker - Ordnung vom 5. April 1873, L. G.-Vl. Nr. 38, wie auch den ß 15 des Thierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R -G.-Bl. Nr. 35, und die Minist.-Verordnung vom 10. April 1885, N. G. Bl. Nr. 35, hinsichtlich der Anzeigeverpflichlung an die Ge ­ meinde-Vorstehungen bei Nothlaus unter den Schweinen strengstens einzuschärfen. Hiebei mache ich die Herren Gemernde-Vorsteber auf ­ merksam, daiS dieselben bei den Anzeigen von Rothlauf unter den Schweinen nebst der Zahl der erkrankten Schweine auch den ganzen Schweinestand des ehvsles, Tag des AuS- bruchcs der Krankheit rc., iu der vorgeschriebenen Seuchen- rapportstabelle nach Punkt 12 der oben citierten Minist.- Verordnung anzugeben haben. Steyr, am 2. August 1892. A 9168 An sämmtliche Gemeinde - Jorsteßungen des Gerichtsöezirkes Weyer. Errichtung einer Ab-rckcrti im Gerichtsbezirke Weyer. Nachdem sich schon wiederholt im Gerichtsbezirke Weyer das Bedürfnis nach einem Wasenmeister eingestellt bat, die bisherige Zuweisung der Gemeinden zu dem Abdeckerbezirk in Rien, Landgemeinde Waidhofen a. d. Abbs, N.-Oe., that-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2