Amtsblatt 1892/31 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 4. August 1892

mts- Nr. 31. Lezirkshauptmamstchafl 81eyr. üteyr, am 4. August 1893. Z. »170. Nil ilik Gememcke - Aorkekimgm iles Gericktskezirkes Revkofea. Am Samstag dkn LO. August l I werde ich von 10 Uhr vormittags an in der Gennindekunzlei zu Aeu- hofen Amistag halten. Dies ist allgemein zu verlautbaren und haben hiebet die Herren Gemeindevorsteher zu intervenieren. Steyr, am 3. August 1893. Z. 1619. An sämmtliche Gemeinde - Morkchungen. Einberufungskarten betreffend. Die mit b. ä. Erlais, uä Z. 1549M, vom 27. Juli l. I., im Amtsblatt Nr. 30 vom 28 Juli, angeordnete Ein ­ ziehung der E'nbernsungs-Karten out den 19. August l. I., wird hiemit infolge Mnihnlui-g der k. k Landwehr-Evidenz- haltung annulliert. Die betreffende Mannschaft, deren Ein- berusungs - Karten zur schleunigen Wiederansfolqunq rück- folgen, hat demnach pünktlich am 19. August l. I., zur Woffenübung einzurücken. Steyr, am 3. August 1892. Z. 9133. Än sämmtliche Mememlle-llarftckMM mit Äusvkkme von Uschach, Meißkirchen unil Umkofm. Vorlage der vachweisungen über die Hauptergebnisse der Gemeinde-Voranschläge pro 1890 nebst den adschriftlichrn Gemeinde - Präliminarien. Ueber Erlass der h. k. k. Starthalterei in Linz vom 80. Juli 1892, Z. 8622, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, unverzüglich: u) die Nachwersung über die Hauptergebnisse der Ge ­ meinde-Voranschläge, und d) die abschristlichen Präliminarien der Gemeinden Pro 1890 anher vorzulegen. Bezüglich der Bersaffung dieser Operale verweise ich auf die mit dem h. ä. Erlasse vom 17. Juli 1888, Z. 7664, Amtsblatt Nr. 20, gegebenen Dlnetiven, und sehe der Vor ­ lage dieser Nachweisungen bestimmt bis längstens 14. Au ­ gust l. I. entgegen. Steyr, am 2. August 1892. Z. 8600. Air ckie Oememcke-llochekmlM iles Gerichtsbezirkes 8teyr. Ueber die Mittheilung der Direction der k. k. Fach ­ schule unv ersuchsanstalt in Steyr vom 19. d. M., Z. 167, bezüglich des befriedigenden UnterrichtsersolgeS deS Fach­ schülers Franz Deindl, wurde demselben das ihm verliehene Stipendium von 50 fl. aus dem von den Gemeinden gewid ­ meten Stipendiumssond angewiesen. Hievon setze ich die Gemeinde Vorstehungen mit Bezie ­ hung auf den h. ä. Erlafs vom 1. Jänner 1892, Z. 12.615, Amtsblatt N . 1, mit dem Beifüeen in die Kenntnis, dass der in diesem Erlasse genannte zweite Schüler nicht ent ­ sprochen hat. Steyr, am 28. JuU 1892. Z. 9136. An sämmtliche Gemeinde - JorAeyungen. Anzeigepfticht bei ansteckender Krankheit. Den vorgelegten Berichten über den Stand der In ­ fektionskrankheiten in der Periode vom 19. Juni bis 16. Juli 1892, hat die k. k. Statthalterei enl. ommen, dass der An ­ zeigepflicht bei ansteckenden Krankheiten von Aerzten und emeindevorstehungen keineswegs mit jener Gewissenhastig keit nachgekommen wird, wie sie eine verläßliche Evident Haltung dieser Krankheüsscrmen erfordert. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Slatthalterei in Linz vom 29. Juli l. I., Z. I0.568/V, wurde nun auch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr ausgeforderi, zum Zwecke einer einheitlichen und wahrheitsgetreuen Eoident- haltung aller Infektionskrankheiten und zur Sicherstellung möglichst frühzeitiger Vorkehrungen gegen eine Verbreitung derselben in Ansehung der drohenden Cholerainvasion in allen Fällen unterlassener Krankheitsanzeigen gegen den Schuldtragenden unter Berufung auf die diesfalls bestehenden Vorschriften strengstens vorzugehen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur eigenen Darnachachtung und schriftlichen Verständigung der Herren Aerzte in die Kenntnis. Steyr, am 2. August 1892.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2