Amtsblatt 1892/29 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Juli 1892
3 gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbeson dere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellung-pflichtigen auf geführt erscheint, feiner Stellung-pflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis 15. August l. I. anher zu berichten. Steyr, am 15. Juli 1892. Z. 8264. An alle Gemeinde - Jorstehungen und k. k. Gendarmeriepoken-Kommanden. Laut eines Berichtes der k. k. Bezirksbauptmannschaft in Adelsberg vom 14. April 1892, wurde im Oktober 1890 die damals 26 Jahre alte Zigeunerin Apollonia Mayer wegen Landstreicherei beim k. k. Bezirksgerich!e in Senozec inhaftiert und wurde dortselvst auch ihre dreijährige Tochter Paulina Mayer vom 7. bis 13. October 1890 verpflegt. Für diese Verpflegung ist eine Ausgabe von 1 fl. 2 kr. erwachen. Apollonia Mayer gab beim genannten k. k. Bezirks gerichte an, in Anikova bei Görz geboren und dortselbst zu ständig zu sein. Diese Angaben scheinen jedoch der Wahrheit nicht zu entsprechen, da die in dieser Richtung von Seite der k. t. Bezirkshauptmannschaft Görz gepflogenen Erhebungen kein Resultat erbrachten. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei Linz vom 5. Juli 1892, Z. 9857/II, ange wiesen, behufs Constatierung der Heimatszuständigkeit, be- ziehunasweise des Aufenthaltes der Apollonia Mayer und ihrer Tochter Paulina tue entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ein positives Resultat derselben bekannt zu geben. Steyr, am 15. Juli 1892. Z. 8209. An sämmtliche Gemeinde - Workepungen und k. k. Gendarmeriepoken-Kommanden. Ui-erruf betreffe«- dr« auszuforscheu-en Josef Lralik. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. Juli 1892, Z. 9836/IV, hat die k. k. Statthalter« für Mähren eröffnet, dass der im Jahre 1870 geborene, in Kralitz, im Bezirke Proßnitz, heimatberechtigte Josef Kralik, sich bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Proßnitz gemeldet hat, und bereits der Nachstellung unterzogen worden ist. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 15. März 1892, Z. 3254, Amtsblatt Nr. 11, behufs Einstellung der Nachforschungen in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 16. Juli 1892. Z. 8581. N» sämmtliike Gemeinile-Borffelinngen insbesondere an die des GerichtSdezirkes Weyer. Laut Rote der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 15. Juli 1892, Z. 11658, ist in der Landgemeinde Waidhosen a. d. IjbbS, II. Krailhofrotte, ein Fall von Pserderotz konstatiert worden. Steyr, am 19. Juli 1892. Z. 8480. Na sämiMike Gemeinste - AorstekMgea Mit k. k. Oenckarmerie-Posten-Eommanilen. Unter Bezugnahme auf den h. Statthalterei - Erlass vom 4. Mai 1892, Zl. 6637/6670, intimien mit h. ä. Ec- lass vom 19. Mai 1892, Z. 5632, Amtsblatt Nr. 20, zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung: Nr. 10.391/1. betreffend die Einfuhr von Mastrindern aus Ungarn nach Oberösterreich. Nachdem die Lungenseuche in den Eomitaten Bars, Hont, Nograd und Gömör, sowie im Gebiete der königlichen Freistadt Selmec — Belabanya (Schmöllnitz) vollständig ge tilgt ist, hat da- hohe k. k. Ministerium des Innern laut des Erlasses vom 10. Juli 1892, Z. 14.339, diese Com.tate und die erwähnte königliche Freistadt aus dem in der hier- amtlichen Kundmachung vom 4. Mai 1892, Z. 6637 bis 6670, bezeichneten Sperrgebiete ausgeschieden und den freien Verkehr mit Rindvieh aus den gedachten Eomitaten nach den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern vom 2V. Juli l. I. angefangen insolange zu gestatten befunden, als kein Fall der Einschleppung der Seuche sich erergnet. Die k. k. oberösterreichische Statthalterei findet demnach die mit der citierten Kundmachung angeordneten Verfügun gen hinsichtlich der Comitate Bars, Hont, Nograd und L. bmör, sowie der königlichen Freistadt Selmec - Belavanya mit 20. Juli 1892 außer Wirksamkeit zu setzen. Hiergegen bleiben die gedachten Anordnungen bezüg lich der Rinderprovenienzen aus den übrigen in der hier- ämtlichen Kundmachung vom 4. Mai 1892, Z. 6637 bis 6670, namhaft gemachten Cvmitaten bis auf weiteres noch in Kraft. Linz, am 14. Juli 1892. Für den k. k. Statthalter: Der k. k. Hofrath: Heyst. Steyr, am 17. Juli 1892. Der k. k. Bezirkshauptmaua: Hugo R. v. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. L. Be-irkShauptmauuschast Steyr. — HaaS'sche Buchdruckerei in Stevr.
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