Amtsblatt 1892/28 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 14. Juli 1892

2 Z. 8117. An sämmtliche Hemeinde - Workeyungen. Erprobung der Feuerwaffen. Das hohe k. k. Handelsministerium bat mit dem Er ­ lasse vom 27. Juni l. I., Z. 57973, eröffnet, dass, wie vorgekommene Fälle erweisen, im Kreise der durch die neuen Vorschriften betreffend die Erprobung der Handfeuerwaffen berührten Geschäftsleute (Wafsenfabrikanten, Büchsenmacher und Woffenhänbler) die Adresse der Wiener Probieranstalt für Handfeuerwaffen wenig bekannt ist, und dass deshalb bereits wiederholt für die Probieranstalt bestimmte Waffen- sendungen an das k. k. Arsenal in Wien geleitet worden und erst nach längerem Verzüge an ihr Ziel gelangt snen. Im Hinblicke auf den Umstand, dass schon in nächster Zeit häufige Sevduugen an die Probieranstalt gerichtet werden dürften, werden die Gemeinde-Borstehungen infolge Erlasse- der hoben k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Juli l. I., Z. 9709/1, angewiesen, allfällige Geschäftsleute und Fachkreise auf die Adresse der gedachten Anstalt „Wien XVI. Bezirk (Ottakring) Hütteldorferstroße" aufmerksam zu machen. St-'yr, am 9. Juli 1892. Z. 7925. Zli» sämmtlilke Gememile - AorsteliMgm Mit k. k. Oeackarnmie-Dostm-EommMilm. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 19. Juni 1892, Z. 8087, betreffend die Be ­ kämpfung des Zigeunerwesens mit Rücksicht daraus, dass auch noch in der Sitzung des Abgeordnetenhauses des Reichs- ralhes vom 27. Oktober 1891 das Ueberhandnehmen dieser Landplage neuerdings zur Sprache gebracht wurde, ange- ordnet, die Behörden zur strengsten Jnvigilierung, auf vor- kommeude Zlgenverbanden und deren rigorose Behandlung im Sinne des Erlasses vorn 14. September 1888, Z. 14015 or 1887, (Statthalterei-Erlass vom 21. September 1888, Z. 12025/11), anzuweisen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehunzen mit dem Aufträge in die Kenntnis, bei Erscheinen von Zigeunerbanden im Gemeindegebiete sich strengstens an die Bestimmungen des des h. ä. Erlasses vom 6 Oktober 1888, Z. 10300, Amts ­ blatt Nr. 28, zu halten, wobei bemerkt wird, lwss im Falle des Austauchens von Z geunerbanden, denen gegenüber sich die Gemeinde zu schwach fühlt, die nöthige Gendarmerie- Assistenz eventuell telegraphisch anzusprechen fern wird. Steyr, am 7. Juli 1892. Z. 8211. An sämmtliche Gemeinde - Dorffchungen. Spitalfrrquentant Alexander Almer, recte Kraus. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat mit ErlasS vom 4. d. M., Z. 9769/11, nachstehendes anher eröffnet: „Laut der Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei in Graz von, 23. Juni 1892, Z. 13.359, steht der zur Gemeinde Eisenerz, Bezirk Eisenerz, zuständige Alexander Almer, recie Kraus, dringend in Verdacht, einer ungebür- lichen Inanspruchnahme der öffentlichen Krankenhauspfl^ge. Hitvon wird die k. k. Bezirkshouptmannschasl (Stadt- gemeinde-Vorstehung) mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, die Spitäler des dortigen Verwaltuugsgebietes auf das Vorkommen dieses JndividiumS mit der Aufforderung auf ­ merksam zu machen, den Genannten vor ärztlich sicher- gestellter Nothwendigkeit nicht in Spitalspflege aufzunehmen, vielmehr zu veranlassen, dass derselbe im BetretungSsalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Hiebei wird bemerkt, dass der steiermärkische Landes- ausschuss unterm 23. v. M., Z. 13.359, erklärte, dass ohne Anschluss des speciellen ärztlichen Pareres an die Verpfleg». - arten die Verpflegskosten im gegebenen Falle nicht passiert werden könnten." Dies wird den Gemeinde-Vorstehungen zur Darnach« achtung zur Kenntnis gebracht. Steyr, am 11. Juli 1892. Z. 8265. N» sämmtlicke Genmiule - Norstekimge». Spitalfrequentanten Georg Wiukler und Ferd. Faßer. Laut der Note des steiermärkischen Landes-AusschusseS vom 30. Mai l. I., Z. 7442, an tue hohe k. k. Statt- balterei in Linz stehen der zur Gemeinde St. Lorenzen, Bezirk Knittelfelo, zuständige Georg Winkler und der nach der Gemeinde Rauten, Bezirk Murau, zuständige Ferdinand Faßer dringend in Verdacht einer ungebürlichen Inanspruch ­ nahme der öffentlichen Krankenhauspflege. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 5. d. M., Z. 9883/11, werden die Gemeinde-Vor- stehung-n auf das Vorkommen dieser Individuen mit dem Beisügen aufmerksam gemacht, die Genannten vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in Spitalspflege anfzu- nehmen, vielmehr zu veranlassen, dass dieselben im Be- irelungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen weiden. Steyr, am 12. Juli 1892. Z. 8012. Nil alle Gemimcke-AorjlckMgm uack k. k. OmilarmMe-Poken-EommMileil. Mit Bezug auf den mit h. ä. Erlasse vom 14. April 1892, Z 4591, im Amtsblatt Nr. 16 intimierten hohen Statthalterei-Erlass vom 10. April 1892, aä Nr. 5314/1, zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Verlautbarung. Z 9802/1 Kundmachung betreffend die Auflassung des BerboteS der Einfuhr von Rindvieh aus dem Bezirke Kaplitz »ach Oberösterreich. Das unter dem 10. April 1892, Z. aä 5314/1, er ­ lassene Verbot der Einsuhr und des Emtriebes von Rindern aus dem politischen Bezirk Kaplitz in Böhmen nach Ober ­ österreich wird zufolge des Erlasses des hohen k. k. Mini ­ steriums des Innern vom 2. Juli 1892, Z. 14357, auf ­ gehoben. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verlaut ­ barung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit. Lrnz, den 4. Juli 1892. Der k. k. Statthalter: Putho«. Steyr, am 8. Juli 1^92.

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