Amtsblatt 1892/25 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 23. Juni 1892

Amt8-KOkatt der k. k. Lezirkshauptmannschast 8leyr. Ur. 23. ütryr, am 23. Juni 1892. Z. 7I«0. An die Hemeinde-Worstchungen des Herichtsvejirkes Kremsmünster. Am Dienstag den 28. Juni l. I. werde ick von 3 Uhr nachmittags an in der Gemende-Kanzlei zu Kremsmünster Amtstag halten. Hievon setze ich die Herren Gemeinde-Borsteher wegen Jntervenierung und allgemeiner Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, am 15. Juni 1892. Z. 823/B.Sck.-R. An die Schulleitungen Allyaming, Kgendorf, Umking, Uohr, Kkeinraming, Hrattenöach, St. Ulrich, AleinreiMng, Unterlauffa. Der k. k. Landesschulrath Hai mit dem h. Erlasse vom 11. Juni 1892, Z. 1447, Folgendes anher eröffnet: „Von Seite eines Bezirk-schulratheS wurde der Antrag gestellt, es seien an getheilten einclassigen Schulen mit Halb- tagSunterricht und sechsjährigem Besuch der Altagsschule (Seite 34 der Normallehrpläne vom 28. März 1885, Z. 840) die Schüler des dritten Schuljahre- der Unter ­ gruppe zuzuweisen, so dass in der Untergruppe die Schüler des zweiten und dritten Jahres eine llnterrichtsabtheilung zu bilden hätten. In der Obergruppe hätte das vierte Schuljahr die eine, und da- fünfte und sechste Schuljahr die andere Ab ­ theilung zu bilden. Für diese Schulkategorie hätte sodann der Normallehrplan auf Seite 42 für getheilte einclaffige Schulen mit HalbtagSunlerricht und siebenjährigem Besuch der Altagsschule in Anwendung zu kommen. Zur Begründung dieses Antrages weist der Bezirks- schulrath darauf hin, dass an den Schulen der bezeichneten Categorie die Schüler nach zweijährigem Schulbesuch der Mehrheit nach nicht reif find, mit den Schülern des vierten Jahres in eine Gruppe vereinigt zu werden, so dass es nothwendig wurde, stets nur einen Bruchtheil der Schüler nach vollendeten zwei Schuljahren in die Obergruppe auf ­ steigen zu lassen, oder aber die Schüler des dritten und vierten Jahrganges wieder gesondert zu unterrichten. Diese Uebelstände hätten die Unterrichtserfolge in der Religion, in der Sprache und im Rechnen bei der Unterabtheilung der Obergruppe ungünstig beeinflusst. Die genannten Schulleitungen erhalten den Auftrag, sich im Vereine mit den betreffenden Katecheten über die Zweckmäßigkeit einer derartigen Abänderung des Normal- lehrplanes mit Rücksicht auf die bisherigen Erfahrungen bis 15. Juli l. I. eingehend zu äußern. K. k. Bezirksschulrat- Steyr, am 20. Juni 1892. Z. 827 B.-Sch.-R. Ämtserinaernag. Der k. k. Bezirksschulrath Steyr ertheilt hiemit infolge Ermächtigung des hohen k. k. o. ö. Landesschulrachts Linz vom 13. Juni d. I., Z. 1721, jenen Mitgliedern des o. ö. Lehrstandes, welche die General-Versammlung des o. ö. Lehrer ­ vereines, sowie die sich unmittelbar an die erstere anschließende Vollversammlung des deutsch-österreichischen Lehrerbundes in Linz besuchen wollen, erforderlichen Falles für den 17., 18., 19. und 20. Juli l. I. Urlaub. K. k. Bezirksschulrath Steyr, am 18. Juni 1892. Z 7369. An sämmtliche Hemeinde - Uorsteyungen. Wertdeelaratiou bei Geldsendungen. Die k. k. niederösterreichische Stattbalterei hat mit der Note vom 9. Juni 1892, Z. 33.631, an die k. k. Statt- hatterei in Linz mitgetheilt, dass laut eines Berichtes des Wiener Magistrates in den Quartalen des Jahres 1891 und im 1. Quartale des Jahres 1892 bei dem Einreichungö» Protokolle des Magistrates, beziehungsweise des magistratischen Bezirksamtes, für den XVH. Bezirk neuerlich zahlreiche Sendungen mit Geld und Geldeswert eingelangt sind, welche die vorgeschriebene Wertdeclaration an der Außenseite des Paketes nicht enthielten. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 16. Juni l. I., Z. 8646/1, und mit Beziehung auf den h. ä. ErlasS vom 12. April 1891, Z. 4127, Amtsblatt Nr. 15, werden die Gemeinde - Vor- stehungen neuerlich angewiesen, die in der HandelS-Mini- sterial-Berordnung vom 2. April 1870, R.-G.-Bl. Nr. 59, bezüglich der Sendungen von Geld und Geldeswert gegebenen Vorschriften genau einzuhalten. Steyr, am 21. Juni 1892.

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