Amtsblatt 1892/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 9. Juni 1892

3 Akten bei den Gemeinde-Vorstehungen unverhältnismäßig lange liegen bleiben und häufig erst auf Grund einer h. L. Betreibung eine Erledigung erfolgt, so setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen unter Beziehung auf meine bei den letzten AmtStagen in dieser Hinsicht ohnehin gegebenen Weisungen mit dem Auftrage in die Kenntnis, die Er ­ ledigung der fraglichen Verhandlungen als eine dringliche zu betrachten und svhin keine Betreibung abzuwarten. Steyr, am 3. Juni 1892. Z. 6479. An sämiMlke Gememcke-Aorsteliimgm uiul k. k. Gmckarmerie - Posten - Eommaucken. Strenge Aufsicht auf das längs den Bahne» weidende Vieh Das hohe k. k. Ministerium oeS Innern hat aus einem vom hohen k. k. Handelsministerium mitgetheilten Berichte der k. k. Generaldirection der österreichischen StaatS ­ bahnen vom 15. December 1891, Z. 35409/lV, entnommen, dass im verflossenen Jahre infolge Betretens deS Bahn- rpcrs durch das längs der Bahn weidende Vieh viele Un ­ fälle hervorgerusen wurden, welche geeignet waren, die Sicherheit des Verkehres, sowie das Leben der Reisenden und des ZugSpersonales zu gefährden. Diese Unfälle beweisen, dass das Weidevieh entgegen der Bestimmung des 8 97 der kaiserl. Verordnung vom 16. November 1851, R.-G.-B'. Nr. 1, ex 1852 (Eisenbahn ­ betriebsordnung), wornach m der unmittelbaren Nähe der Bahn Thiere bloß unter sorgfältiger Aufsicht weiden dürfen, nicht nur nicht sorgfältig, sondern meistentheils un ­ genügend oder aber gar nicht überwacht wird. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Mai l. I., Z. 7212/1, setze ich hievon die Ge ­ meinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten-Com- manden mit dem Bemerken in die Kenntnis, dass ich an ­ gewiesen bin, die Vorschriften, mit welchen die strengste Ueberwachung des Verbotes, Vieh entlang der Bahn ohne Aufsicht weiden zu lasten, angeordnet worden ist, strengstens zu handhaben und vorkommende Uebertretungen des § 97 der Eisenbahnbetriebsordnung sofort zu ahnden. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden werden daher angewiesen, auf derlei Uebertretungsfälle ein wachsames Auge zu haben und selbe hieher zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 7. Juni 1892. Z. 6526. A» sämnMstie Oeinemste-llorstestnngen uiul k. st. Oenstarmerie-Posten-Eommanilen. A«sforfchu«g des stellnngspsiichtigen Franz Reh. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalter« in Linz vom 26. Mai 1892, Z. 7675/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 1S. August 1870 in Trumau im Bezirke Wr. Neustadt geborenen und nach Deutsch-Libau im Bezirke M. Schünberg heimatSzuständigen Franz Reh angesucht. Franz Reh ist von der Stellung in den Jahren 1891 und 1892 ausgeblieben. Derselbe ist ein Sohn des FabrikS- arbeiters Franz Reh und besten Ehegattin Johanna, kann lesen und schreiben und ist im Ocrober 1890 von Grammat- Neusiedl in Niederösterreich, wo er sich zuletzt aufhielt, un ­ bekannt wohin abgereist; die in Niederösterreich gepflogenen Erhebungen über seinen gegenwärtigen Aufenthalt blieben erfolglos und wird vermuthet, dass derselbe in einer Fabrik beschäftigt sein dürste. Legitimationsurkunden sind demselben von Seite der obgenannten Bezirkshauptmannschaft nicht ausgestellt worden. Nähere Daten find unbekannt, ebenso konnte eine Personsbeschreibung nicht beigebracht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie» Posten-Commanden werden daber angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen u. zw. insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeich ­ nisse der Stellung«-Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner StellunqSpflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis 1. Oktober 1892 anher zu berichten. Steyr, am 1. Juni 1892. Z. 6608. An lämmMcke Hemeinde-Dorkeyungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommandm. Ausforschung der Eva Brunuthaler. Seit 29. v. M. ist Eva Brunnthaler, Frau des HolzknechleS Joses Brunnthaler, in Hintstein Nr. 37, Ge ­ meinde Großraming wohnhaft, abgängig und konnte bisher nicht ausgeforscht werden. Ein Selbstmord ist nicht ausgeschloffen. Eva Brunnthaler ist 55 Jahre alt, nach Weyer zu ­ ständig, klein, untersetzt, hat schwarze Haare, niedere Stirne, breites Gesicht, gewöhnlichen Mund und Nase, schadhafte Zähne; bekleidet war dieselbe beim Abgänge mit schwarzem, sehr schlechtem Kopstüchel, grauem Halstüchel, blauer, mit weißen Punkten versehener Jacke, solchem Kittel und Schürze, weißem Leinwandhemde, blau und rothgestreiftem Unterrocke und niederen, mit Zwecken beschlagenen Schnürschuben. H ernach sind die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ein positives Resultat anher bekannt zu geben. Steyr, am 2. Juni 1892. Z. 5515, 5841, 6127, 6480. An snmmtliike Gemeinste - Vorstellungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 26. April bis 26. Mai 1892. 1. Maul- und Klauenseuche. Ausbruch, Bestehen und Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: In der Gemeinde Oswald, Ortschaft Oberreitern. 2. Bezirk Steyr (Land): In der Gemeinde Ternberg, Ortschaft Schattleiten; Gemeinde Garsten, Ort ­ schaft Mühlbach. 3. Linz (Stadt): In der Stadt Linz.

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