Amtsblatt 1892/22 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 2. Juni 1892

Amtg-HRlatt der Lezirkshauplmalmschast 8leyr. Ur. 22. Steyr, am 2. Juni 1892. Z. K30S. An sämmtliche Gemeinde - JorsteHungen. Militärtaxbemeffungen. Die im heurigen Jahre für das Vorjahr vorzunehmende Mtlitärtoxbemessung findet für die einzelnen Gemeinden an den nachbenannlen Orten zu den nachstehenden Tagen und Stunden und in der Reihenfolge der Benennung statt u. zw.: I. In der Gemeindekanzlei des Marktes Weyer am Dienstag den 14. Juni um II Uhr vormittags für die Gemeinde Großraming, von 2 Uhr nachmittags an für die Gemeinden Gaflenz, Neustift und Reichraming, am Mittwoch den 15. Juni von 9 Uhr vormittags an für die Gemeinden Wey^r, Lausa und Losenstein. 2. Im Amtsgebäude der k. k. Bezirksbauptmannschaft Steyr am Freitag den 17. Juni von 9 Uhr vormittags an für die Gemeinden Gleink, Losensteinleiten und Aschach, von 2 Uhr nachmittags an für die Gemeinden Sierning und arsten, am Samstag den 18. Juni von 9 Uhr vor ­ mittags an für die Gemeinden St. Ulrich, Thanstetten und Ternberg. 3. In der Gemeindekanzlei des Marktes Neuhofen am Dienstag den 21. Juni von 10 Uhr vormittags an für die Gemeinden Neuhofen, Allhaming und Kematen; von 3 Uhr nachmittags an für die Gemeinden Piberbach, St. Marien, Weißkirchen und Pucking. 4. In der Gemeindekanzlei des Marktes Krems ­ münster am Mittwoch den 22. Juni von 8 Uhr vormittags an für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Kremsmünster Markt; von 2 Uhr nachmittags an für die Gemeinden Wartberg, Ried, Rohr und Kremsmünster Land; am Donnerstag den 23. Juni von 8 Uhr vormittags an für die Gemeinden Eberstallzell und Sipbachzell. Zu diesen Militärtaxbemeffungen hat auch immer der Herr Gemeinde-Vorsteher der betreffendenden Gemeinde persönlich und nur in dessen nochgewiesener Verhinderung der erste Gemeinderath zu erscheinen, um der Commission die erforderlichen Auskünfte zu ertheilen. Die Gemeinde-Vorstehungen Markt Kremsmünster, Neuhofen und 2 eher haben an den vorstehend angegebenen Tagen der Commission ein geeignetes Vocale im Gemeinde ­ amte und die erforderlichen Schreibrequisiten zur Verfügung zu stellen. Die Herren Mitglieder der verschiedenen Taxbemeffungs- commifsionen werden unter Einem speciell verständigt. Steyr, am 23. Mai 1892. Z. 6311. An sämmtliche Gemeinde - Jorsteyungen. Zum Zwecke der Vereisungen und nothwendigen Er ­ hebungen bet den Forstinspicierungen ist es für den h. o. Herrn k. k. Forstinspections - Adjuncten von ichtigkeit, in die Kenntnis zu gelangen, welche Gemeindeämter sich im Besitze der Catastral-Operate befinden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher angewiesen, binnen 8 Tagen zu berichten, ob sich dieselben im Besitze der ihren Gemeindebereich betreffenden Catastral-Karten und Parcellen-Protokolle befinde.! und ob solche dem alten oder neuen (reambulierten oder ratificierten) Cataster angehören. Ferner werden die Gemeinde-Vorstehungen in Gemäß- heit des ß 7 der Verordnung der hohen k. k. Stallhalterei in Linz vom 13. August 1871, L.-G.-Bl. Nr. 12, hiemit zur allseitigen Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt, dass der h. o. Herr k. k. Forstinspections«Adjunct im Verlaufe des Sommers die Jnspicierung der Gemeinde- und Privat- wälver vornehmen und den Tag seines Eintreffens in der betreffenden Gemeinde der Gemeinde - Vorstehung von ihm lm kurzen Wege bekannt geben wird. An dieser Amtshandlung hat sich immer ein mit den forstlichen Besitzverhältniffen vertrauter Vertreter der Ge ­ meinde und die betreffenden Waldbesitzer, soweit es ihre Wälder betrifft, nach Thunlichkeit zu beiheiligen. Steyr, am 29. Mai 1892. Z. 6346. An sämmtliche Gemeinde Workehungen. und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Der Stadtrath von Waidbofen a. d. Mbs hat mit Zuschrift vom 23. l. M , Z. 1791, bekannt gegeben, dass in oen städtischen Forsten Control-Leimringe auf 662 Stämmen angelegt sind, am 20. Mai d. I. die ersten Nonnen-Räup- chen unter den Ringen vorgesunden und am 22. Mai d. I. auf 145 Stämmen 267 Nonnen-Ruupen vermarkt wurden. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden mit dem Auftrage zur um- faffenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt, das all ­ fällige Auftreten dieses Forstschädlings im dortigen Gemeinde« gebiete unverzüglich anher zur Anzeige zu bringen. Steyr, am 28. Mai 1892.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2