Amtsblatt 1892/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Mai 1892
Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. endarmerie- Posten - Commanden werden auf das Vorkommen dieses Individuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, dafür zu sorgen, dass dessen schubpolizeiiiche Behandlung im Be- IretungSfalle veranlasst werde. Steyr, am 16. Mai 1892. Z. 5909. Ä» sämmtlillie Gemeikile-Aarstckiurgeir mul Kpitals-Nermaliilitgea. Warnung vor den Spitalsfrequentanten Jakob Bogner und David Wteser. Laut deS Erlasses der b. k. k. Stallhalterei in Linz V0M 10. Mai 1892, Z 6823/lI, stehen der zur Gemeinde Kaibing, Bezirk Hartberg, zuständige Bogner Jakob, und der zur Gemeinde Donawitz, Bezirk Leoben, zuständige Wieser David dringend im Verdacht einer ungebührlichen Jnanspruch- nahme der öffentlichen Krankenhauspflege. Hieraus werden die Gemeinde Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden nur der Weisung aufmerk sam gemacht, dafür zu sorgen, dass die Genannten vor ärztlich sicher gestellter Nothwendigkeit nickt in Spitalsvflege ausgenommen werden, vielmehr zu veranlassen, dass dieselben im Betrelungssalle der schubpolizeilichen Behandlung unter zogen werden. Der sterermärkucke Landesausschuis Hot erklärt, dass ohne Anschluss der speciellen ärztlichen Pureres an die Verpflkgsocten die Berpflegskosten nicht passiert werden können. Stcyr, am 19. Mai 1892. Z- 5581 Ä» sämmtlillie Gemeikile--6orjtckimgm irirck k. k. Gmilarmme - stallm - CommMäm. Ausforschung des üeünngspflichtigen Peter Prath. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 29. April 1892, Z. 6302/IV, hat die k. k. Stalthal- terei für Mähren um die Ausforschung des am 21. Juni 1864 in der Gemeinde Gdoffau geborenen Peter Prath, Sohn der Eheleute Karl und Marianna Prath aus Gdoffau im Bezirke Datschitz, welcher zur Hauptstellung im Jahre 1884, zu der er unter Nr. 64 berufen war, nicht erschienen ist, an gesucht. Derselbe war Maurer, übersiedelte vor ungefähr 10 Jahren nach Wien, allwo er im III. Bezirke Wällffchgasse Nr. 53 wohnte und als Maureraehilse in Arbeit stand. Laut polizeilicher Erhebungen hat sich Peter Prath am 8. Oktober 1883 auS der vorbesagten Wohnung abgemeldet uns soll laut Erhebungen der Gendarmerie in seiner Wohnung in Wien seine Kleider und sonstigen Effecten zurückgelassen haben und nicht mehr zurückgekehrt sein; seit dieser Zeit wiro vermuthet, dass er wo irrend verunglückt ist. Da beide Eltern des Peter Prath gestorben und keine Verwandten mehr am Leben sind, so konnte die Personsbe schreibung nur annähernd sicher gestellt werden. Derselbe soll mehr als mittelgroß und von schlankem Körperbau sein, rundes Gesicht, lichtblonde Haare, braune Augen und Augenbrauen, stumpfe Nase, proportionierten Mund, gesunde Zähne, runses Kinn ohne Bart und keine besonderen Kennzeichen haben und der böhmischen Sprache mächtig sein. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden ausgesordert, die bezüglichen Nachforschungen u. zw. insbesondere in der R chtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeich nisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungspflrcht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis 1. August 1892 anher zu berichten. Steyr, am 16. Mai 1892. Z. 5908. An sämmtliche Gemeinde-Workeyungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Ausforschung des stellungspflichtigen Anton Woda. Laut des Erlasses der hohen k. k. Stallhalterei in Linz vom 11. Mai 1892, Z. 6986/IV, hat die k. k. Statt- halterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 31. October 1870 in Klein-Beranau (Haus Nr. 3) im Bezirke Jglau geborenen Anton Woda, unehelichen Sohnes der Ta^löhnerin Josefa Wova, die nur kurze Z^it bei dem Baue der österr. Nordwestbahn arbeitete, angesucht. In der Geburtsmatrik ist nur die Bemerkung ein- getrogen „Josefa Woda, Mutter des Anton Woda, ist eine Tochter der verstorbenen Marie Woda, Taglöhnerin in Tupaldl in Böhmen." Die Nachforschungen, welche nach dem genannten Stellungspflichtigen in Böhmen und Mähren gepflogen wurden, blieben erfolglos, und konnte die Zuständigkeits- Gemeinde desselben nicht sichergestellt werden. Nachdem sich in Böhmen mehrere Orte Namens Tupadl befinden, so wurden die betreffenden k. k. Bezuköhauptmann- schaften als: Czaslau, Dauba und Klatrau, um Ausnahme des Anton Woda in das dortige Stellungsoperat ange- gongen, jedoch resultatlos, da er überall als dahin nicht zuständig und gänzlich unbekannt bezeichnet wurde. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten-Commanden werden daher angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Ver zeichnisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis 1. September 1892 anher zu berichten. Steyr, am 19. Mai 1892. Z. 5780. Au lämiMäie Oemmiite-llorsteliimM Mit k. k. Gimckarmerie-Postm-Eonmaullm. Widerruf betreffend die Ausforschung des Anton Schenk. Die hohe k. k. Statthalterei in Linz hat unterm 1. Mai 1892, Z. 6303/IV, anher eröffnet, dass der behufs
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