Amtsblatt 1892/21 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 26. Mai 1892

Amt8-WAkutt der k. k. Lezirkshauplmannschafl 8teyr. Ur. 21. Steqr. am 26. Mai 18S2. Z. 5SKI. An sämmtliche Gemeinde-Worltehungen. Laut Eröffnung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 13. Februar l. I., Z. 4381/7, hat die königlich grie ­ chische Regierung die Verfügung getroffen, dass die nach Griechenland kommenden Ausländer mir einem von einem griechischen Consulate vidierten Paffe versehen sein müssen. Für die Beisetzung des Passvisa wird von den ge ­ nannten Vertretungsbehörden die Gebür von 5 Drachmen eingehoben werden. Zufolge Erlasses des h. k. k. Ministeriums des I, nern vom 9. Mai 1892, Z. 333IM. ^., intimiert mit dem h. Statthalterei-Präsidial-Erlasse vom 13 d. M., Z. 1147, setze ich die Gemeinde-Vorstehungen von dieser Anordnung, welche bereits in einem bisher nicht zur Anwendung gelang ­ ten griechischen Gesetze vom Jahre 1887 vorgesehen war, mit der Einladung in Kenntnis, durch Verlautbarung derselben >n geeigneter Form das reisende Publicum aus die Ein ­ führung des Vtsazwanges und der Vlsatoxe in Griechenland aufmerksam zu machen. Steyr, am 17. Mai 1892. Z. 6093. Un ilie Oememile - Aorstelilmgm. Erprobung der Feuerwaffen. Das h. k. k. Handels-Ministerium hat mit dem Erlasse vom 10. Mai l. I., Z. 13337, an die h. k. k. Statthalterei in Linz eröffnet, dass der Probiermeister Eimer in Wien angewiesen wurde, im Laufe des Monates Juni (der genaue Zeitpunkt wird später bekannt gegeben werden) nach Linz zu kommen und je nach Erfordernis an einem oder mehreren Tagen im dortigen Aichamts-Locale die Beschau uno Stem- pelung von Handfeuerwaffen vorzunehmen. Unter Bezugnahme auf den h. Statthalterei-Erlass vom 16. Jänner l. I , Z. 189/l, h. ä. Erlass vom 6. März l. I., Z. 894, Amtsblatt Nr. 10, find die betreffenden Geschäftsleute hievon ungesäumt in geeignetem Wege entsprechend zu verständigen, damit sie nach erfolgter Bekannt ­ gabe des Zeitpunktes der Ankunft Eimers in Linz ihre Vorräthe in das Aichamt ncch Linz einfenden. Die Beschussproben, wenn solche erforderlich find, können jedenfalls nur in der Probieranstall stattfinden. Es wäre nicht ausgeschloffen, dem Probiermeister Eimcr eventuell auch noch in andere Städte Oberösterreichs zu entsenden, falls die einschlägigen Gewerbetreibenden des betreffenden Bezirkes darum ansuchen und die entfallenden Mehrkosten (an Reiseauslagen und Diäten) auf sich nehmen. Schließlich wird bemerkt, das zufolge des Z 8 des Gesetzes vom 23. Juni 1891, R.-G.-Bl. Nr. 89, den Waffenerzeugern und Händlern für die Veranlassung der Beschau und Stempelung ihrer Vorräthe an Handfeuerwaffen allerdings das ganze lausende Jahr zur Verfügung steht. -- Die Entsendung der Probiermeister in die Landes ­ hauptstädte behufs Vornahme dieser Amtshandlung kann jedoch aus Dlenstesrücksichten und im Hinblicke auf den damit verbundenen Aufwand nur einmal stattfinden. Die Waffen Erzeuger und Händler, welche es Unterlasten, von dieser Erleichterung Gebrauch zu machen, werden daher, falls ibre Vorräthe bis gegen Ende des l. I. unverkauft bleiben, dieselben bei sonstiger Straffälligkeit vor Ablauf des Jahres in den Probieranstalten der Beschau und Stempelung unter ­ ziehen mästen. Hieraus wird mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dass nach fachmännischer Ansicht die bessere Jahreszeit sich für die Einsendung der Handfeuerwaffen zur Vorrathsstem- pelung auch aus sachlichen Gründen empfehle. Steyr, am 19. Mai 1892. Z. 5582. Na sämmtlilke Oememile-UoHelumgm Mit Kpitals-Vermaltiiiigeii. arnung vor dem Spitalsfrequentauten Georg Pumberger. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 27. April l. I., Z. 6187/H, hat sich der im Jahre 1858 geborene, nach Neuhofen, politischen Bezirk Ried, zu ­ ständige Fleischer Georg Pumberger, katholisch, von großer Statur, mit schwarzen Haaren, braunen Augen, ovalem Gesichte, bereits zu wtederholten Malen aus seiner Heimats- gemeinve, in der er sich in der Einlage befand, ohne Reife- document entfernt. Derselbe treibt sich in Spitälern herum und verursacht dadurch seiner Heimatsgemeinde und dem Landessonde erheb ­ liche Kosten.

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