Amtsblatt 1892/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Mai 1892

2 das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium veranlasst gefunden, unter Benützung der bisher bezüglich der Naturgeschichte dieses Schädlings und seines Verhaltens, sowie seiner Ver ­ tilgung gesammelten Erfahrungen die im Vorjahre heraus ­ gegebene bezügliche größere Broschüre zu ergänzen und eine verbesserte, stofflich vermehrte Neuauflage derselben anzuordnen. Diese Broschüre ist wissenschaftlich gehalten, nur zur Belehrung des gebildeten Leserkreises bestimmt und wird zum Preise von 10 Kreuzer per Stück abaegeben. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 19. April l. I'/ Z- 5495/1, zur Verlautbarung mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, den allsälligen Bedarf an solchen Broschüren ehethunlichst anher bekannt zu geben. Steyr, am 2. Mai 1892. Z. 5339. An >lie koäimüriligen Pfarrämter Mit ckie Gemeiacke - Aorsteliaagea. Sammlung. Der Herr k. k. Statthalter von Obeiösterreich hat laut des hohen Erlasses vom 2. Mai l. I., Z. 677/krä8., über Ermächtigung des hohen k. k. Ministeriums des Innern dem Vereine zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wien die erbetene Bewilligung zur Sammlung milder Gaben für Vereinszwecke in Oberösterreich mit Ausschluss der Samm ­ lung von Haus zu Haus und mit Ausnahme der Curorte Gmunden und Jschl in der Zeit vom 2. Mai bis 31. Juli 1892 ertheilt, und wurden den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Marie Ende und Walburga Weisel die Sammlungs - Certificate aus ­ gestellt. Steyr, am 3. Mai 1892. Z. 5400. An die Gemeinde - Jorsteyungen Hkeink, St. Alrich, Aschach, Karsten, Hernverg, Losenstein, Weichraming, Kroß- raming und Meyer. Landungsplätze am Hauptstrom der Donau. Infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 2. Mai l. I., Z. 6467/VI, ist nachfolgende Kund ­ machung sofort zu verlautbaren, und find hievon die be ­ kannten Schiffahrtstreibenden (Flößer) direkte zu ver ­ ständigen. Act 8taitb. 2. 24.285 sx 1892. Kundmachung. des k. k. Statthalters im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns vom 29. April 1892, Z. 24.285, womit die am 17. November 1890, Z. 51.391, L.-G.- und V.-Bl. Nr. 43, kundgemochte Austheilung der öffentlichen Landungsplätze am Hauptstrome der Donau in Nußdorf, Kahlenbergerdorf und der Kuchelau bis auf Weiteres provisorisch abgeändert wird. Nachdem der oberste Theil der Floßlände durch die Herstellung des Kuchelauer-Nußdorfer-Leitwerkes nicht mehr benutzbar ist, wird die ganze übrige öffentliche Anlände von Nußdorf aufwärts für die Benützung durch die verschiedenen Gattungen der Wasserfahrzeuge im Einvernehmen mit der k. k. Finanz-Landesdirecoon für Oesterreich unter der Enns provisorisch bis auf Weiteres in nachstehender Weise ver- theilt: 1. Die Userstrecke vom Nußdorker Uferschlag aufwärt- in einer Länge von 700 m. ist als Anlände für die leichten Flöße (Welser-, Bierzwänser- und Wachauer-Flöße) bestimmt. 2. Die unmittelbar daran stromaufwärts anschließende Uferstrecke bis zum Bahnhöfe in Kahlenbergerdorf in einer Länge von 550 m. hat als Anlände und Warteplatz für leere Ruderschiffe zu dienen. 3. Die stromaufwärts an diese Lände anschließende Uferstrecke bis zum Wächterhaus Nr. 7 der Staatsbahn ­ linie Wien-Gmünd in einer Länge von 650 in. ist als Lände für die schweren Flöße bestimmt. 4. Vom Wächterhaus Nr. 7 stromauswärts hat eine Uferstrecke von 250 in. frei zu bleiben, welche unter keinen Umständen bestellt werden darf. 5. Der noch übnableibende stromaufwärts liegende Theil der ehemaligen Floßanlänoe ist, insoweit die Benütz- barkeit desselben möglich ist, als Reseroeanlände für die leichteren Flöße in Verwendung zu nehmen. 6. Nachdem bei kleinem Wasserstande die unterhalb der Hammerschmiede im Strome liegenden Felskugeln das Zufahren der Flöße erschweren, hat die k. k. Wiener Donau- Canal-Jnspection zu Nußdorf nöthigenfalls eine Verschiebung der unter 1. und 2. erwähnten Länden vorzunehmen. Am stromauf- und stromabwärttgen Ende jeder ein ­ zelnen Lände sind Tafeln angebracht, welche als Aufschrift die Widmung der unmittelbar daran anschließenden Ufer ­ strecke tragen. Die geänderte AuStheilunq wird mit Rücksicht auf die Bestimmungen des tz 5 der Verordnung des k. k. Handels ­ ministeriums vom 29. Jänner 1858, R.-G.-Bl. Nr. 21, und des § 11, 1. Abschnitt, der Verordnung des k. k. Handels ­ ministeriums vom 31. August 1874, R.-G.-Bl. Nr. 122, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Kielmaunsegg m. p. Steyr, am 4. Mai 1892. Z. 5227. Nil «lie äoikwürillgea Pfarrämter aail äie Memeiaile - Norsteliaagm. Conservator Josef Straberger ueu bestätigt. Se. Excellenz der Herr k. k. Minister für Cultus und Unterricht hat laut der Mittheilung der k. k. Central-Com- misfion für Kunst- und historische Denkmale in Wien vom 5. April 1892, Z. 421/0. 0., mit dem hohen Erlasse vom 27. März 1892, Z. 807, das Mitglied des Verwaltungs ­ rathes des Museums Francisco - Carolinum Herrn Josef Straberger, k. k. Ober-Postcontrolor in Linz, in dem Ehren» amte eines Conservators in Angelegenheiten der I. Section der Centralcommiffion für Oberösterreich auf weitere fünf Jahre bestätigt, und wurde demselben das vorgeschriebene Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft ausgesertigt.

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