Amtsblatt 1892/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 5. Mai 1892

ÄMt8- Mlatk k. Lezirkshauptmannschast 8leyr. Steyr- am 3. Mai 18SS. Z. 488/B.-Sch.-R. Amtserinnerung. Der k. k. BezirkSschulrath gewährt biemit jenen Mit» gliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der Lehrer- Conferenz am 12. Mai !. I. in Sierninghofen beiwohnen wollen, den hiesür erforderlichen Urlaub. Steyr, am 27. April 1892. Z. 511/B.-Sch.-R. Nmtserinnernag. Der k. k. BezirkSschulrath ertheilt jenen Mitgliedern deS Zweiglehrervereines in Kremsmünster, welche der Lehrer- Conferenz in Egendorf am 18. Mai 1892 beiwohnen wollen, den für diesen Tag erforderlichen Urlaub. Steyr, am 27. April 1892. Z. 4405. An sämmtliche Gemeinde - Forschungen. Schutzpocken - Impfung im Jahre 1892. Infolge Erlasses vom 4. v. M., Z. 506 1/V, wird den GemeindeVorstehungen nachstehendes eröffnet : Zur Durchführung der diesjährigen Schutzpocken- Jmpfung sind die nöthigen Vorarbeiten, insoferne dies nicht bereits geschehen fern sollte, unverzüglich in Angriff zu nehmen. Die Zusammenstellung oller Jmpfpflichtigen hat unter Benützung des Impfausweises lit. 8 vom vorigen Jahre, aus der Rubrik der un geimpft Verbliebenen, aus den von den Pfarrämtern abzuverlangenden Matriken der seit der letzten Impfung Geborenen und aus der Liste der Eingewanderten zu oeschehen. Im laufenden Jmpsjahre find in Gemäßheil des Er ­ lasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 12. Juli 1891, Z. aä 8509, kundgemacht mit hierortigem Erlasse vom 22. Juli 1891, Z. 10746/V, zum erstenmale auch jene Schulkinder unter die Zahl der Jmpsflichtigen aufzunehmen, welche bisher entweder gar nicht oder erfolglos geimpft worden sind. Hiebei ist sich nach den mit ämtlichen Erlasse vom 21. September 1891, Z. 10653, Amtsblatt Nr. 38, zu benehmen. Nachdem die geimpften und revaccinierten Schulkinder nicht in den Ausweis L ausgenommen werden dürfen, sondern in einem SpeeialauSweis einzutragen find, so habe ich die hiesige Buchdruckerei Haas veranlasst, eigene Formulare eines Verzeichnisses der geimpften oder revaccinierten Schulkinder in Druck zu geben, welches daselbst um den Preis von zwei Kreuzer per Bogen zu haben sind. Diese Verzeichnisse sind sowol zum Einträge»! der geimpften als der wiederqeimpsten Schulkinder zu benützen. Es ist Hiebei insbesondere darauf zu sehen, dass alle im Schuljahre 1892 neu eingetretenen Kinder, wenn sie ihre Impfung nicht durch ein Jmpizeugnis oder durch aus­ habende Jmpsnarben Nachweisen können, der Impfung unter ­ zogen werden. Von den übrigen Classen sino die bisher noch nicht Geimpften ebenfalls der Impfung zu unterziehen und ist darauf zu dringen, dass jene bereits geimpften Kinder, welche schon das 10. Lebensjahr erreicht haben, der Wieder ­ impfung (Revaccination) sich unterziehen. Sollten außer den Schulkindern noch ältere Personen sich der Revaccination unterziehen, so ist hierüber unter Berücksichtigung deS Jmpsmomentes abgesondert zu berichten, indem weder im Impfausweise L noch Raum dafür vorhanden ist. Die ordnungsmäßige Führung aller Impfausweise ist genau zu überwachen, und wird von den einzelnen Jmpf- ärzten außer der eifrigen, sachkundigen B^soraung deS Jmpfgeschästes auch eine objective, den Thatsachen entsprechende Berichterstattung gewärtig!. Es wird ferner ausvrücklich in Erinnerung gebracht, dass die allgemeine Impfung in der Zeit des Vorkommens von Jnsectlonskrankheilen in den injicierten Gemeinden zu unterlassen ist und erst nachträglich, wenn mehrere Wochen ohne neuen Erkrankungsfall vergangen sind, vor^ zunehmen sein wird. Beim Au treten von Blattern aber ist die allgemeine Impfung unter Einhaltung der erforderlichen Vorsichtsmaßregeln sofort durchzuführen. Das ausgefüllte Jmpipcogramm ist bis 20. Mai, der Impfausweis L sowie die Auswe.se über Schüler-Impfungen und über Revaccmatronen h'.er bis 1. Juli 1892 anher in Vorlage zu bringen. Die Herren Jmpfärzte sind anzuweisen, sich bezüglich der Impfung in den einzelnen Jmpfsammel- plätzen mit den Gemeinde Vorstehungen, bezüglich der Impfung in den Schulen innerhalb ihres JmpfbezirkeS sich mit den betreffenden Ortschulräthen reipective Schulleitungen inS Einvernehmen zu setzen. Steyr, am 2. Mai 1892. Z. 4900. An sämmtliche Gemeinde - Forschungen. Nachdem im lausenden Jahre eine weitere Ausbreitung der Nonne (?8i1ura monaeka) zu befürchten steht, hat sich

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