Amtsblatt 1892/17 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. April 1892

4 Die politischen Bezirksbehörden weiden ermächtigt, in besonders rückfichtswürdigen Fällen über sallweises Ansuchen die Ausladung von derlei Viehtransporten auch in anderen Eisenbahnstationen dann zu bewilligen, wenn sich die be ­ treffenden Parteien zur Tragung der Beschaukosten ver- pflichten. 2. ird bei einem divect aus Ungarn oder Croalien — Slavonien in einer oberösterreichischen Eisenbahnstation einlangenden Schweinetransporte auch nur ein an Maul- und Klauenseuche erkranktes Stück vorgefu.chen, so ist der ganze Transport nach der Aufgabestation in Ungarn, be- ziehungsweffe Croatien — Slavonien mit dem nächsten Lasten- zuge, in welchem keine anderen Klauenthiere enthalten oder ausgenommen werden dürfen, auf Gefahr und Kosten des Versenders zurückzusenden, mit der Ausnahme für die Sta ­ tion Gmunden, woselbst die betreffenden Schweine in das K dortige öffentliche Schlachthaus vom Bahnhöfe in einer die Infektion der einheimischen Klauenthiere ausschließenden Weise zu Wagen mit Pferdegespannen akgeführt und unter veteri- närpolrzeilicher Aussicht geschlachtet werden dürfen. 3. Die Beschau-Organe haben in vorkommenden Fällen den erhobenen Anstano protokollarisch zu constatieren, von diesem Anstande ohne Verzug der Vorgesetzten politischen Be ­ zirksbehörde die Anzeige zu machen und den eventuellen An- irag zur Zurückweisung des Transportes zu erwirken. 4. Der bezirksbehördliche Auftrag zur Zurückweisung einer Borstenviehsendung nach der Aufgabestation in Ungarn, respektive Croatien — Slavonien istumgehend an das betref ­ fende EisenvahwSlalionsamt zu richten und von diesem dem Frachtbriefe und dem mit der tierärztlichen Befundclausel versehenen Viepässen anzuschließen, und ist unter Einem an die Swirhallerei zu berichten. 5. Die aus derlei Anlässen in der End« (Auslade-) Station erlaufenen Kosten für Fütterung und Tränkung der Schweine, für Telegramme rc., sowie die Kosten für die täg ­ lich einmalige Fütterung und Tränkung während des Rück ­ transportes sind, falls nicht hierfür von Seite des den Schweine- transport begleitenden Wärters Vorsorge getroffen wird, durch die Bahnverwaltung in die sonstigen Nachnahmeforderungen specificiert einzubeziehen. 6. Nach der vollzogenen Beschau und Sicherstellung des verseuchten Zustandes, dann nach Einlangung des be ­ treffenden Auftrages seitens der politischen Behörde erster Instanz hat der amtierende Thierarzt für die unverweilte Rückladung der Schweine in den betreffenden Viehwagen, sowie für die beschleunigte und umsichtige Durchführung der Reinigung und Desinfektion der Verladerampen rc. in ge- M wlsienhajter Weise Sorge zu tragen. Die aus angrenzenden Auslandstationen möglicherweise auch nur wegen eines bloßen Seuchenverdachtes vom Grenz- Übertritte zurückgewiesenen Schweinetransporte sind, wenn dieselben drreci aus Ungarn oder Croalien — Slavonien nach der Grenze verfrachtet morden sind, den verseucht einlangen ­ den Transporten gleichzuhalten und daher in der vorbezelch- neten Weise zu behandeln. 7. Von der Anordnung d^r Rücksendung verseuchter, beziehungsweise seuchenverdächtiger ungarischer oder croatisch- slavonischer Schwemelransporte hat die dieselbe veranlassende politische Bezirksbehörde das königlich ungarische Ackerbau- Ministerium in Budapest, beziehungsweise die königlich croa- tifche Landesregierung in Agram sofort telegraphisch zu ver ­ ständigen. Dies wird mit Bezug auf die hierämtliche Kundmachung vom 2i). November 1889, Z. 16 218, welche dem Vorstehen ­ den entsprechend abgeändert wird, allgemein verlautbart. Uo« -er k. k. otrrröster reicht schon Statthafterer. Linz, am 20. April 1892. Für den k. k. Statthalter: Der k. k. Hofrath: Heyß w./p. Steyr, am 25. April 1892. Z. 4829. An sämmtliche Gemeinde - Aoräeßungen und k. k. Gendarmerie-Ioken-Gommanden zur Kenntnisnahme und entsprechenden Verlautbarung. Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Müblbach, Gemeinde arsten, in zwei Gehöften. Steyr, am 20. April 1892. Z- 4718. An sämmtliche Gemeinde - Joräeßungen. arnung vor dem Unterstützungswerber Ferdinand Schneeweiß Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthaltern in Linz vom 12. April 1892, Z. 5425, treibt sich der im Jahre 1866 geborene, nach Groß Raaden zuständige Schorn ­ steinfeger - Gehilfe Ferdinand Schneeweiß beschäftigungslos herum und lässt sich an verschiedenen Octen Neisevorschüsse verabfolgen, wodurch er seiner HeimalSgemeinde namhafte und ungerechtfertigte Auslagen verursacht. Hievon werden die Gemelnde-Vorstehungen mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, dem Genannten m Hin ­ kunft ohne nachgemiesene Nothwendigkeit keinerlei Vorschüsse ober Geldunterstützunqen zu verabfolgen, demselben vielmehr gegebenen Fall- vrr schnbpouzeilichen Behandlung zu unter ­ ziehen. Steyr, am 20. April 1892. Z. 4902. An sämmtliche GemeiiAe-Aorstelumgea Mit Spitals-Verwaltimgen. Warnung Vor dem Spitalsfrequentante» Josef Kren. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. April 1892, Z. 5667/H, treibt sich der nach Mooswald zuständige Josef Kren beschäftigungslos herum und verursacht durch Aufnahme von Vorschüssen, sowie dadurch, dass er Krankheiten simulierend sich in Spitäler ausnehmen lässt, seiner Heimaisgemeinde und dem Lande Kosten. Die Gemeinde-Vorstehungen und Spitalsverwaltungen werden daher auf dieses Individuum mit der Weisung auf ­ merksam gemacht, demselben keinerlei Vorschüsse oder Geld« Unterstützungen zu gewähren, beziehungsweise ihn vor ärztlich sichergestellter Nothwendigkeit nicht in Spitalspflege zu

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2