Amtsblatt 1892/16 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. April 1892
2 Uebungsperiode vom 9. bis 21. Mai; Ersatzreservisten mit 13tägiger Uebungsperiode vom 25. April bis 7. Mai. In der Station Innsbruck: Sanitätsabtheilung Nr. 10, Reservemänner mit 13 tägiger Uebung-periode vom 22. August bis. 3. September. In der Station Trient: Festungs-Artillerie-Bataillon Nr. 1, Neservemänner mit 13 lägigen Uebunqsperioden vom 2. bis 14. Mai, vom 16. bis 28. Mai, vom 80. Mai bis 11. Junr und vom 13. bis 25. Juni. In der Station Linz: Batterie-Division Nr. 27, Salz burg: Nr. 28, Enns: Dragoner Regiment Nr. 4, Wels: Nr. 15 und für die Reserve-Fahrsoldaten der Fuß- und technischen Truppen werden die Waffenübungsperioden vom k. und k. XIV. Corps-Commando mtt besonderen Ver ordnungen festgesetzt und werden nach Thunlichkeit später bekannt gegeben werden. Die Dauer der Waffenübung aller Übungspflichtigen Reserv,- (Ersatzreserve-) Cadetten wird mit 28 Tagen fest gesetzt. St ehr, am 18. April 1892. Z. 4714. An sämmtliche Gemeinde - Morgeynngen. Im Nachhange zum hierämtlichen Erlasse vom 18. ds., Z. 4342, wird den Gemeinde - Vorstehungen zur sofortigen Verlautbarung Nachstehendes bekannt gegeben: „Laut der Mittheilung des k. und k. 14. Corps« Commandos zu Innsbruck vom 10. April l. I., M. A. Nr. 2261, werden die Waffenübungen der Reservefahr solvaten : a) Der Infanterie-Regimenter Nr. 14 und 59 und des Feldjägerbataillons Nr. 3 vom 2. bis 14. Mai, d) der Feldbataillone Nr. 11 und 12 des Tiroler Jäger- Regimentes, bann des Eisenbahn- und Telegraphen- Regimentes vom 16. bis 28. Mai l. I., in der Station Lmz, und v) jener der übrigen Abtheilungen des Tiroler Jäger- Regimentes während oer beiden vorerwähnten Uedungs- perioden in der Station Innsbruck abgehalten werden. Die Waffenübungen a) der Batterie-Division Nr. 27 finden vom 20. April bis 2. Mai und vom 4. bis 16. Mai; b) jene der Batterie Division Nr. 28 vom 19. April bis 1. Mai, vom 2. bis 14. Mai und vom 16. bis 28. Mai, und v) für die aus der Cavallerie stammenden Fahr- kanoniere vom 18. bis 30 October l. I. statt. Vom Dragoner - Regiments Nr. 4 wird je eine be stimmte Anzahl aus jedem der drei waffenübungspflichtigen Reservejahrgänge für die im Herbste d. I. zur Durchführung gelangende Waffenübung mit den im Urlauberstande (in der Privatbenützung) befindlichen Dienstpferven reserviert werden. Steyr, am 20. April 1892. Z. 466/B.-Sch.-R. Ämtserinnerung. Der k. k. Bezirksschulrath ertheilt hiemit jenen Mit- gliedern des Zweig-Lehrervereines Weher, welche der am 14. Mai l. I. adzuhaltenden Conferenz beizuwohnen ge denken, für diesen Tag den erforderlichen Urlaub. Steyr, am 18. April 1892. Z. 4623. An lammtMe Oeiimnäe-Üorlleslungm Mll k. li. Gmcknrmerie-Pollm-GonMMilM. Ausforschung des stellungspflichtigeu Caspar Klimek. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 10. April 1892, Nr. 5348/ IV, hat die k. k. Statt halterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung deS am 3. Jänner 1864 geborenen, in Hullein im Bezirke Kremsier heimatsberechtigten Caspar Klimek, Sohn des Paul und der Marianne Klimek, welcher seit dem Jahre 1884 zur Nachstellung vorgemerkt ist, angesucht. Derselbe ist im Jahre 1887 aus Bösing in Ungarn, wo er in Arbeit stand, unbekannt wohin, abgereist. Weitere nähere Daten konnten diessalls nicht beige bracht werden. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgesührt erscheint, seiner Stellungspfllcht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ein positives Resultat ist bis i. August 1892 anher zu berichten. Steyr, 16. April 1892. Z. 4591. Nil sämmtlicke Gememcke-llorsteliimgm M«l k. k. Omtlarmem - Dostea- Eommamlkn, zur Kenntnisnahme und ortsüblichen Verlautbarung. aa Nr 53i4/i Kundmachung. betreffend das Verbot der Rindvieheinfuhr aus den politischen Bezirken Kapiitz und Zwettl. Um der Einschleppung der Lungenleuche aus den politischen Bezirken Kapiitz in Böhmen und Zwettl in Nieder» österreich zu begegnen, findet die oberösterreichische Statt- halterei, die Einfuhr und den Eintrieb von Rindern aus den erwähnten Bezirken nach Oberösterreich bis auf weiteres zu untersagen. Der Eisenbahndurchzugs-Verkehr ohne Aus- oder Um ladung in oberösterreichischen Statwnen Wird durch diese Verfügung nicht berührt. Uebertretungen dieses mit dem Tage der Verlaut- barung in der „Linzer Zeitung" in Wirksamkeit tretenden
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