Amtsblatt 1892/14 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. April 1892

Z. 41S0. An sämmtliche Gemeinde - Worfteßungen. Da im Lause dieses Jahres die Functionszeit der im Jahre 1889 nach dem Gesetze vom 6. Jänner 1889, G« u. V.-Bl. Nr. 3, gewählten Vertrauensmänner der Gemeinde-Vermittlungsämter und eventuell der gewählten Leiter derselben erlischt, so werden die Gemeinde-Vorstehungen aufqefordert, sofort nach chlaus der 3 Jahre zur Neu ­ wähl zu schreiten und im Sinne des § 7 des obgenannten Gesetzes hieher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am 4. April 1892. Z. 385. B./Sch./R. All ilie KikillleitMgeil Mit Lekrersikasl. Dscumeutierung der Bewerbungsgesuche Anläßlich vorgekommener Beanständungen wegen mangelhafter Documentierung von Bewerbungsgesuchen um Lehrstellen wird dem Lehrpersonale die mit dem Erlasse des k. k. Landesschulrathes vom 5. Juni 1871, Nr. 1150 — 1433 (Ergänz. Band des Verord. Blattes des L. Sch. R. Nr. 21 Seite 15) verlaulbarte Vorschrift in Erinnerung gebracht, dass Bewervungsgesuche um Lehrstellen rechtzeitig mit dem Lehrbefähigungszeugniffe im Originale oder beglaubigter Abschrift und mit den Dienstdocumenten oder an Stelle der letzteren mit der von der Vorgesetzten Bezirksschulbehörde be ­ stätigten Standestabelle versehen sein müssen. Steyr, am 2. April 1892. Z. 3927. Nil alle Gemeimle-VinHellMgm. Aerarial-, Stiftungs- und Zahlplätze in den k. u. k. Militär-Bildungsanstalten und in dem Officiers- töchter Erziehuugsinstitut. Laut der vom hohen k. u. k. 'ieichskriegsministerium veranlassten Concursausschreibung werden mit dem Beginne des Schuljahres 1892/93 in der k. u. k. Marineakademie in Fiume voraussichtlich 37, in den k. u. k. Militär- erziehunqs- und Bildungsanstalten beiläufig 280, dann in dem Officiers-Töchter-Erziehungsinstituie in Oedenburg 30 ganz- und halsfreie Aerarial-, dann Stiftungs- und Zahlplätze zur Besetzung gelangen. Die Einschaltung dieser Kundmachung ist bereits in den Hauptblättern der Linzer Zeitung vom 2., 3., 4., 6., 9. und 11. März l I. Nr. 50, 51, 52, 54, 56 und 58 erfolgt, und werden Euer Wohlgeboren infolge des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums für Landesver ­ theidigung vom 12. März d. I., Z. 4199/419, I ex 1892 und Statthalterei ErlasS vom 26. März 1862, Z. 4108/IV, hierauf mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, für die möglichst weite Verbreitung dieser Verlautbarung Sorge zu tragen. Zugleich wird bekannt gegeben, dass das nächste Schul« jähr in den k. u. k. Militär-Realschulen am 1. September, an den k. u. k. Militär - Akademien aber am 18. September beginnt, und dass in dem II. und IV. der Militärunter ­ realschulen eine regelmäßige Aufnahme und in sämmtlichen Jahrgängen der Militärobecrealschule eine Neuaufnahme mit Rücksicht auf die nächstjährigen Standesverhältnisse dieser Anstalt überhaupt nicht stattfinden wird. Desgleichen können in dem Officierstöchter - Erzlehungs - Institute in Hernals mit Beginn des nächsten Schuljahres der Standes- und Raumverhältnisse dieses Institutes wegen, weder Frei- noch Zahlplätze besetzt werden. Steyr, am 30. März 1892. Z. 4247. An sämmtliche Gemeinde - WorfteHungen und k. KGendarmerie-Wosten-Gommanden. Aufarbeitung der Wind- und Schueebruchshölzer. Nach den mir zufekommenen Berichten sind auch im abgelausenen Winter sowohl durch Scheefall als auch Win k lerstürme vielfache Beschädigungen an den Waldbeftänden vorgekommen, sowie auch Windbrüche angefallen, welche, falls soiche nicht ousgearbeitet und entrindet werden, von den verschiedensten, soruschädlichen Jnsecteu als beliebte Brutstätte ausgesucht, zur Vermehrung ersterer in solchem Maße beitragen, dass auch gesunde und Wachsbare Holz ­ bestände davon ergriffen werden können. Es ist ein Gebot der Klugheit, ein Uebel nicht zu erwarten, sondern demselben vorzubeugen. Ich fordere daher sämmtliche Gemeindevorstehungen auf — im Falle es nicht bereits geschehen sein sollte — durch Verlautbarung oder auf andere geeignete Weise zur Verhütung von Jnsectenschäden die Waldbesitzer auf die noch vor Eintritt der wärmeren Jahreszelt nothwendige Aufar ­ beitung und thunlichste Entrindung der angefallenen Wind- und Schneebruchhölzer aufmerksam zu machen, und sind seitens der Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden etwaige säumige Waldbesitzer, welche bis anfangs Mai l. I. dieser Anordnung nicht nachgekommen

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2