Amtsblatt 1892/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. März 1892

4 Haare, blaue Auqen, gewöhnlichen Mund und Nase, als besonderes Kennzeichen am Halse eine Narbe in der Achsel- gegend und etwas gebogene Beine, so das- sich beim Gehen die Kniescheiben streifen. — Demselben wurde von dem Gemeindeamts Tschimischel am 8. Mai l887 sud Nr. 29 ein Arbeitsbuch ausgestellt. Er hat am 22. April 1888 Tschimischel verlassen und ist seither unbekannten Aufent ­ haltes. Die Gemeindevorstehungen ur d k. k. Gendarmerie- Posten-Commandeu werden demnach angewiesen, die bezüg ­ lichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Rich ­ tung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde auf ­ geführt erscheint, seiner Stellung-pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. , Ueber ein positives Ergebnis ist bis 1. Juni 1892 anher zu berichten. Steyr, 28. März 1k 92. Z. 3780. An sämmtliche Hemeinde - Workeßungen und k. k. Hendarmeriepoken-Gommanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Josef Dworak. Laut des Erlasse der v. k. k. Statthalterei in Linz vom 22 März 1892, Z 4227/IV, hat die k. k Statthal- terei für Mäbrea um die Veranlassung der Ausforschung des am 5. Juin 1870 in Mödritz im Bezirke Brunn ge ­ borenen, in Studein im Bezirke Dotfchitz heimatberechtigten Josef Dworak, welcher zur Stellung bisher nicht erschienen ist, anqesucht. Dessen Eltern Johann und Anlonie Dworak, Fabriks- taglöhmr, sind kurz nach der Geburt des erwähnten Stel ­ lungspflichtigen mit diesem von Mödritz unbekannt wohin abgereist. Weitere Daten konnten nicht beigebracht werden. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden angewiesen, die bezüglichen Nach- sorschunaen u. zw. insbesondere in der Richtung zu pflegen, od der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungs- pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis ist bis 1. Juli 1892 anher zu berichten. den allgemeinen öffenilichen Krankenanstalten Tirols, mit Ausnahme jener in Innsbruck, für das Jahr 1892. Im Einverständnisse mit dem Tiroler Landesausschusie werden die täglichen . Velpflegsgebüren für die allgemeinen öffentlichen Kronkenonstalien Tirols, mit Ausnahme jener in Innsbruck, mit den gleichen Betrüben für das Jahr 1892 bemessen, mit welchen dieselben mit der StaUhalterei - Ver ­ ordnung vorn 4. Jänner 1891, Z. 154, L. - G. u. V.-Bl. Nr. 3 festgesetzt worden sind. Die Taxe für das allgemeine Krankenhaus in JnnS- bruck wird nachträglich bekannt gegeben werden. Steyr, am 29. März 1892. Z. 3516. An sämmtliche Gemeinde - Jorsteyungen. Berpflegsgebüren in -er öffentlichen Krankenanstalt Mährisch-Ostran. Laut der Note der k. k. mährischen Stattbalterei vom 25. Februar 1892, Z. 5886, wurden im Einvernehmen mit dem mährischen Llndesausichusie die Verpflegstaxen m der allgemeinen öffentlichen Krankenanstall in Mährisch- Ostrau für das Jahr 1892 für die H. Classe mit 2 st. und für die III. Clasie mit 95 kc. per Kopf und Tag festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasies der hoh>n k k. Statthaltern in Linz vom 8. d. M.,. Z. 3504/11, in die Kenntnis aetetzt. Steyr, am 29. Man 1892. Amtserinnerung. Jene Ortsschulräthe, welche infolge der hierämtlichen Erlässe vom 18. und 27. Februar 1892, Z. 208 und 247 (A.-Bl. Nr. 3 und 9), die estehunqskosten für die Ver- L ordnungsbläner des b. k. k. ob.-öst. Landesichulrathes noch nicht eingezahlt hab»m, werden hwmit erinnert, die Anher- sendung dieser Kosten nunmehr zuverlässig binnen 3 Tagen zu bewerkstelligen. K. k. Bezirksschirlratff Kteqr am 30. März 1892. Steyr, am 28. März 1892. Z. 3515. U» sämmtlillie Oemeiaile-VorsteliMgm. Berpflegsgebüren der öffentliche» Krankenauffalten Tirols. Zufolge Erlasies der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4 März 1892, Z 3881, wird den Gemeindevorstehungen eine Abschrift der Verordnung der Statthalterei in Innsbruck vom 8. Jänner d. I., betreffend die Berpflegsgebüren in den tirolerschen Krankenanstalten, zur Kenntnis gebracht. Verordnung des k. k. Statthalters vom 8. Jänner 1892, Z. 30.860, betreffend die Bemessung der täglichen Berpflegsgebüren in Z. 699M. Ämtserintterilltg. Die Gemeinde-Vorstehungen Aichach, Garsten, Gleiuk, Bad Hall, Kremsmünster Markt, Pfarrkirchen, Ried, Sip- bachzell, Allhaming, Kemalen, Pucking und Weißkirchen wer ­ den erinnert, den sub. hä. Z. 30 vom 5. Jänner l. I. hinausgegebenen Erlass (Verzeichnis), betreffend Vormerkung der mit Abschied entlassenen Mannschaft m den dortigen Sturmrollen nunmehr sofort anher in Rückvorlage zu bringen. Steyr, am 26 März 1892. Der k. k. Bezirkshauptmann: Hugo R. a. Hebenstreit. Redaction und Verlag der k. i. Be-irkshauptmauuschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei iu Steyr.

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