Amtsblatt 1892/13 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 31. März 1892
Ämt8- 1 Steyr, am 31. März 1892. Z. 3841. An sämmtliche Gemeinde - Dorstetjunqen und k. K.Gendarmerie-Mäen-Gommanden. Ueberwachung der Steinbrecher rc. hinsichtlich des Bezuges von Sprengmilteln. ES sind wiederholt Fälle vorgekommin, dass Berg arbeiter die ihnen zu Sprengungen anvertraulen Spreng- mittel veruntreut und dieselben Steinbrechern, Brunnen- gräbern rc verkauft haben, welche dieselben zu ihren Ar beiten, resp. Sprengungen verwendet haben. Um derartige Verschleppungen von Sprengmilteln möglichst hintanzuhalten, Werden infolge hoben Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. März l. I., Z. 3765, und des Statt halterei Erlasses vom 25. März l. I., Z. 648/^rä8., oie Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten Com- manden aufgefordert, darüber zu wachen, dass die Stein brecher, Brunnen macher und ähnliche mit Spreng- miUeln arbeitende Unternehmer, insbesondere, wenn die selben in der Nähe von Bergwerken ihren Aufenthalt haben, beziehungsweise ihr Gewerbe betreiben, die von denselben verwendeten oder zur Verwendung gelangenden Sprengstoffe in vorschriftsmäßiger Weife gut Grund emgeholter behörd licher Bezugs-Documente (ßß 99 und 115 der Spreng- Mittel-Verordnung vom 22. September 1883, R.-G.-Bl. Nr. 156) von den concesslvmerten Sprengmuiel-Fabrikanten, resp. Verschleißet« beziehen. St ehr, am 29. März 1892. Z. 3870. ------------------ Än alle Gemeinile-VorsteliMgen. Betreffend die Rücksendung der Sturmrollen. In Gemäßheit des Punktes 35 der Vorschrift, be treffend die Organisation des Landsturmes, werben den Ge meinde-Vorsehungen unter Einem die Sturmrollen lammt den von einigen Gemeinden vorgelegten Beilagen zur Ver wahrung und ferneren Evldentführung rückgesendet. Sämmtliche auf das heurige Landsturm-Operat bezug- hobenden Ac.en sind sorgsam aufzubewahren, da dieselben die Grundlage für das spätere StellungS-Operat bilden. Die Erhebungen bezüglich der allsälllgen noch gänzlich Unbekannten sind eifrigst sortzusitzen und deren Resultat lallweise bisher bekannt zu geben. Steyr, am 28. März 1892. Z. 3621. KammlMgsbeiMigMg. Die hohe k. k. Staithaltecei in Linz hat laut des Erlasses vom 20. März 1892, Z. 678/kr., dem Asylvereine für arme kranke Kinder in Jschl die Bewilligung ertheilt, zu Gunsten des zu erbauenden „Kaiser Franz Josef-Kinder- HospizeS in Sulzbach bei Laufen" eine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich bei bekannten Wohlthätern mit Ausschluss der Sammlung von Haus zu Haus in der Zeit vom 1. April bis Ende September 1892 vornehmen zu bürien. Als berechtigte Sammlerin wurde vom Vereine Maria Jandeg namhaft gemacht. Derselben wurde ein Cert'ficat mit dem Bemerken ausgestellt, dass sie das Certisicat vor Beginn der Sammlung in einem Bezirke der politischen Bezirksbehörde zur Vidierung vorzuleqen hat. Steyr, am 22. März 1892. Z. 3773. Rn «sie liMMMgm Pfarrämter aiul Gemeiaäe - Aorjtelmagm. Bewilligte Sammlung. hat Das hohe k. k. Ministerium iür Cultus und Unterricht laut des Erlasses vom 3. März d. I., Z 4163, im Einvernehmen mit dem hohen k. k Ministerium des Innern der serbischen griechisch-orientalischen Kirchengemeinde in Wien die mit dem hohm Erlasse vom 19. März 1891, Z. 4837 (StatlhaUerei-Jntimation vom 8. April 1891, Z. 958 ?r.), ertheilte Bewilligung zur Sammlung freiwilliger Beiträge für die innere Ausstattung des Kirchen- und Schulgebäudes in Wen in Oberösterreich für die Zeit bis 30. Juni 1892 verlängert. Infolge Erlasses des hohen k. k. oberösterreichischen Statthaltereiprüsidiums Vom 23. März I. I., Z. 66O/krä8., setze ich hievon die h^chwürdigen Pfarrämter und Gemeinde- Vorstehungen mit Beziehung aus den hcerämtlichen ErlasS vom 11. April v. I., Z. 4229, Amtsblatt Nr. 15, in die Kenntnis. Steyr, am 28. März 1892.
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