Amtsblatt 1892/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. März 1892
Z. 3583. An sämmtliike Oemeiaste-Aorsteliaagea aast k. k. Geastarmerie-Posten-Commaasten. In dem Orte Sierning wurde ein hochgradig wuth- verdächtiger Hund erschossen und bei den amtlichen Er hebungen als solcher erkannt. Dieser Hund war mittelgroß, langhaarig, schwarz braun gefärbt, mit einem lichtgrauen Streifen über den Nasenrücken, mit lichtgelben Pfoten und lichtgelber Färbung am Bauche, Männchen, circa 5 Jahre alt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden zur Darnachachtung und mit dem Auftrage in Kenntnis, dass, nachdem Provenienz des Hundes nicht ermittelt werden konnte, nachzuforschen ist, ob dieser in Orten der Gemeinde herumziehend und mit anderen Hunden raufend und selbe beißend gesehen wurde. Im Bejahungsfalls ist umgehend näher zu berichten. Steyr, 19. März 1892. Z. 3517. Air sämiMlke Geiiremste-AorstckMM. Nr 4147/1 Kundmachung betreffend die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige mit der Verordnung des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, R.-G.-B. Nr. 140 und vom 24. April 1880, Z. 1194, vorgeschriebene Prüfung aus dem Hufbeschlage wird am 16. und 17. Mai 1892 von der oberösterreichischen PrüfungS- comission sür die Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs der Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe eines Hufschmied- Gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief über das ordnungs mäßig erlernte Hufschmiedhandwerk und dem Arbeitszeugnis (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgeselle (tz 6 der citierten hohen Ministerial- Verordnung) bt legten Gesuche bis zum 25. April 1892 bei der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. oberösterreichische Slatthalterei in Linz einzusenden. Ltnz, am 17. März 1892. Der k. k. Statthalter: Puthou m. x. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Er e lasses der hohen k. k. Statthalterei vom 17. März 1892, Z. 4147/1 zur alsogleicher allgemeinen Verlautbarung und Verständigung der ungeprüsten Hufschmiede mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, dass die nach dem Jahre 1883 ausgefertigten Lehrzeugnisse durch die Ge- nossenschafts-Vorstehung der Hufschmiede zu bestätigen sind. Steyr, am 20. März 1892. Z. 3379. An sämmtliche Gemeinde - Worlteßungen und k. k. Gendarmeriepoken-Gommanden. Mit Bezugnahme aus den hohen Statthalterei-ErlasS vom 7. September 1891, Z. 13.224, h. a. Erlass vom 12. September 1891, Z. 10 300, Amtsblatt Nr. 37, zur Kenntnisnahme und allgemeinen Verlautbarung. Z. 3939/1. Kundmachung. Laut dem Ausweise der königlichen Landesregierung für Croatien-S'aoonien über den Stand der Thierseuchen ist die Maul- und Klauenseuche daselbst erloschen. Die k. k. oberösterreichische Statthaltern findet demnach das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 7. September 1891, Z. 13.224, erlassene Verbot der Einsuhr von Klauen- thieren nunmehr aufzuheben und die Einfuhr und den Ein- trieb von L iederkäuern und Schweinen aus Croatien - Sla vonien nach Oberösterreich unter Beobachtung der für den Viehverkehr bestehenden Vorschriften wieder zu gestalten. Hiedurch wird das mit der hierämtlichen Verordnung vom 16. Jänner 1892, Z. 755, erlassene Verbot der Ein fuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Bosnien und der Herzegowina nach Oberösterreich nicht berührt. Uon der k. k. odeeösterreichischen Statthafteres. Linz, am 12. März 1892. Der k. k. Statthalter: Puthon. Steyr, am 17. März 1892. Z. 3456. An ilie Gemeinste - VorsteliMgea. Zufolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthalterei in Linz vom 17. März l. I., Z. 4105/1, werden die Herren Josef Danzmair und Georg Lahner, Ausschussmitglieder des oberösterreichischen Fischerei-Vereines, mit der Vornahme der vom hohen k. k. Ackerbau-Ministerium dem oberösterreichischen Fischerei-Vereine übertragenen Jn- spicierung der Fischwässer währ-nd der diesjährigen Huchen- laichzeit betraut. Die Vornahme dieser Jnspection ist entsprechend zu verlaulbaren. Steyr, am 18. März 1892. Z. 3511. Äil stie Gemeinste - Vorsteknngen Nsstiasti, Gleink, 8t. Mristi, Garsten, Ternberg, Losen- steia, Keistiramag, Großraming aast Meyer. Die nachfolgende Kundmachung der hohen k. k. Statt« Halterei in Linz ist den etwa m der Gemeinde sesshaften Schiffahrtstreibenden zur Kenntnis zu bringen. Z 39ii/vl Kundmachung. Laut der Note der k. k. niederösterreichtschen Statt halterei vom 10. März 1892, Z. 14401, werden die dies jährigen Brückenschlag-Uebungen des in Klosterneuburg statio nierten 5. Pionnier-Feld-Bataillons am rechten Donauufer
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