Amtsblatt 1892/12 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 24. März 1892

Steyr, am 24. Mär; 1892. ^rl Z. »07/B^Sck.-R. Ä» sämmtliiki! OrtMulrMe. Von der mit hohem Erlasse des k. k. Landesschul- rathi« »»'in 7. d. M. Z. 469, festgesetzter Armenschulbücher- Quot, >üi den Echulbezirk Steyr pro 1892/93 per 325 fl. 3-1 ki entfällt auf die Schule: Allhaming 4 fl. 17 kr. ; Aschoch 6 fl. 16 kr.; Brunnbach 2 fl. ; Christkmdl 6 fl. 86 kr. ; Damtmch 5 fl. 50 kr.; D'etach 7 fl. 4 kr.; Eberstallzell 7 sl. 12 kr. ; Egendors 2 fl. 94 kr.; Gaflenz 6 fl. 80 kr. ; barsten 10 fl. 30 kr.; (Hleink 8 fl. 26 kr.; Großraming li sl 30 k .; Bad Hall 5 fl. 92 kr.; Harhagen 5 fl. 50 kr. ; nuiien 9 fl. 52 kr. ; Kirchberq 5 fl. 43 kr. ; Kleinraming i st 90 kr.; Kremsmünster 9 fl 28 kr. ; Krühub 3 fl. 50 kr.; Klemreiflmg 5 st. 80 kr. ; Lausa 8 fl. 26 kr. ; Losenstein 8 fl. 90 kr. ; Maria Laah 2 fl. 80 kr.; Mühlbach 3 fl 60 kr. ; St. Marien 8 fl. 26 kr.; Neuhofen 7 fl. 32 kr. ; Nenstift 8 fl. 82 kr. ; Pfarrkirchen 7 fl. 22 kr.; Pucknig 4 fl. 52 kr.; Reichraminq 11 fl. 22 kr.; Ried 8 fl 87 kr. ; Rohr 3 fl. 82 kr. ; Sterning 19 fl. 54 kr.; Sierninghosen 11 fl. 87 kr. ; Sipbuchzelt 6 fl. 62 kr. ; Ternberg 8 st. 77 kr. ; Thanstetlen 8 fl. 22 kr.; Trattenbach 4 fl. 42 kr.; St. Ulrich 6fl 32 kr.; Unterlaussa 3 fl. 87 kr.; Wariberg 9 fl. 57 kr.; Weich- stetten 2 fl. 77 kr.; Weißkirchen 4 fl. 87 kr.; Meyer 16 fl. 57 kr. ; Wvlfern 7 fl. 52 kr. Summe 325 fl. 34 kr. Die Ortsschulräthe werden angewiesen, zuverlässirch binnen 3 Tagen die genau dcn entsprechenden Beträgen angepassten Änspruchsschreiben einzudringen, damit recht ­ zeitig die nothwendigen Armenbücher erwirkt werden können. Beispiel: Brunnbach 2 fl. 2 Stück kl. Katechismus n 6 kr. ----- 12 kr. 1 „ Auszug aus gr. Katechismus 16 „ 1 „ Frbel ....................................... 25 „ 1 Lesebuch II. Theil . . . 36 „ 1 „ „ III. Theil ... 65 „ 1 „ I. Sprachbuch .... 8 „ 1 „ 2. „ ..... ,12 „ 1 „ 3. „ ... . . 26 „ Summe . . 2 st. — kr. tl. ü. Kexirksschulrath Steyr, am 21. März 1892. „Das k. und k. eigene Regiments-Commando wird in letzterer Zeit mit einlangenden Waffenübung- - Gesuchen geradezu überschwemmt. Vielen dieser Gesuche mangelt nicht nur die im § 38:5, letzter Absatz der Webrvorschriften 2. Theil — welche Bestimmung auch auf eine Verlegung der Waffenübung auf eine srühere Periode analoge Anwendung findet — vorge ­ schriebene Bestätigung der Nothwendigkeit der Verlegung der Waffenübung seitens der politischen Bezirks - Behörden, son ­ dern auch die jener Gemeinde-Vorstchungen, bei welchen die bezüglichen Gesuche eingebracht wurden. Da dem Regiments-Commando die Verhältnisse der Gesuchsteller nicht bekannt sein können und deshalb nicht zu beurtheilen vermag, ob der Bittsteller der anqestrebten Be- günstlgung würdig ist, hat dasselbe eröffnet, dass in Hinkunft derlei Ansuchen, welchen die behördliche Bestätigung fehlt, nicht nur nicht berücksichtigt werden, sondern auch nur zur Vorlage behufs Entscheidung überhaupt nicht geeignet sind. Hievon wird mit cem Bemerken die Mittheilung ge ­ macht, dass von nun an alle auf die Verlegung der Waffen- Übung auf das Frühjahr bezughabenden Gefache, welche aus irgend einem Grunde vom dortigen Amte nicht befürwortet werden können, schon von hier aus abweislich beschieden werden." Diesem nach werden die Gemeinde-Vvrstehungen be ­ auftragt, nur solche Gesuche für die Folge nur in jenen Fällen in Vorlage zu bringen, in denen wirklich die unbe ­ dingte Nothwendigkeit des Bittstellers bei Hause dringend ge ­ boten ist, welchen auch sodann die bezügliche Bestätigung h. a. beigefügt wird, während allm übrigen Gesuchen, bei welchen seitens der Gemeinde - Vorstehungsn am Schlüsse der ­ selben die bezügliche, die dringende Nothwendigkeit des Bitt ­ stellers bestätigende Klausel fehlt, von hieraus ohne jeder Befürwortung den betreffenden Truppenkörpern überreicht werden. Schließlich werden die Gemeinde-Vorstehungen auf die Slempelung der Gesuche nebst Anlagen, und zwar erstere mit 50, letztere aber mit je 15 kr. Stempel, mit dem Beisätze aufmerksam gemacht, dass mangelhaft gestempelte Gesuche sammt deren Beilagen schon h. ä. ohne Rücksicht notioniert, und sodann die betreffenden Bittsteller wegen Gefälls- Uebertretung empfindlich bestraft werden würden. Z. 640/ L- An sümiilMchr Gemeinde - Jorsteyungen. I'»s k u. k Ersatz-Bataillons-Cadre-Kommando des lnsanlen. Regiments Nr. 14 in Linz hat mit Zuschrift Rr >94/'l lt < ' vorn 15. d. M. Folgendes anher mugetheilt. Steyr, am 21. März 1892.

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