Amtsblatt 1892/9 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 3. März 1892
2 Laufbahn, welche demselben dann nur in ganz au-nahmS- j dieses Individuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, weisen Fällen durch die in den Bestimmungen der gedachten Ministerial-Verordnungen vorgesehenen besonderen Ministerial- . Bewilligungen zugänglich gemacht werden können. Die zur sanitätspolizeilichen Ueberwachung der Apotheken berufenen politischen Behörde und deren Amtsärzte sind dafür verantwortlich, dass nur solche Candidaten der Phar macie als Lehrlinge und Gehilfen in Apotheken Aufnahme finden, welche hiezu die gesetzliche Qualification besitzen, und dass dieselben auch nur innerhalb des vorschriftsmäßigen Wirkungskreises zum Hilfsdienste in Apotheken verwendet werden. Die hie und da vorgekommene provisorische Auf nahme und Verwendung von Candidaten als Lehrlinge oder Gehilfen in Apotheken bei mangelhafter Qualification gegen nachträgliche Beseitigung der Mängel ist unstatthaft und gegen einen derartigen, zur Umgehung der bestehenden Vor schriften führenden Missbrauch mit aller Strenge einzuschreiten. Steyr, am 24. Februar 1892. Z. 2268. An all« Gemimle - VorstckmlM nnil k. k. Genckarmene-Poslen-Eommanilen. Ausforschung -es Martin Kumpfmüller. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Rohrbach ist über das Ersuchen der Gemeinde - Vorstehung in Schlägl vom 8. Februar 1892, Z. 87, unterm 10. Februar 1892, Z. 1616, um die Ausforschung des Martin Kumpfmüller eingeschritten. Derselbe ist zuständig nach Schlägl, Maurer, bisher in St. Peter wohnhaft, hat sich vor vier Wochen unter Rücklassung seiner Gattin und von vier Kindern, die jetzt der Heimatsgemeinde zur Last fallen, unbekannt wohin entfernt. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 16. Februar 1892, Z. 2414/11, weise ich die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Commanden an, nach dem Verbleiben des Vorgenannten zu forschen und ein etwaiges positives Resultat der Erhebungen anher anzu- zeigen. Steyr, am 24. Februar 1892. Z. 2543. Nn sämmtliike Eemeinile-Aorsteknngen niul Kpitals - Aerwaknngen. Warnung vor dem Spitals - Frequentanteu Franz Häßler. Laut eines Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Judenburg an die k. k. steiermärkische Statthalterei hat der nach Weißkirchen zuständige, 63 Jahre alte Franz Häßler seit längerer Zeit die Landessiechenanstalt verlassen, treibt sich bestimmungslos herum und hat seiner Heimatsgemeinde hiedurch wiederholt Kosten verursacht. Da zu befürchten steht, dass derselbe Krankheiten simulierend fich in Spitälern üufuehmen oder aus Kosten seiner Zuständigkeitsgemeinde Vorschüsse verabreichen lässt, werden die Gemeinde-Bor- stehungen und Spitals-Verwaltungen aus das Vorkommen demselben keinerlei Vorschüsse oder Geldunterstützungen auS- zufolgen, beziehungsweise den Genannten vor ärztlich sicher- gestellter Nothwendigkeit nicht in Spital-pflege aufzunehmen, vielmehr zu weranlaffen, dass derselbe im Betretungsfalle der schubpolizeilichen Behandlung unterzogen werde. Steyr, am ^7. Februar 1892. Z. 3544. An sämmtliche Gemeinde - Zkorkeyungen und k. k. Hendarmerieposten-Gommanden. Warnung vor dem Unterstü-ungswerber Franz Uler. Laut eines Berichte- der k. k. Bezirkshauptmannschaft Cilli an die Vorgesetzte Landesbehörde zieht der im Jahre 1872 geborene, in Fraßlau zuständige Tischlergehilfe Franz Uler beschäftigungslos herum und lässt sich auf Kosten feiner Heimat-gemeinde feiten- der jeweiligen Aufenthalts gemeinden Reiseunterstützungen verabfolgen. So nahm er in der Zeit vom 9. bis 15. December v. I. bei den Ge meinden Vdckla druck, Linz und Wien Reiseunterstützungen im Gesammtbetrage von 7 fl. ö. W. in Anspruch, deren Ersatz von der Heimatsgemeinde begehrt wurde. Nachdem der Genannte durch sein Treiben der Ge- s meinde Fraßlau bedeutende Kosten verursacht, so werden die Gemeinde-Varstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Com manden zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Februar 1892, Z. 2564/11, auf das Vor kommen dieses Individuums mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben in Zukunft keine Reiseunterstützungen zu verabfolgen, vielmehr im Betretnngsfalle seine schub- polizeiliche Behandlung zu veranlassen. Bemerkt wird noch, dass der Genannte von mittlerer Statur ist, ein volles Gesicht, graue Augen, schwarze Augen brauen und Haare, eine proportionierte Nase und Mund und kein besonderes Kennzeichen hat. Er spricht deutsch und slovenisch, leidet an Fraisen und hat ein Arbeitsbuch der Gemeinde Fraßlau (Duplicat) vom 26. Februar 1891, Z. 135. Steyr, am 27. Februar 1892. Z 2436. An ckie Gemeiacke - VorstekMgen. BerpflegungSkosten -er öffeutlicheu Krankenanstalt Bäru in Mähren. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 17. d. M., Z. 2529/11, wurde laut der Mittheilung der k. k. mährischen Statthalterei vom 30. Jänner 1892, Z. 3635, im Einvernehmen mit dem mährischen Landes ausschusse die Verpflegstaxen in der öffentlichen Kranken anstalt in Bärn für das Jahr 1892 für die II. Classe mit 1 fl. 60 kr. und für die III. Classe mit 95 kr. per Kopf festgesetzt, wovon ich die uis setze. emeinde-Vorstehungen in Kennt Steyr, am 24. Februar 1892. Der k. k. Bezirkshauptmanu: Hugo R. o. Hebeuftrett. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmameschast Steyr. — Haa-'sche Buchdruckerei iu Steyr.
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