Amtsblatt 1892/7 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 18. Februar 1892
3 sanitätspolizeilicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Krank heit handelt, in eben derselben Weise, wie bei dem Vor kommen von Blattern, persönlich zu intervenieren haben. In den in 2 erwendung stehenden Drucksorten zur wöchentlichen Berichterstattung ist daher eine eigene Rubrik „Varicellen" einzutragen und falls solche Fälle vorkommen, auch jederzeit bei denselben anzulühren, ob die Erkrankten geimpft find oder nicht. So oft gleichzeitig mehrere der obigen Erkrankungen auftreten ist, sofort anher die Anzeige zu erstatten. Steyr, am II. Februar 1892. Z. 1841. Au sämmtliike Oememcke-AorstckMgm mul k. k. Omilarmerie -palim - EommMtlm unter Bezugnahme auf den Statthalterei - Eclass vom 6. Jänner 1892, Z. 8 und 242/l, intimiert im h. ä. Amtsblatts Nr. 2 mit Eklats vom II. Jänner 1892, Z. 388, zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in der ortsüblichen Weise. Z 1988/1, 1892 Kundmachung. betreffend die Bieheinfuyr aus Salzburg. Die k. k. Landesregierung in Salzburg hat unterm 2. Februar 1892, Z. 1132, nachstehende Kundmachung er lassen : Im Hinblicke auf den derzeitigen günstigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Lande Salzburg und in den Nachbarländern werden hiemit auch die mittelst Kundmachung vom 29. December 1891, Z. 11.982, diesbezüglich noch ver fügten veterinär-polizeilichen Maßnahmen außer Kraft gesetzt. Demgemäß findet die k. k. oberösterreiche Statt halterei die mit den hierämtlichen Kundmachungen vom II. October 1891, Z. 14.899 — 15.026/1, und vom 6. Jänner 1892, Z. 8 und 242/1, bezüglich des Kronlandes Salzburg erlassenen Verkehrsbeschränkungen mit Wiederkäuern und Schweinen aufzuheben und sämmtliche aus diesem Anlässe verfügten veterinär-polizeilichen Maßnahmen außer Wirksam 7 keil zu setzen. Uon -er k. k. oberösterreichi scheu Statthalterei Linz, am 6. Februar 1892. Der k. k. Statthalter: Puthou. Steyr, am 12. Februar 1892. Z. 196/B.-Sch.-R. Nil ilie Dieselben werden hiemit aus die Verordnung des hohen k. k. Lanoesschulrathes vom 15. Jänner l. I., Z. 3729, .-Bl. des k. k. Landesschulrathes Nr. I 6L 1892, betreffend 2t die Führung und Verabfolgung der Schulnachrichtenbücher, zur genauen Darnachachtung aufmerksam gemacht. Steyr, am 14. Februar 1892. Z. 4840. An sämmtlicke Gemeinile-Aorsteknngen. Namensänderung eines Wiener Spitales. Laut der Mittheilung der k. k. niederösterreichischen Statthalterei vom 30. Jänner 1892, Z. 75I/?rLs., haben Seine k. und k. Apostolische Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 23. Jänner 1892 allergnädigst zu ge statten geruht, dass das Kaiser Franz Josef-KrankenhauS im XlV. Wiener Gemeindebezirke (Rudolfsheim) in Hinkunft die Bezeichnung „Kaiserin Elisabeth-Spital" führen dürfe. Hievon werden die Gemeinde-Berstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthaltecei in Linz vom 6 d. M., Z. I833/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 11. Februar 1892. Z. 1330 An sämmtliche Gemeinde - Dorstehungen. Ausforschung eines Stelluugspflichtigen. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Jänner 1892, Z. 1252/V1, hat die k. k. Landesregierung für Schlesien um die Veranlassung der Ausforschung des am 27. Mai 1869 in Jstebna im Bezirke Teschen geborenen und dahin zuständigen Paul Lupilzowiec, welcher von der Stellung bisher ungerechtfertigt ausgeblieben ist, angesucht. Derselbe hat im Jahre 1888 seine Heimat verlassen und ist teither unbekannten Aufenthaltes. Sonstige nähere Daten liegen diesfalls nicht vor. Die Gemeinde-Vorstehungen werden demnach angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellunqspflichtigen einer Ge meinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis I. April 1892, anher zu berichten. Steyr, am 12. Februar 1892. Z. 1839. A» sämmtliike Oemeimle - VoHekilltgkit. Infolge Note des oberösterreichischen Landesausschusses vom 26. Jänner 1892, Z. 1201, wurden den Gemeinde- Vorstehungen über Anstrag des hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 5. d. M., Z. 1522 — 1695/11, die Tarife in den öffentlichen Kranken Anstalten Oberösterreichs bekannt gegeben. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken- und ohlthätigkeitsanftalten Oberösterrerchs bestehenden Verpflegs- gebüren per Kopf und Tag für das Jahr 1392. Oeffentliche Krankenanstalt in Linz 85 kr., mit Zu stimmung der k. k. oberösterr. Statthalterei doto. 16. Decem ber 1885, Z. 15.487, vom 1. Jänner 1886 an; Jschl 70 kr. ; Schärding 70 kr.; Vöcklabruck 63 kr., laut L.-A.-Z.2815 vom 22. März 1887 vom I. April 1887 an; Windisch garsten 60 kr. L Landesgebäranstalt in Linz: I. Classe 2 fl., 2. Classe I fl. 50 kr., 3. Classe I fl. Kinder 20 kr. täglich. Für aus dem Anstaltsvorrathe den austretenden Müttern mit gegebene Kinderwäsche find die Gestehungskosten dem LandeS- fonde zu ersetzen. Landesirrenanstalt in Niedernhart bei Linz: 1. Classe 2 fl., 2. Classe I fl. 40 kr., 3. Classe 90 kr. Steyr, am 12. Februar 1892.
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