Amtsblatt 1892/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Februar 1892
der Ministerial - Verordnung vom 1. Mai 1866, R.-G.-Bl. Nr. 54, verboten, weil die vom Landes-Sanitätsrathe vor- genommene chemische Untersuchung ergeben hatte, dass dieses Haarfärbemittel bleihaltig ist. Zufolge Eclaffes der hohen k. k. Stattbalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 1686/V, ist auf den Vertrieb diese- Mitlels zu achten und falls selbes im Verkehre vorgesunden Werde, zu confiscieren und anher die sofortige Anzeige zu erstatten. Steyr, am 8. Februar 1892. Z. 1400. An sämmtliche Gemeinde - Workehungen «nd K.K.Gendarmerie-Foken-Gommaiiden. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Die k. k. Landesregierung in Kärntsa hat bei der hohen k. k. Statthallerei in Linz um die Ausforschung des am 23. M?'rz 1870 zn Buchen, Gemeinde Piusdorf, Bezirk Gmunven, gebvrnen, nach Sittich in Kärnten zuständigen Matthias Kernmayr, ehelichen Sohnes des Anton Kern« mayr und der Rosalia, geb. Meier, welcher im vorigen Jahre zur Stellung nicht erschienen ist, angesucht. Der Vater des Genannten war zur Zeit der Geburt des Sohnes Hutmacher in Buchen, welchen Ort er anfangs der I870ec Jahre verließ, ohne jedoch seither in seine Heimat zurückzukehren. Aller Wahrscheinlichkeit nach dürften sowohl die Eltern als der st llungspfllchtige Sohn bereits verstorben sein, weil für kein Mitglied der Familie jemals ein HeimatSdocument m Anspruch genommen wurde, und weil auch in anderer Weise niemals eine Mittheilung an die Heimalsgemeinde einlangte, was im Falle des Lebens eines oder des anderen Familiengliedes kaum möglich sein Würde. Zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthallerei in Linz vom 27. Jänner 1892, Z. 1073/IV, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k k. Gendarmen« - Posten Commanden demnach angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen ins- besonders in der Richlu ig zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde angeführt erscheint, seiner Stellun ^Pflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Resultat ist bis I. April l. I anher zu berichten. Steyr, am 6. Februar 1892. Z. 1541. Än ilie Mememile - AorßeliMgm. Der niederösterreichische Gewerbeverein und die Direktion des k. k. technologischen Gewerbe-Museums haben überein stimmend den Beschluss gefasst, ein „Museum der Geschichte der österreichischen Arbeit" zu gründen, welches die Bestim mung haben soll, die historische Entwicklung der Technik des gewerblichen Schaffens in diesem Staatsgebiete darzüstellen, zu zeigen, welchen Antheil unser Vaterland an der Entwick lung der verschiedenen technischen Versahrungsarten ausweisen kann, welche neue Erfindungen und Verbesserungen technischer Art hier entstanden sind, und welche ausländischen Erfindungen bei uns weitere Pflege und höhere Entwicklung erfahren haben. Laut des bezüglichen Exposüs des Präsidiums deS n.-ö. Gewerbevereines beschloss das mit den vorbereitenden Schritten für die Gründung des „Museums der Geschichte der österreichischen Arbeit" betraute Comitö, die Aufmerk samkeit zunächst aus die folgenden Gruppen, welche in dem gedachten Museum in erster Linie berücksichtigt werden sollen, zu lenken, u. z^.: 1. Chemie, Nahrungs- und Genussmittel-Industrie 2. Textil- und Bekleidungs - Industrie ; 3. Leder-, Rauhwaren- und Kautschuk-Industrie; 4. Holzindustrie; 5. 6. 7. 8. 9. 10. Stein- und keramische Industrie ; Metall-Industrie; Maschinenbau- und Jngenieurwesen ; iffenschaftliche und chirurgische Instrumente * Elektrotechnik; Musikalische Instrumente ; 11. Papier-Industrie und graphische Künste; 12. Kurzwaren. Es wird aber beabsichtigt, Gegenstände aller Art, sei es Werkzeuge, Modelle, Maschinen, Apparate, wie auch Produkte der österreichischen Industrie, welche für die e- schichte der Entwicklung der österreichischen Arbeit auf tech nischem Gebiete von Bedeutung sind, in einer systematisch geordneten, möglichst vollständigen Sammlung zu vereinigen. Die Sammlungsobj cte werden Ankaufs-, leih- oder geschenk- weise beigeschafft. Der Erfolg der bisherigen Bemühungen des Grün dungs - Comiivs ist ein solcher, dass schon in nächster Zeit die Verwirklichung des gedachten, sowohl vom Standpunkte der technischen Belehrung und Forschung, w e aus patrio tischen Rücksichten der regsten Förderung würdigen Gedankens zu erwarten ist. Es ist dies um so mehr der Fall, als diesem Unter nehmen auch die besondere Allerhöchste Unterstützung zur Seite steht, wie die allergnädigste Bewilligung eines bedeu tenden Beitrages aus der Allerhöchsten Privatcasse zur Errichtung des gedachten Museums beweist. Das Präsidium des niederösterreichischen Gewerbe- Vereines und die Direktion des k. k. technologischen Gewerbe- Museums haben sich auch an das hohe k. k. Handels- Ministerrum mit der Bitte um wohlwollende Förderung der Bestrebungen zur Gründung des in Rede stehenden Museums gewendet. Zufolge des Erlasses des hohen k. k. Handels-Mini steriums vom 13. Jänner 1892, Z. 30.3^2, und Statthalterei- ErlaffeS vom 30. Jänner l. I., Z. 1365/l, werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, die im Gemeindegebiete bestehenden gewerblichen Corporationen, besonders solche, die sich aus der Vergangenheit der genossenschaftlichen Organi sation bis in tie Gegenwart erhalten haben, auf die Tendenz des zu errichtenden Museums aufmerksam zu machen und sie einzuladen, diesem Museum, sei es geschenk oder leihweise, historisch merkwürdige Gegenstände, Werkzeuge, Bilder, Em bleme, Urkunden u. dgl., welche sich auf die Geschichte des technischen Schaffens beziehen, zur Verfügung zu stellen. Ueber das Ergebnis der diesbezüglich getroffenen Ver anstaltungen wollen die Gemeinde-Vorstehungen eventuell unter Anschluss der betreffenden Erklärungen der einzelnen Corporationen ehestens und längstens bis 1. März l. I. anher berichten, eventuell Fehlanzeige erstatten.
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