Amtsblatt 1892/6 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 11. Februar 1892

Ämt8- der Rezirkshauplmannschafl 8leyr. Ur. 6. Steyr, am 11. Febrnar 1892. Z. 1680. All alle Oemeiacke - NarjlekiMM. Hauptttellung im Jahre 1892. Mit dem Erlasse der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. Februar 1892, Z. 1770/1 V, wurde der einvernehmlich mit dem !. und k. 14. Corps - Commando zu Innsbruck festgestellte Reise- und Geschäftsplan für die Stellunqs- Commiffionen in Oberösterreich zur Hauplstellung im Jahre 1892 hieher üdersendel. Nach Inhalt desselben findet die Assentierung im Bezirke Steyr (Land) statt wie folgt: In Weyer am 9. und 11. April, in Steyr (für den Land bezirk Steyr) am 25. u. 26. April, in Kremsmünster am 27. und 28. April 1892. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen vorläufig mit dem Beisätze verständiget, dass die im Sinne des H 43 der Wehrvorschriften, I. Theil, vorgeschriebene Kundmachung demnächst den Gemeinden zukommen wird. Diese Kund ­ machungen sind nach dem Einlangen sofort durch öffentlichen Ai»schlag unc> sonst in ortsüblicher Weise zu verlautbaren. Die Vorladung der eigenen und fremden Stellungs- pflichtigen, welche Abstellungsbewilligung haben, — für letztere werden die Stellungs - Vorladungen bieramts ausgeserliget und den Gemeinden zur Zustellung zugesendet werden, — ist dann sofort zu veranlassen. Die Vorführung der zuständigen Stellungspflich- tigen (nach aussteigender Losreihe und Altersclasse) haben am Assentorte die Herren Gemeinde-Vorsteher selbst zu besorgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden gleichzeitig ange ­ wiesen, schleunigst das Nominativ-Verzeichnis der in jeder Gemeinde zur Vorführung gelangenden Wehrpflichtl^en aller drei Altersclassen nach der aufsteigenden Losreihe zu versoffen und hieher vorzulegen. In diesem Verzeichnisse sind in der Rubrik „Anmerkung" alle jene zu bezeichnen, welche wegen Abstellungsbewilliguna, Hast, Krankheit rc. voraussichtlich nicht zur Vorführung ge ­ langen dürsten. Abschriften dieser Verzeichnisse sind von den Herren Gemeinde-Vorstehern zurückzubehalten und haben denselben aus den, Affentplatze als Verlesliste bei Vorführung der Wehrpflichtigen zu dienen. Die Vorführung der Fremden erfolgt von hier aus und zwar jeweils nach beendeter Vorführung aller Ein ­ heimischen des betreffenden Affentplotzes. Steyr, am 8. Februar 1892. Z. 1466. Air sämmtliike Oemeincke - Borstckimgm. Beschaffung von gutem Trinkwaffer. Bei dem Umstände, als e>n schlechtes Trinkwaffer viel ­ fach Anlass zu schweren Darmerkrankungen, insbesonders zu typhösen Fiebern gibt, werden die Gememde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 29. v. M>, Z. 1552/V, aufmerksam gemacht, im Sinne der ihnen im eigenen Wirkungskreise obliegenden Pflichten stets dafür Sorge zu trogen, dais jede Verunreinigung öffent ­ licher Brunnen hintangehalten werde. Um andererseits den Sanitätsorganen die Ueber- wachung dieser Brunnen zu erleichtern, finde ich mich ver ­ anlasst, die Gemeinde-Vorstehungen zu beauftragen, in dem jährlich zu erstattenden Ergänzungsbericht über die Sanitäts- verhältmffe im Anschluss an den Jahres - Sanitätsbericht auch die Zahl und Lage der dortigen öffentlichen Brunnen aufzuführen. Die Besitzer von Privatbrunnen find in geeigneter Weise auf die Gefahren verunreinigter Hausbrunnen auf ­ merksam zu machen und insbesonders die Herren Aerzte zu ersuchen, gelegentlich ihrer Krankenbesuchs in dieser Hinsicht ein Augenmerk zu haben und durch entsprechende Belehrung und Ermahnung auf die Beseitigung der Brunnenverunreinigung hinzuwirken. Steyr, am Z. Februar 1892. esahren durch 6 Z- 1674. A>i sämmtliike Oemeillllc - VorjtekMgm Mit k. k. GMllrmerie-Postm-EommMäM Mädchen-Handel aus Oesterreich-Ungarn nach dem Orient. Aus Berichten, welche dem k. u. k. Ministerium des Aeußern seitens der österreichisch ungarischen Vertretungs- behörden in Constantinopel erstattet w»Hen, geht laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 21. Jänner 1892, Z. 4943M. 1., hervor, dass der Mädchen ­ handel aus Oesterreich-Ungarn nach dem Oriente und speciell nach der türkischen Hauptstadt ungeachtet des strengen Vorgehens dieser Vertretungs - Behörden gegen notorische Kuppler, welche sich in Constantinopel aufhalten und öster ­ reichische oder ungarische Angehörige find, immer schwung- haiter betrieben wird.

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