Amtsblatt 1892/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 28. Jänner 1892

3 Diese Gauche sind bis längstens 15. Februar 1892 beim k. u. k. ElgänzundSbeznk Nr. 14 in Linz oder Nc. 59 in Salzburg einzubringen ; später einlangende Gesuche können nicht berückstchttgtigt werden. Innsbruck, im December 1891. Z. 899. Na sammtlNe Oenmillt«> - burMMM Mit k. k. Omitarmerie-Pojieil-Eommaitllm zur Kenntnisnahme und Verlautbarung nnt dem Auftrage, dass die Schlachtung ver aus Grund der ertheilten Be ­ willigungen eingeiührten Thiere strengstens überwacht werden muss. Steyr, am 21. Jänner 1892. 755/1. Kundmachung betreffend die Vieheinfuhr aus Bosnien und der Herzegowina. Laut amtlichen Mittheilungen wurde in den Eisenbahn ­ stationen Judenburg und Kntllelseld in Steiermark bei je einem Schweinestransport aus Bosnisch -Kosiajnica dieMauI- und Klauenseuche constatiert. Nachdem auch in der hiec- ländischen Eisenbahnstation Steyr in jüngster Zeit ein ver ­ seuchter Schweineiransport derselben Provenienz eingelangt ist, so findet die k. k. oberösterreichische Statthalterei zur Hintanhaltung der Einschleppung der erwähnten Seuche nach Oberösterreich Nachstehendes anzuordnen: 1. Die Einsuhr von r iederkäuern und Schweinen aus Bosnien und der Herzegowina nach Oberösterreich zur Nutzung und zum Handel ist bis aus weiteres verboten. 2. Die politischen Bezirksbehörden werden ermächtigt, von Fall zu Fall die Einsuhr dieser Thiere mit der Eisen ­ bahn zur sofortigen Schlachtung zu gestatten. Der Abtrieb derselben von der Ausladestation in die Schlachtorte darf jedoch nur bei einem vorher durch den Amtsthierarzt, Be'chauthierarzt oder einen anderen hiezu ab ­ geordneten Thierarzt festgestellten unbedenklichen Gesundheits ­ zustände erfolgen. Durch diese Verfügungen wird der Eisenbahn-Tran- sitvverkehr nicht berührt. Don -er k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Linz, den 16. Jänner 1892. Der k. k. Statthalter: Puthon. Z- 582. . . Nn sämmtlilke Oelimitcke-VorsteliMM Mit k. k. GmilarmMe-Vostea-EommMilen,. Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Jänner 1892, Nr. I9.504/1V, hat die k. k. Statt ­ halterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 22. Juli 1867 in Naitz im Bezirke Boskowitz ge- bornen Methud Zverina aus Kirch-Wiedern, im Bezirke Datschitz, Sohn der Eheleute Matthias und Barbara Zoerina, welcher der Stellunzspflicht im Jahre 1889 nicht entsprochen hat, an gesucht. Methud Zoerina ist Schuhmachergehilse, von mitttlerer Statur, hat längliches Gesicht, braune Haare und Augen, gewöhnliche Nase und keine besonderen Kennzeichen. Mitte September des Jahres 1890 war dieser Stellungspflichtige in den Eisenwerken zu Blansko in Arbeit und hat sich von dort unbekannt wohin entfernt. Ein Reisedocument ist ihm bisher nicht ausgesolgt worden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden werden demnach angewiesen, die be ­ züglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellung?vflichiiqen einer Gemeinde aufgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 10. März 1892 anher zu berichten. Steyr, am 18. Jänner 1892. Z. 583. An sämmtliche Gemeinde - Dorsteßungen. Ausforschung. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums sür LandeSverthetdigung von 7. d. M., Z. 23.960/4877 II k ex 1891 hat ein gewisser Leo» Cysser, welcher im Jahre 1892 zur Stellung in der dritten AltecSclasse berufen sein soll, sich in einem an eine Privatperson in Wien gerichteten, zur Kenntnis des k. k. Ministeriums für Landesvertheidigung gelangten Schreiben gerühmt, seine Rückstellung im Jahre 1891 durch Auswendung eines Geldbetrages von 450 fl. erwirkt zu haben. Da weder der gegenwärtige Aufenthalt des Leon Cysser, noch dessen Heimats- und Stellung - Zuständigkeit bekannt ist, so werden die Gemeinde - Vorstebuugen zufolge Erlasses der hohen k. k Statthalterei in Linz vom 12. Jänner 1892, Z. 632/lV, angewiesen, unverzüglich Nachforschungen einzuleiten, ob der Genannte in einem der dortigen Stellungs- operate verzeichnet erscheint. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 1. Februar 1892 anher zu berichten. Steyr, am 18. Jänner 1892. Z. 633. Nil säimMHe Oememlli! - AorstelmiliM mul li. li. OMarmerieHostm-EomiilMilM Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Jänner 1892, Z 344/IV, hat die k. k. Statt ­ halterei für Galizien um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1868 gebornen, in Dzwiniaczgorny im Be ­ zirke Turka heimatberechtigten Ivan Dub, Sohn des Wasyl Dub, welcher der Stellungspflicht bisher nicht entsprochen hat, angesucht. Ivan Dub hat vor ungefähr 20 Jahren die Heimat verlassen und ist seither verschollen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden demnach angewiesen, die be ­ züglichen Nachforschungen und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem der Verzeichnisse der Stellungspflichtigcn einer Gemeinde aufgesührt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestorben ist.

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