Amtsblatt 1892/3 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 21. Jänner 1892
3 aus Oberösterreich nach dem Herzogthum Salzburg auf- gehoben. Dies wird hiemit verlaulbart. Von der k. k. oberösterr. Statthalterei. Linz, am 11. Jänner 1892, Heyß w./p. Z. 432. An sämmtliche Oemeinäe-llorstefumgen. Laut des Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschast in Schärding vom 28. December 1891, Z. 11.187, ver ursacht Franz Hofstetter, geboren am 1. April 1868 in Ottershelm bei Linz, zuständig nach Nledau, Bezirk Schär- ding, Kellner von Beschäftigung, katholischer Religion, von Statur Mittel, mit länglichem Gesichte, braunen Haaren und Augen, proportionierter Nase und Mund und von abgemogertem Aussehen, als notorischer Spitalesimulant und Landstreicher und durch Inanspruchnahme von Unterstützungen seiner ohnehin armen Heimaisgemeinde seit einer Reihe von Jahren nicht unbedeutende Auslagen. Derselbe wurde bereits 20 mal in seine Heimat abge schoben. Hievon sctze ich die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthaltern in Linz vom 3. Jänner 1892, Z. 19.352/H, in Kenntnis, damit dieses Individuum nur bei konstatierter Spitalsbedürftigkeit in Pflege genommen, sonst aber nach den bestehenden Gesetzen behandelt werde. Steyr, am 12. Jänner 1892. Z. 767. An sämmtliche Gemeinde - Workehungen und k. K.Hendaimerie-Ioken-Kommanden Ausforschung eines StellungsPflichtigen. Laut des Erlasses der h. k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Jänner 1892, Nr. 19.4I2/1V hat die k. k. Statt- halierei in Mähren um die Veranlassung der Ausforschung des am 6. März 1866 in Hermanc geborenen Johann Pazocer, Sohn der Eheleute Joses und Marie Pazocer aus Hermanc im Bezirke Datschitz, welcher zur Stellung im Jahre 1889 in der 3. Altersclaste nicht erschienen ist, an gesucht. Derselbe hat sich im Jahre 1889 aus seinem Aufenthaltsorte Mariaschein im Bezirke Außig in Böhmen unbekannt wohin entfernt. Derselbe ist Schuhmachergehilfe, evangelisch, A.-C., von großer Statur, hat ovales Gesicht und Kinn, lichtblonde Haare, blaue Augen und besitzt keine Reisebewilligung. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden demnach angewiesen, die bezüg lichen Nachforschungen, u. zw. insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der enannte nicht etwa in einem der Ver zeichnisse der Stellungspflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Ueber ein positives Ergebnis dieser Nachforschung ist bis 15. März 1892 anher zu berichten. St-'yr, am 19. Jänner 1892. Z. 766. Nn sämmtlilke Oemeinäe-Vochekungen Mil k. k. Menllarmerie-Polien-Comll^ Ausforschung eines Stellungspflichtigen. Die k. k. Bezirkshauptmannschast Wels hat um die Veranlassung der Ausforschung des stellungspflichtigen Karl Hub er aus Wels hieramts angesucht. Derselbe ist am 3. März 1869 zu Heimersdorf in Schlesien geboren, Sohn des Schauspielers Karl Huber und ist auch selbst Schauspieler. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschast Freiwaldau, vom 29. November v. I., befand sich Karl Huber zun. noch im Laufe des Monates September 1891 mit der Schau spielergesellschaft „Huber" seines Vaters in Groß-Kroße, Bezirk Freiwaldau, zog von vort nach Kalkan in Preußen, nahe an der österreichischen Grenze, und ist seither un bekannten Aufenthaltes. Eine Personsbefchreibung kann von seiner Heimats gemeinde, woselbst Karl Huber unbekannt ist, nicht beige bracht werden. Karl Huber ist von den Stellungen der Jahre 1890 und 1891 ungerechtfertigt ausgeblieben. Zufolge Erlasses der hohen k. k° Statthalterei in Linz vom 13. Jänner 1892, Z. 117/IV, sind demnach die entsprechenden Nachforschungen zu pflegen und ein positives Ergebnis bis 1. März 1892, anher zu berichten. Steyr, am 19. Jänner 1892. Z. 513. An sämmtlilke Oemeinile - Norsteknngen. In den zu dem k. k. Krankenanstaltsfonde in Wien gehörigen und demselben mit 1. Jänner 1892 einverleibten Wiener Krankenanstalten und zwar: 1. in der k. k. Krankenanstalt „Rudolssftiftung" im III. Bezirk, 2. in dem Krankenhause Mieden im IV. Bezirk, 3. in dem allgemeinen Krankenhause im IX. Bezirk, 4. in dem Kaiser Franz Josef - Spitale im X. Bezirk, 5. in dem St. Rochus - Spitale in Penzing im XIII. Bezirk, 6. in dem Kaiser Franz Josef-Krankenhause in Rudolfsheim im XIV. Bezirk, 7. in dem Kronprinzessin Stephanie - Spitale in Neulerchenfeld im XVI. Bezirk, und 8. in dem Wilhelminen-Spitale in Ottakring im XVI. Bezirk wurde laut der Mittheilung der k. k. niederösterreichischen Statt halterei in Wien vom 31. December 1891, Z. 80.601, die Taxe für die Verpflegung und Behandlung von Kranken vom 1. Jänner 1892 angefangen per Kopf und Tag in der I. Elaste mit 5 fl. ö. W., in der II. Elaste mit 2 fl. 50 kr. ö. W. und in der III. Elaste ausnahmslos mit Einem Gulden ö. W. festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zufolge Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 4. d. M., Z. 7I/II, in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 14. Jänner 1892.
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